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	<title>INDUSTRIE GUIDE &#8211; PPWR Software for Packaging Data Management and Compliance | PAQR</title>
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	<description>The digital platform for Packaging Data Management. Efficient. Legally compliant. Userfriendly.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 24 Jul 2026 10:30:33 +0000</lastBuildDate>
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	<title>INDUSTRIE GUIDE &#8211; PPWR Software for Packaging Data Management and Compliance | PAQR</title>
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		<title>Konformität von Kosmetikverpackungen unter der PPWR: Was Beauty- und Pflege-Marken wissen müssen</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-guide/konformitaet-von-kosmetikverpackungen-unter-der-ppwr-was-beauty-und-pflege-marken-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Jul 2026 07:36:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Guide]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/cosmetics-packaging-compliance-under-ppwr-what-beauty-and-personal-care-brands-need-to-know/</guid>

					<description><![CDATA[Die Konformität von Kosmetikverpackungen erfordert jetzt die gleichzeitige Einhaltung zweier EU-Regelwerke. Hier erfahren Marken aus dem Bereich Beauty und Körperpflege, was sie über Verpackungsminimierung, Rezyklatanteile und digitale Kennzeichnung wissen müssen – und wo die EU-Verpackungsverordnung und die EU-Kosmetikverordnung aufeinandertreffen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>12 </strong>Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Konformität von Kosmetikverpackungen bedeutet heute, zwei EU-Regelwerke gleichzeitig zu erfüllen. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steuert auf ihren allgemeinen Geltungsbeginn am 12. August 2026 zu. Gleichzeitig arbeiten Kosmetikerzeuger und Zulieferer weiterhin unter den separaten Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung (CPR). Für Marken, die Verpackungen bisher nur nach einem einzigen Regelwerk gestaltet haben, ist das echtes Neuland.<br><br>Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wo sich die beiden Verordnungen überschneiden, welche Änderungen wann greifen und wo die operativen Risiken tatsächlich liegen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Verpackungsminimierung: Was sich für das Prestige-Design ändert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040#art_10" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 10</a> der EU-Verpackungsverordnung werden strenge Pflichten zur Verpackungsminimierung am 1. Januar 2030 rechtsverbindlich. Damit folgen sie einem eigenen Zeitplan, unabhängig vom allgemeinen Geltungsbeginn der Verordnung. Ab 2030 müssen Erzeuger und Importeure sicherstellen, dass sie das Gewicht und das Volumen der Verpackung auf das für die Produktfunktionalität absolut notwendige Minimum reduzieren. Zur Durchsetzung beauftragt die Europäische Kommission europäische Normungsorganisationen mit der Entwicklung harmonisierter Methoden. Diese umfassen Richtwerte für Maximalgewicht, Volumen und Leerraum für gängige Verpackungsarten.<br><br>Prestige-Kosmetikmarken setzten bisher stark auf hohes Gewicht, großzügiges Umverpackungsvolumen und mehrschichtige Konstruktionen, um ihren Luxusanspruch zu vermitteln. Mit Artikel 10 fällt dieser Ansatz nun unter ein strenges Konformitätsregelwerk. Die Verordnung verbietet ausdrücklich Verpackungsmerkmale, die ausschließlich dazu dienen, das wahrgenommene Volumen zu vergrößern. Dazu zählen Doppelwandungen, falsche Böden und unnötige Schichten. Der klassische Tiegel für Gesichtscreme, der freischwebend in einer überdimensionierten Umverpackung sitzt, ist genau die Art von Design, die diese Regelung trifft.<br><br>„Marketingpräsentation“ und Verbraucherakzeptanz gelten rechtlich nicht mehr als eigenständige Kriterien, um zusätzliches Verpackungsgewicht zu rechtfertigen. Bleiben schwerere Elemente oder mehrschichtige Strukturen bestehen, müssen Erzeuger eine berechtigte funktionale Notwendigkeit nachweisen – etwa zum Schutz der Formulierung, zur sicheren Handhabung oder zur Transport-Integrität. Dies müssen Sie in Ihrer technischen Dokumentation belegen. Eng begrenzte Ausnahmen bestehen für Verpackungsdesigns oder Marken, die vor dem 11. Februar 2025 (dem Datum des Inkrafttretens der EU-Verpackungsverordnung) geschützt wurden. Diese greifen jedoch nur, wenn ein erzwungenes Neudesign die Neuheit beeinträchtigen oder die visuelle Eigenart der Verpackung zerstören würde.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Mindestanteile an Rezyklaten für Kosmetikverpackungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kosmetikverpackungen, die direkt mit dem Produkt in Berührung kommen, gelten unter der EU-Verpackungsverordnung als kontaktempfindliche Verpackungen. Damit unterliegen sie den verbindlichen Mindestanteilen an Rezyklaten, die am 1. Januar 2030 in Kraft treten.<br><br>Die Schwellenwerte nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040#art_7" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 7</a> betreffen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Starre PET-Komponenten (Behälter, Tiegel, Flaschen, bei denen PET das Hauptmaterial ist): mindestens 30 % Rezyklatanteil aus Post-Consumer-Kunststoffabfällen</li>



<li>Sonstige kontaktempfindliche Kunststoffe (PP-Pumpen, PE-Tubenspender, mehrschichtige Acrylkappen): mindestens 10 % Rezyklatanteil</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Ziele werden als Jahresdurchschnitt pro einzelnem Fertigungsstandort berechnet, nicht über ein globales Portfolio hinweg. Das bedeutet: Kosmetikmarken benötigen verifizierte Nachweise zur Produktkette (Chain-of-Custody) pro Standort von Verarbeitern und Materialzulieferern – anstelle einer konsolidierten Zahl für das gesamte Unternehmen.<br><br>Eine Ausnahme sollten Sie frühzeitig kennen: Nach Artikel 7 Absatz 5 Buchstabe b ist jeder Kunststoffteil, der weniger als 5 % des Gesamtgewichts einer Verpackungseinheit ausmacht, vollständig von diesen Rezyklatzielen befreit. Da Artikel 7 nur Kunststoffe regelt, fallen Nicht-Kunststoff-Elemente wie Glaskörper oder Metallkragen ohnehin nicht unter diese Vorgaben. Der eigentliche strategische Wert dieser 5%-Regel liegt bei Multi-Material-Designs: Besitzen Sie einen schweren Parfümflakon oder Hautcremetiegel aus Glas und macht dessen Kunststoffpumpe oder -kappe weniger als 5 % des Gesamtgewichts aus, entfällt die Rezyklatpflicht für diese Kunststoffkomponente komplett.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">PCR-Beschaffung und Kosmetiksicherheit: Eine Kompatibilitätsfrage, die Sie frühzeitig klären sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Einsatz von Rezyklaten aus Post-Consumer-Abfällen (PCR) erfüllt zwar die Ziele der EU-Verpackungsverordnung, wirft jedoch unter der EU-Kosmetikverordnung eine weitere Frage auf: Beeinträchtigt ein Wechsel des Verpackungsmaterials das Sicherheitsprofil des enthaltenen Produkts? PCR-Materialien können Spuren von Verunreinigungen aus früheren Lebenszyklen enthalten, die bei neuwertigen Polymeren in Kosmetikqualität nicht vorkommen.<br><br>Das Einführen eines neuen Verpackungsmaterials, das direkt mit der Formulierung in Kontakt kommt, erfordert gewöhnlich eine erneute Prüfung der Verpackungsverträglichkeit und -stabilität im Rahmen der Sicherheitsbewertung nach der EU-Kosmetikverordnung. Schließlich könnten Verunreinigungen oder abgebaute Polymerstrukturen grundsätzlich in das Produkt migrieren. Jede Entscheidung zur Auswahl von PCR-Materialien sollte gemeinsam von der Verpackungsentwicklung und Ihrem Sicherheitsgutachter geprüft werden, bevor sie in die Produktion geht, anstatt sie als reine Verpackungsentscheidung zu behandeln. Bauen Sie diese Abstimmung bereits jetzt in Ihren Compliance-Zeitplan ein, da die Fristen für die Neubewertung der Sicherheit länger sein können als ein Zyklus zur Neugestaltung der Verpackung.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Leerraum und strukturelle Effizienz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040#art_24" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 24</a> legt die EU-Verpackungsverordnung einen maximalen Leerraumanteil von 50 % für Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen fest. Dies tritt am 1. Januar 2030 in Kraft (oder drei Jahre nach dem Durchführungsakt der Kommission zur Berechnungsmethodik, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt). Diese Obergrenze gilt derzeit nicht für Verkaufsverpackungen – also das Format, das die meisten Kosmetikprodukte nutzen.<br><br>Dennoch stehen Verkaufsverpackungen keineswegs außer Acht. Bis zum 12. Februar 2028 müssen Wirtschaftsakteure, die Verkaufsverpackungen befüllen, sicherstellen, dass der Leerraum auf das für die Verpackungsfunktion notwendige Minimum reduziert wird. Zudem muss die Kommission die Regeln bis zum 12. Februar 2032 überprüfen und bewerten, ob eine strikte Obergrenze auch auf Verkaufsverpackungen ausgeweitet wird. Die Verordnung nennt Kosmetika neben Spielzeug, Heimwerker-Sets und Elektronikprodukten ausdrücklich als ein Hauptziel dieser Überprüfung.<br><br>Füllmaterialien wie Papierstreifen, Luftpolster, Luftpolsterfolie und Schaumstoffeinsätze zählen nach der Berechnungsmethode der Verordnung als Leerraum. Entscheidungen, die Sie heute für mehrjährige Werkzeug- oder Verpackungslinien-Entwicklungen treffen, sollten Sie daher schon jetzt an dieser Ausrichtung messen – weit vor den Fristen in den Jahren 2028, 2030 und 2032.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Stoffbeschränkungen für Druckfarben, Beschichtungen und Veredelungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kosmetikverpackungen setzen häufig auf Heißfolienprägung, UV-härtende Lacke, Schutzinnenbeschichtungen und schwere Pigmente, um ein hochwertiges Finish zu erzielen und lichtempfindliche Rezepturen zu schützen. Ab dem 12. August 2026 gelten die allgemeinen Stoffbeschränkungen der EU-Verpackungsverordnung. Während das neue PFAS-Verbot streng auf Verpackungen mit Lebensmittelkontakt beschränkt ist (sodass Kosmetika von dieser spezifischen Regelung vorerst ausgenommen sind), müssen alle Verpackungen den strengen kombinierten Grenzwert von 100 mg/kg für Schwermetalle einhalten – konkret für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom.<br><br>Eine umfassendere Bewertung besorgniserregender Stoffe (Substances of Concern, SoC) läuft ebenfalls. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen die Europäische Kommission und die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) einen Bericht vorlegen, der bewertet, wie sich spezifische SoCs negativ auf das Recycling oder die chemische Sicherheit auswirken. Dieser Bericht bereitet den Weg für künftige Beschränkungen bestimmter Druckfarben, Farbstoffe oder Laminate vor – sei es durch neue REACH-Maßnahmen oder kommende Verbote im Rahmen des „Design for Recycling“. Bis zur Veröffentlichung dieses Berichts fahren Sie am sichersten, wenn Sie schon jetzt Audits zur Materialzusammensetzung mit Ihren Rohstofflieferanten starten. So liegen Ihre Daten bereit, sobald sich die regulatorischen Daumenschrauben weiter anziehen.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Das Verbot von Einwegverpackungen im Beherbergungsgewerbe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2030 verbietet die EU-Verpackungsverordnung gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32025R0040#art_25" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 25 und Anhang V</a> Einwegverpackungen für Kosmetik-, Hygiene- und Toilettenartikel im Beherbergungssektor. Dies trifft Miniaturverpackungen für Shampoo, Lotionen und Seifen direkt, die für einzelne Hotelbuchungen bereitgestellt werden – konkret alle flüssigen Produkte unter 50 ml und nicht-flüssigen Produkte unter 100 g.<br><br>Zwei Details sind für Marken entscheidend, die diesen Kanal beliefern: Erstens gilt das Datum 2030, nicht der August 2026. Dieses Verbot folgt einem separaten Zeitplan, der leicht mit dem allgemeinen Geltungsbeginn verwechselt wird. Zweitens ist der endgültige Verordnungstext materialneutral gehalten. Während mehrere andere Verpackungsverbote in Anhang V explizit auf „Einwegkunststoff“ abzielen, gilt das Verbot von Hotelminiaturen für jegliche „Einwegverpackung“. Marken können diese Pflicht also nicht einfach umgehen, indem sie von Kunststoff auf ein anderes Einwegmaterial wie Aluminium oder Papier umsteigen.<br><br>Die Alternativen, die sich bereits am Markt etablieren: fest installierte, nachfüllbare Spender und Mehrwegverpackungen innerhalb eines formellen Wiederverwendungssystems. (Hinweis: Selbst wenn Produkte erst „auf Anfrage“ bereitgestellt und nicht vorab im Zimmer platziert werden, handelt es sich um Einwegformate unter den Schwellenwerten, die vor dem Eintreffen des nächsten Gastes entsorgt werdenund somit dennoch unter das Verbot der Verordnung fallen.)</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Digitale Kennzeichnung: Wo sich PPWR und EU-Kosmetikverordnung treffen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die harmonisierten Verpackungsetiketten der EU-Verpackungsverordnung, die die Materialzusammensetzung durch standardisierte Piktogramme anzeigen, werden erst ab dem 12. August 2028 verbindlich – nicht bereits zum allgemeinen Geltungsbeginn 2026. Nach Inkrafttreten erlaubt Artikel 12 einen QR-Code oder einen anderen standardisierten digitalen Datenträger, um einen Teil dieser Informationen zu vermitteln – insbesondere dann, wenn der physische Platz auf der Verpackung begrenzt ist.<br><br>Die EU-Kosmetikverordnung verfolgt einen anderen Ansatz. Gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02009R1223-20260501" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verordnung (EG) Nr. 1223/2009</a>, müssen bestimmte Pflichtangaben – darunter Name und Anschrift der verantwortlichen Person, gegebenenfalls das Herkunftsland, der Nenninhalt und die Liste der Bestandteile – unauslöschlich und gut lesbar physisch auf dem Behälter oder der Verpackung angebracht sein. Zwar erlaubt die Kosmetikverordnung bei akutem Platzmangel das Ausweichen auf eine beiliegende Packungsbeilage oder ein Etikett, sie gestattet derzeit jedoch keine vollständige digitale Ersetzung dieser zentralen Sicherheitsangaben.<br><br>Wo sich beide Verordnungen jedoch einig sind, ist eine wichtige Bestimmung: Der Text der EU-Verpackungsverordnung legt fest, dass bei bereits bestehenden EU-Anforderungen an digitale Datenträger für Produktinformationen ein einziger Datenträger genutzt werden sollte. Dieser stellt dann die Verpackungsinformationen bereit, wobei beide Angaben klar voneinander zu unterscheiden sein müssen. In der Praxis bedeutet das: Ein QR-Code, den Sie heute auf Ihrer Kosmetikverpackung anbringen, um die digitalen Kennzeichnungspflichten der PPWR ab 2028 zu erfüllen, kann so konzipiert werden, dass er sowohl die von der PPWR geforderten Verpackungsdaten enthält als auch für künftige Produktangaben bereitsteht, falls die EU-Kosmetikverordnung eine Digitalisierung erlaubt. Das löst zwar nicht die heutige physische Kennzeichnungspflicht nach der Kosmetikverordnung, stellt aber sicher, dass Sie Ihre für die PPWR geschaffene digitale Architektur nicht erneut umbauen müssen, sobald sich die CPR-Regeln weiterentwickeln.</p>
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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Dokumentation und Konformitätsbewertung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Verpackungsverordnung nutzt den Weg der Selbstbewertung (Modul A, interne Fertigungskontrolle) anstelle einer Zertifizierung durch Dritte. Bevor Sie eine befüllte Kosmetikeinheit versenden, benötigen Sie als verantwortliche Partei die technische Dokumentation. Diese umfasst Materialspezifikationen, Lieferanten-Verifizierungen und eine Risikobewertung bezüglich Nicht-Konformität – zusammen mit der unterzeichneten EU-Konformitätserklärung. Jede einzelne Verpackungskomponente, einschließlich des Primärbehälters, der Pumpe oder des Verschlusses sowie des Etiketts, benötigt eigene Daten zur Materialzusammensetzung und letztlich auch Recyclingfähigkeit.<br><br>Diese technische Dokumentation und die entsprechende Konformitätserklärung müssen Sie ab dem Tag des Inverkehrbringens für die nationalen Marktüberwachungsbehörden bereithalten: 5 Jahre lang bei Einwegverpackungen und 10 Jahre lang bei Mehrwegformaten. Die weitreichenden Folgen von Lücken in dieser Dokumentation über alle Rollen in der Lieferkette hinweg behandeln wir im Detail in unserem früheren Beitrag über <a href="https://paqr.com/de/recht/ppwr-nichteinhaltung-rechtliche-konsequenzen-entlang-der-lieferkette/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Nicht-Konformität mit der PPWR</a>.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Häufig gestellte Fragen (FAQ)</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) für Kosmetikverpackungen?</strong><br>Ja. Die EU-Verpackungsverordnung gilt branchenübergreifend für alle Verpackungen, die auf den EU-Markt gebracht werden. Kosmetikverpackungen, die direkt mit dem Produkt in Berührung kommen, werden zusätzlich als kontaktempfindliche Verpackungen eingestuft. Damit fallen sie ab 2030 unter die Verpflichtungen zu Mindestanteilen an Rezyklaten.<br><br><strong>Können Kosmetikmarken einen QR-Code anstelle gedruckter Etiketten verwenden?</strong><br>Nicht für die Kerninformationen, die die EU-Kosmetikverordnung physisch auf dem Behälter vorschreibt – wie etwa die Adresse der verantwortlichen Person oder das Bestandteileverzeichnis. Die harmonisierten Etiketten der EU-Verpackungsverordnung werden ab dem 12. August 2028 verbindlich (oder 24 Monate nach Erlass der erforderlichen Durchführungsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt). Sobald sie in Kraft sind, erlaubt die PPWR zwar die Nutzung digitaler Datenträger (wie einen QR-Code) als Ersatz für physische Verpackungsetiketten, aber nur unter einer strengen Hierarchie: Passt das physische Etikett nicht auf den Primärbehälter, muss es zuerst auf die Umverpackung (sekundäre Verpackung) ausweichen. Erst wenn auch das unmöglich ist, darf ein QR-Code als vollständiger Ersatz dienen.<br><br><strong>Wann tritt das Verbot von Hotelminiaturen in Kraft?</strong> <br>Am 1. Januar 2030 gemäß PPWR-Artikel 25 und Anhang V. Dieses Verbot richtet sich speziell gegen Einweg-Kosmetik- und Hygieneverpackungen für flüssige Produkte unter 50 ml sowie nicht-flüssige Produkte unter 100 g. Dieses Datum unterscheidet sich vom allgemeinen Geltungsbeginn der PPWR am 12. August 2026.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Ihnen hilft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Portfolios für Kosmetikverpackungen umfassen mehr SKUs, Komponententypen und Zuliefererbeziehungen als in fast jeder anderen Branche. Die Einhaltung der sich überschneidenden PPWR-Fristen lässt sich daher kaum über Tabellenkalkulationen verwalten. PAQR löst dieses Problem durch einen zentralen Arbeitsbereich, der Ihre Verpackungsdaten bis auf die Ebene der einzelnen Komponente organisiert. Tiegel, Pumpen, Verschlüsse und Umverpackungen erhalten so eigene Datensätze zu Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit. Gleichzeitig hinterlegen Sie die technischen Rechtfertigungen für Gewicht und Volumen gemäß Artikel 10 zur Verpackungsminimierung. <br><br>PAQR strukturiert die Datenerfassung bei Ihren Lieferanten für den standortbezogenen PCR-Nachweis und erstellt automatisch ein prüfbereite technische Dokumentation sowie Konformitätserklärungen. So minimieren Beauty-Marken ihre Risiken in der Verpackungs-Lieferkette nahtlos.<br><br>Mehr erfahren unter <a href="https://paqr.com/de/ppwr-loesung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://paqr.com/de/ppwr-loesung/</a>.<br><br>Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihre Testversion zu starten:</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zwei Pflichten nach Artikel 15 der PPWR, die Erzeuger oft unterschätzen: Wie ein einziger QR-Code beide löst</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-guide/zwei-pflichten-nach-artikel-15-der-ppwr-die-erzeuger-oft-unterschaetzen-wie-ein-einziger-qr-code-beide-loest/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jun 2026 11:03:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Guide]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/two-article-15-obligations-manufacturers-often-underestimate-how-one-qr-code-solves-both/</guid>

					<description><![CDATA[Gemäß Artikel 15 der PPWR muss jede Verpackung eine Kennung tragen und die Kontaktdaten des Erzeugers ausweisen. Ein einziger QR-Code reicht aus, um beide Pflichten zu erfüllen. So funktioniert es.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>6</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Denken Unternehmen an die PPWR-Konformität, haben sie oft sofort Recyclingfähigkeit, Rezyklat-Quoten oder die harmonisierten Sortierhinweise für 2028 im Kopf. Doch in Artikel 15 der EU-Verpackungsverordnung versteckt sich eine weitaus dringlichere Verpflichtung, die bereits ab dem 12. August 2026 greift: Jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss identifizierbar sein, und die dahinterstehenden Wirtschaftsakteure müssen erreichbar sein. Ein einziger QR-Code etabliert sich hierbei als der Standardweg, um beide Anforderungen der PPWR zu erfüllen &#8211; ganz ohne neues Verpackungsdesign.<br><br>Diese beiden Anforderungen klingen zunächst einfach. In der Praxis bringen sie jedoch überraschend viele Erzeuger und Importeure ins Stolpern. Die Regeln sind nämlich weitaus spezifischer, als sie auf den ersten Blick erscheinen, und die offensichtliche Abkürzung „Wir haben doch schon einen Barcode“ funktioniert nicht immer.</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Erste Pflicht: Die Verpackung benötigt eine Kennung</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_15" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 15 der PPWR</a> schreibt vor, dass die Verpackung eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element tragen muss, das ihre eindeutige Identifikation ermöglicht. <a href="https://environment.ec.europa.eu/publications/faq-packaging-and-packaging-waste-regulation-ppwr_en?prefLang=de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die FAQs der Europäischen Kommission</a> schaffen hier eine wichtige Klarstellung: Erzeuger haben die freie Wahl. Sie müssen nicht alle drei Angaben machen. Wählen Sie das Element, mit dem sich genau diese spezifische Verpackung tatsächlich identifizieren lässt. Ob das nun eine Chargennummer für einen bestimmten Produktionslauf, eine Seriennummer für ein einzelnes Exemplar oder eine Typenbezeichnung zur Unterscheidung verschiedener Verpackungsformate ist, bleibt Ihnen überlassen.<br><br>Eine GTIN &#8211; die Nummer hinter einem Standard-Einzelhandels-Barcode &#8211; ist hier sicher eine gültige Kennung gemäß Artikel 15, solange sie mit einer bestimmter Verpackung referenziert ist. Trägt Ihre Verpackung bereits einen GS1-Barcode, haben Sie diesen Teil der Pflicht höchstwahrscheinlich schon erfüllt.<br><br>Der Haken daran: Ein Großteil der Verpackungen erhält überhaupt nie eine GTIN. Denken Sie an Transport- und Umverpackungen, B2B-Sendungen, E-Commerce-Versandboxen, schützende Verpackungskomponenten oder Serviceverpackungen direkt am Point of Sale. Diese weisen typischerweise keinen Einzelhandels-Barcode auf, da es sich nicht um Endverbraucher-Verkaufseinheiten handelt, die an einer Kasse gescannt werden. Für all diese Verpackungen benötigen Erzeuger einen alternativen Weg, um eine Kennung zuzuweisen und darzustellen. Ist die Verpackung zu klein oder lässt ihre Form keinen Druck zu, können Sie die Informationen stattdessen in einem Begleitdokument zum Produkt bereitstellen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Zweite Pflicht: Name, Handelsname und Postanschrift müssen angegeben werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die zweite Anforderung aus Artikel 15 dreht sich um die Frage: Wer steht hinter der Verpackung? Erzeuger und Importeure müssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke, eine Postanschrift und – sofern vorhanden – ein elektronisches Kommunikationsmittel angeben. Diese Informationen können direkt auf der Verpackung stehen oder über einen QR-Code beziehungsweise einen anderen digitalen Datenträger bereitgestellt werden. Speziell für Importeure gilt: Lässt sich die Information nicht direkt auf der Verpackung anbringen, können sie diese auch in einem Begleitdokument ausweisen.<br></p>



<p class="wp-block-paragraph">Zwei Details verdienen hier besondere Aufmerksamkeit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Importeure ergänzen ihre Daten – sie ersetzen nicht die des Erzeugers</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein häufiges Missverständnis ist die Annahme: Wer das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, listet seine Daten auf und die Sache ist erledigt. So funktioniert Artikel 15 jedoch nicht. Wird ein Produkt außerhalb der EU erzeugt und von einem Importeur eingeführt, müssen Name und Postanschrift des Importeurs zusätzlich zu den Angaben des Erzeugers erscheinen – nicht anstelle dieser. Beide Wirtschaftsakteure müssen auf derselben Verpackung eindeutig identifizierbar sein. Das ist entscheidend für die Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit entlang der gesamten Lieferkette. Ein Detail, das leicht übersehen wird, wenn ein Verpackungsdesign einmalig erstellt und unverändert für verschiedene Märkte wiederverwendet wird.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was in der EU tatsächlich als „Postanschrift“ gilt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das klingt einfach – bis Sie die Vorgaben für Ihre Konformität exakt erfüllen müssen. Eine Postanschrift ist mehr als nur „eine Stadt“ oder „ein bekannter Firmenname“. EU-weit sind die Postsysteme nach der europäischen Norm EN 14142 harmonisiert, die wiederum dem globalen <a href="https://www.upu.int/UPU/media/upu/documents/PostCode/S42_International-Addressing-Standards.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Standard UPU S42</a> entspricht. Damit eine Postsendung (oder in unserem Fall: eine gedruckte Adresse) gültig und zustellbar ist, muss sie drei klare Elemente enthalten:<br><br>Das Element der Identität: der tatsächliche Empfänger, also die eingetragene juristische Person oder der Firmenname.<br><br>Das Element des Ortes: Straßenname und Hausnummer oder ein registriertes Postfach, gegebenenfalls ergänzt durch Wohnung, Etage oder Gebäudeangaben.<br><br>Das Element der Lenkung: Postleitzahl und Stadt, auf die automatisierte Sortiersysteme angewiesen sind, um Sendungen richtig weiterzuleiten.<br><br>Wer die Postleitzahl weglässt oder sich nur auf einen bekannten Markennamen und die Stadt verlässt, erfüllt diesen Standard nicht. Einige sehr große Organisationen erhalten zwar eine eigene Postleitzahl (wie das Großempfänger-System in Deutschland oder CEDEX in Frankreich). Dadurch dürfen sie den Straßennamen weglassen. Dies ist jedoch eine eng gefasste Ausnahme für registrierte Großempfänger und nichts, worauf sich ein durchschnittlicher Erzeuger verlassen kann. Für die Zwecke von Artikel 15 sollten Erzeuger und Importeure die vollständige, strukturell gültige Adresse angeben: Name der juristischen Person, Straße und Hausnummer (oder Postfach), Postleitzahl und Stadt. Es ist eine einzige gültige Postanschrift erforderlich. Die Angabe elektronischer Kontaktdaten ist nur dann verpflichtend, wenn diese für die Organisation existieren.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie ein PAQR QR-Code beide PPWR-Pflichten erfüllt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Artikel 15 erkennt einen QR-Code auf der Verpackung ausdrücklich als gültigen Weg an, um sowohl die Kennung als auch die Kontaktdaten bereitzustellen. Gleichzeitig löst dieser Ansatz die praktischen Probleme, die jede der beiden Anforderungen im Alltag verursacht.<br><br>Zur Identifikation bietet ein PAQR QR-Code jedem Verpackungstyp, jeder Charge oder Produktlinie eine stabile, erfassbare Referenz. Sie müssen keine GTIN nachträglich auf eine Verpackung aufbringen, die dafür nie vorgesehen war – etwa Transportverpackungen, Umverpackungen oder E-Commerce-Versandboxen. Der Code selbst bleibt fest auf der Verpackung. Die zugrundeliegenden Datensätze, Chargennummern, Seriennummern und Spezifikationen können Sie dagegen elektronisch aktualisieren, sobald sich Produktionsdetails ändern. Ein Neudruck oder ein komplett neues Verpackungsdesign ist nicht mehr nötig.<br><br>Für die Kontaktdaten liefert derselbe Code den Namen, den Handelsnamen und die Postanschrift des Erzeugers. Falls zutreffend, stehen die Daten des Importeurs direkt daneben. Alle Informationen werden elektronisch bereitgestellt und aktuell gehalten. Wenn ein Unternehmen umzieht, seinen eingetragenen Handelsnamen aktualisiert oder einen neuen elektronischen Kontaktkanal hinzufügt, passt sich diese Information hinter dem QR-Code sofort an. Die physische Verpackung bleibt unberührt. Sie riskieren also nicht, dass unvollständige oder veraltete Adressdaten auf bereits gedruckten und ausgelieferten Beständen zirkulieren.<br><br>Genau hier liegt der entscheidende Vorteil des Wechsels vom klassischen Druck zu einem digitalen Datenträger: Informationen rund um Ihre Konformität verwalten Sie ab sofort zentral und dynamisch, anstatt sie im Moment des Drucks dauerhaft einzufrieren.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Ein Code, der noch mehr kann: GS1 Digital Link</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Erzeuger, die bereits GTINs und klassische Einzelhandels-Barcodes nutzen, gibt es eine spannende Erweiterung. Ein PAQR QR-Code lässt sich nach dem <a href="https://www.gs1.org/standards/gs1-digital-link" target="_blank" rel="noreferrer noopener">GS1 Digital Link-Standard</a> aufbauen. Er bettet die GTIN direkt in eine auflösbare Web-URL ein, anstatt das klassische, lineare Barcode-Muster zu verwenden.<br><br>In der Praxis heißt das: Derselbe QR-Code, der Ihre Identifikations- und Kontaktpflichten aus Artikel 15 erfüllt, funktioniert am Point of Sale exakt wie ein herkömmlicher Barcode. <br><br>Warum? Weil die GTIN direkt in der Struktur des Codes eingebettet ist. Die Kassensysteme im Handel können diesen GS1 Digital Link QR-Code problemlos auslesen – besonders jetzt, da sich die Industrie durch die weltweite &#8222;Sunrise&#8220;-Initiative von GS1 zunehmend auf 2D-Barcodes einstellt. Scannen Verbraucher denselben Code mit dem Smartphone, landen sie stattdessen auf detaillierten Produkt-, Nachhaltigkeits- und Recycling-Informationen.<br><br>Anstatt einen EAN-Barcode und einen separaten QR-Code für die Konformität zu drucken, bündeln Sie mit PAQR und dem GS1 Digital Link beide Funktionen in einem einzigen Code auf der Verpackung. Das Ergebnis: Ein aufgeräumtes Design, weniger Verwaltungsaufwand und eine Verpackung, die nicht nur für die PPWR bereit ist, sondern auch optimal auf die Zukunft des Einzelhandels vorbereitet ist.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Das Wichtigste in Kürze</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Identifikations- und Kontaktdaten sind vielleicht die am wenigsten diskutierten Aspekte der PPWR-Kennzeichnungspflichten. Doch sie gelten bereits ab 2026 – lange vor den harmonisierten Materialkennzeichnungen, die 2028 kommen. Und sie betreffen weitaus mehr Verpackungstypen, als Unternehmen meist vermuten. Eine GTIN deckt die Identifizierung von Handelseinheiten ab, die ohnehin schon eine solche Nummer tragen. Für alles andere benötigen Sie eine eigene Lösung. Das gilt ebenso für die separate Pflicht, die Kontaktdaten von Erzeuger und Importeur auszuweisen.<br><br>Ein PAQR QR-Code ist exakt dafür konzipiert. Er bündelt genau diese Informationen, hält sie präzise und stellt sie elektronisch bereit. Das funktioniert selbst auf einer Verpackung, die zuvor nie einen Barcode trug. Wenn Sie möchten, lässt sich der Code zudem direkt als Ihr GS1 Digital Link strukturieren. So erledigt ein einziger Code beide Aufgaben für Sie.<br><br>Sie sind sich noch unsicher, ob Ihre aktuelle Verpackung die Anforderungen an Identifikation und Kontaktdaten nach Artikel 15 erfüllt? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um genau diese Lücken zu identifizieren – solange bis zur Frist noch ausreichend Vorlauf bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Setzen Sie die Anforderungen von PPWR Artikel 15 mühelos und verlässlich um. PAQR generiert einen einzigen QR-Code, der Ihre Verpackungskennzeichnung und Kontaktdaten bündelt und sich automatisch digital aktualisiert, sobald sich Ihre Daten ändern. Einmal drucken reicht aus, um über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackung hinweg konform zu bleiben. Stellen Sie Ihre Prozesse jetzt zukunftssicher auf.</strong></p>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>PPWR-Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht: ENVI-Entwurf</title>
		<link>https://paqr.com/de/aktuelle-neuigkeiten/ppwr-aussetzung-der-bevollmaechtigten-pflicht-envi-entwurf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 16:10:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelle Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/ppwr-authorised-representative-suspension-what-the-envi-draft-report-changes/</guid>

					<description><![CDATA[Am 28. Mai 2026 veröffentlichte die Berichterstatterin des ENVI-Ausschusses ihren Berichtsentwurf. Dieser sieht erhebliche Änderungen an der von der Kommission geplanten Aussetzung der Bevollmächtigten-Pflicht unter der PPWR vor. Die Aussetzung würde – falls sie angenommen wird – ausschließlich für Kleinst- und Kleinunternehmen gelten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit:<strong> 5</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 verpflichtet die PPWR Hersteller, die verpackte Waren in EU-Länder ohne eigene Niederlassung verkaufen, dort einen lokalen Bevollmächtigten (AR) zu ernennen. Dieser Vertreter registriert den Hersteller im nationalen Herstellerregister, übernimmt die EPR-Meldungen und erfüllt die finanziellen Verpflichtungen in diesem Markt direkt für Sie.<br><br>Wenn Sie als Hersteller in fünf EU-Länder ohne eigene Niederlassung verkaufen, bedeutet das: fünf separate Verträge mit Bevollmächtigten, fünfmal Gebühren und fünf parallele Meldepflichten. Hochgerechnet auf alle wichtigen EU-Märkte kann diese Pflicht bis zu 26 nationale Ernennungen bedeuten. Die Fragmentierung, die diese Komplexität antreibt, ist genau das Problem, das ein Industriebündnis kürzlich von der Kommission zu lösen forderte: durch eine digitale, <a href="https://paqr.com/de/industrie-update/eu-epr-one-stop-shop-was-er-fuer-hersteller-bedeutet/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">EU-weite EPR-Registrierungsplattform</a>.<br><br>Im Dezember 2025 schlug die Europäische Kommission vor, diese Pflicht für in der EU ansässige Hersteller bis 2035 auszusetzen. Dieser Vorschlag durchläuft nun das Europäische Parlament. Die federführende Abgeordnete will die Ausnahme jedoch drastisch einschränken.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Der Vorschlag der Kommission</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kommissionsvorschlag <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025PC0982" target="_blank" rel="noreferrer noopener">COM(2025) 982</a> sieht vor, Artikel 45 Absatz 3 der PPWR (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600429" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verordnung (EU) 2025/40</a>) bis zum 1. Januar 2035 auszusetzen. In diesem Zeitraum müssten in der EU ansässige Hersteller keinen nationalen Bevollmächtigten in Märkten ernennen, in denen sie keine Niederlassung haben. Dies wäre zwar weiterhin freiwillig möglich, die gesetzliche Pflicht würde jedoch entfallen.<br><br>Für Hersteller mit Sitz außerhalb der EU überließ es der ursprüngliche Vorschlag den einzelnen Mitgliedstaaten, alternative Verifizierungsmethoden anstelle einer formellen Ernennung eines Bevollmächtigten zu akzeptieren.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was die federführende Berichterstatterin des Europäischen Parlaments stattdessen vorschlägt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 28. Mai 2026 veröffentlichte Ingeborg Ter Laak, die als Mitglied des Europäischen Parlaments die Prüfung des Vorschlags im Umweltausschuss (ENVI) leitete, ihren Berichtsentwurf <a href="https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/ENVI-PR-788916_EN.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">(ENVI_PR(2026)788916)</a> mit sechzehn Änderungsanträgen. Ihre Position lenkt den Vorschlag der Kommission in eine völlig neue Richtung – konkret betrifft dies vier Kernpunkte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Die Aussetzung gilt nur für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die wichtigste Änderung beschränkt die Aussetzung auf Hersteller, die unter die EU-Definition für Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen gemäß der <a href="https://eur-lex.europa.eu/eli/reco/2003/361/oj/eng" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Empfehlung 2003/361/EG der Kommission</a> fallen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kleinstunternehmen: </strong>weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.</li>



<li><strong>Kleine Unternehmen:</strong> weniger als 50 Beschäftigte, Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Mittlere Unternehmen (bis zu 250 Beschäftigte, bis zu 50 Millionen Euro Umsatz) und Großunternehmen müssen die Bevollmächtigten-Pflicht weiterhin vollständig erfüllen. Die Begründung der EU-Abgeordneten ist pragmatisch: Größere Unternehmen verfügen bereits über Compliance-Teams und rechtliche Ressourcen. Es sind die kleinen Betriebe und Kleinstunternehmen, die mit der gleichzeitigen Verwaltung mehrerer nationaler Ernennungen kämpfen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Die Aussetzung endet, sobald der Circular Economy Act in Kraft tritt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Entwurf enthält eine sogenannte „Sunset-Klausel“: Die Aussetzung endet am 1. Januar 2035 oder mit dem Inkrafttreten des Circular Economy Act (CEA) – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.<br><br>Beim Circular Economy Act handelt es sich um ein umfassendes EU-Umweltgesetz, das die Kommission derzeit vorbereitet. Der Entwurf der Abgeordneten verknüpft das Ende der Bevollmächtigten-Aussetzung gezielt mit dem Moment, in dem der CEA offiziell als Gesetz verabschiedet wird – und nicht mit dem Zeitpunkt, ab dem seine Regeln in der Praxis gelten. Bei EU-Gesetzen liegt zwischen der Verabschiedung und dem tatsächlichen Inkrafttreten der Bestimmungen meist eine Frist von ein bis zwei Jahren. Das bedeutet: Das Zeitfenster für die Aussetzung könnte kürzer sein, als das Zieldatum 2035 vermuten lässt. Wird der CEA beispielsweise 2029 verabschiedet, könnte die Bevollmächtigten-Aussetzung genau dann enden, selbst wenn die inhaltlichen Regeln des CEA erst ab 2031 greifen.<br><br>Die Kommission hat signalisiert, dass sie den CEA-Entwurf im dritten Quartal 2026 vorlegen will. Eine vollständige Verabschiedung ist frühestens für 2028–2029 realistisch. Wenn Sie als Hersteller Ihre Compliance-Struktur für 2028 auf der Annahme aufbauen, dass die Aussetzung gilt, sollten Sie diese Unsicherheit unbedingt einplanen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Hersteller außerhalb der EU: Keine Änderung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Entwurf der EU-Abgeordneten streicht die Bestimmung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt hätte, alternative Verifizierungsmethoden für Hersteller außerhalb der EU zu akzeptieren. Für jeden Hersteller mit Sitz außerhalb der EU, der verpackte Waren im EU-Binnenmarkt verkauft, bleibt die verpflichtende Ernennung eines Bevollmächtigten unter der PPWR unverändert bestehen.<br><br>Die Unternehmensgröße spielt hierbei keine Rolle. Die Begründung der Abgeordneten: Hersteller außerhalb der EU sind für die EU-Vollzugsbehörden schwer greifbar. Ein benannter, lokal haftbarer Vertreter ist der einzige praktische Weg, um sicherzustellen, dass sie ihre Pflichten erfüllen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Die Aussetzung betrifft nur die Ernennung des Bevollmächtigten, nicht die EPR-Pflichten selbst</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Änderungsantrag stellt klar: Die Aufhebung der Bevollmächtigten-Pflicht entbindet Sie nicht von anderen Herstellerpflichten. Ein Kleinstunternehmen, das keinen nationalen Bevollmächtigten ernennt, darf dies nicht als Vorwand nutzen, um die Registrierung bei einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO) – dem kollektiven System für die Sammlung und das Recycling von Verpackungsabfällen im jeweiligen Land – zu umgehen oder die Zahlung von EPR-Gebühren zu vermeiden. Jede einzelne Herstellerpflicht der PPWR bleibt bestehen. Nur die Pflicht, einen Vertreter zu benennen, wird ausgesetzt.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was das für Sie bedeutet</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Wenn Sie ein in der EU ansässiges kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen sind</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Sie profitieren direkt von dieser Aussetzung. Wird die Verordnung wie von der Abgeordneten vorgeschlagen angenommen, müssen Sie keine nationalen Bevollmächtigten in Ländern ernennen, in die Sie verkaufen, ohne dort eine Niederlassung zu haben. Sie können dies jedoch weiterhin freiwillig tun. Diese Entlastung gilt, bis der Circular Economy Act zum Gesetz wird oder bis zum 1. Januar 2035 – je nachdem, was zuerst eintritt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wenn Sie ein in der EU ansässiges mittleres oder großes Unternehmen sind</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die von der Abgeordneten vorgeschlagene Aussetzung gilt nicht für Sie. Ihre Bevollmächtigten-Pflichten unter der PPWR bleiben ab dem 12. August 2026 verpflichtend. An Ihren Plänen für diesen Stichtag ändert sich durch den Entwurf nichts.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wenn Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die verpflichtende Ernennung eines Bevollmächtigten gilt in vollem Umfang in jedem Mitgliedstaat, in dem Sie Verpackungen oder verpackte Produkte auf den Markt bringen. Planen Sie auf Basis der aktuellen Gesetzeslage.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was Sie jetzt tun sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Berichtsentwurf spiegelt die persönliche Position der EU-Abgeordneten wider. Bevor irgendetwas final feststeht, stehen noch die Abstimmung im Ausschuss, eine mögliche Positionierung des Rates sowie Verhandlungen zwischen Parlament und Rat an. Die PPWR gilt ab dem 12. August 2026. Wird die Aussetzung nicht vor diesem Datum offiziell verabschiedet, gilt die Bevollmächtigten-Pflicht ab dem ersten Tag in vollem Umfang – unabhängig davon, was danach beschlossen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wenn Sie ein in der EU ansässiges Kleinst- oder Kleinunternehmen sind: </strong>Lösen Sie bestehende Vereinbarungen mit Bevollmächtigten noch nicht auf. Behalten Sie die Abstimmung im ENVI-Ausschuss im Auge. Prüfen Sie in der Zwischenzeit bei Ihrer nationalen PRO, ob diese eine direkte, freiwillige Registrierung ohne formelles Bevollmächtigten-Mandat akzeptiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wenn Sie ein in der EU ansässiges mittleres oder großes Unternehmen sind:</strong> Planen Sie die vollständige Einhaltung der Bevollmächtigten-Pflicht bis zum 12. August 2026. Ihre Verträge mit Bevollmächtigten müssen unterzeichnet, die Mandate erteilt und Ihre Registrierungsunterlagen bei den jeweiligen nationalen Herstellerregistern vor dem Stichtag vollständig sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wenn Sie ein Hersteller außerhalb der EU sind:</strong> Gehen Sie davon aus, dass das aktuelle Gesetz vollumfänglich gilt. Ernennen Sie Bevollmächtigte in jedem Markt, in dem Sie verpackte Waren verkaufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für alle Unternehmen:</strong> Der Circular Economy Act ist nun das entscheidende Dokument, das die langfristige Zukunft der Bevollmächtigten-Pflicht bestimmen wird. Dessen Fortschritt zu verfolgen, ist der beste Weg für Ihre vorausschauende Planung.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützen kann</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig davon, wie die Frage der Bevollmächtigten letztendlich gelöst wird: Als Hersteller müssen Sie genau wissen, welche Verpackungen Sie in welchen Mengen und Formaten in den einzelnen Ländern auf den Markt gebracht haben. Diese Daten bilden das Fundament für Ihre jährlichen EPR-Meldungen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese strukturiert und präzise vorzuhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">PAQR bietet Ihnen einen zentralen Workspace, um Ihre Verpackungsdaten nach Format und Markt zu organisieren. Wenn für die jährlichen EPR-Meldungen exakte Mengen und Kategorien gefordert sind, haben Sie alle Informationen sofort griffbereit. Mehr erfahren unter<a href="https://paqr.com/de/ppwr-loesung/" target="_blank" data-type="page" data-id="2293" rel="noreferrer noopener"> paqr.com/de/ppwr-loesung/</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihren kostenlosen Testzugang zu starten:</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>PPWR-Transportverpackungen: Wer ist für die Konformitätserklärung verantwortlich?</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-guide/ppwr-transportverpackungen-wer-ist-fuer-die-konformitaetserklaerung-verantwortlich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Jun 2026 09:46:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Guide]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/ppwr-transport-packaging-who-is-responsible-for-the-declaration-of-conformity/</guid>

					<description><![CDATA[Ab dem 12. August 2026 benötigt jede in der EU in Verkehr gebrachte Transportverpackungsart eine Konformitätserklärung. Ob Ihr Unternehmen dieses Dokument unterzeichnen muss, hängt von einer Frage ab: Behält die Verpackung ihre Form, bevor sie Sie erreicht?]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>5</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 benötigt jede in der EU in Verkehr gebrachte Verpackungsart eine Konformitätserklärung, welche die Einhaltung der Nachhaltigkeitsanforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bestätigt. Bei Transportverpackungen hängt die Bestimmung der Verantwortlichkeit für die Konformitätserklärung von der Unterscheidung ab, die die Verordnung zwischen formstabilen und flexiblen Formaten zieht. Viele Supply-Chain-Teams haben noch nicht geklärt, welche Rolle Sie in diesem Kontext einnehmen.<br><br>Dieses Verständnis ist jetzt entscheidend. Es bestimmt, wer die technische Dokumentation erstellt und wer die Konformitätserklärung ausstellt. Es definiert zudem, wer die rechtliche Pflicht trägt, falls etwas nicht stimmt.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">PPWR-Transportverpackungen: Die Regel Formstabil vs. Flexibel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der PPWR obliegt die Pflicht zur Ausstellung einer Konformitätserklärung dem Erzeuger, definiert als die Partei, die eine Verpackung unter ihrem Namen oder ihrer Marke erzeugtt oder die effektiv die Erzeugung einer solchen Verpackung kontrolliert.<br><br>Ob Ihr Unternehmen diesen Erzeugerstatus für Transportverpackungen trägt, hängt von einer einzigen Frage ab: Existiert die Verpackung bereits als fertiger Artikel, bevor sie Sie erreicht, oder wird sie erst zur Verpackung, wenn Sie sie anwenden?<br><br>Formstabile Verpackungen (wie Paletten, Kisten oder starre Behälter) behalten stets ihre Form. Sie verlassen den Lieferanten bereits als eigenständiger, fertiger Artikel. Der Lieferant, z. B. der Palettenhersteller, ist in der Regel der Erzeuger im Sinne der PPWR und ist damit für die Ausstellung der Konformitätserklärung verantwortlich. Ist die Verpackung gebrandet oder anderweitig kundenspezifisch angepasst („Non-Standard“), wird der Markeninhaber zum verantwortlichen Erzeuger.<br><br>Flexible Verpackungen (Stretchfolie, Umreifungsbänder, Schrumpffolie) haben keine feste Form, bis jemand sie auf einen Artikel oder eine Ladung anwendet. Es gilt als Verpackungsmaterial bis zu dem Moment, in dem Sie es in seine finale Form bringen, z. B. durch Umwickeln einer Palette. Der Folienhersteller ist nach der Verordnung lediglich ein Lieferant, und Ihr Unternehmen, das die fertige Transportverpackung durch das Anwenden erstellt, wird zum Erzeuger und trägt die Compliance-Pflicht.<br><br>Eine nützliche Unterscheidung: Diskrete Artikel (eine Palette, eine Kiste) existieren als fertige Verpackung, bevor sie Sie erreichen. Kontinuierliche Materialien (eine Rolle Stretchfolie, eine Spule Umreifungsband) werden erst zur Verpackung, wenn Sie sie anwenden. Jener Akteur, der diese Anwendung durchführt, ist der Erzeuger.<br>Dies beeinflusst, wo die Pflicht zur Konformitätserklärung liegt, wer die technische Dokumentation erstellt und wer verantwortlich ist, wenn etwas nicht stimmt.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Woher diese Unterscheidung kommt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Unterscheidung ergibt sich aus der Definition der Schlüsselrollen in der PPWR.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600429" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 3(1)(13)</a> definiert den Erzeuger als die Partei, die Verpackungen (oder verpackte Waren) unter ihrem Namen oder ihrer Marke erzeugt oder erzeugen lässt. Das <a href="https://environment.ec.europa.eu/document/download/3d59ca88-539c-4b6b-a623-0f61068e853e_en?filename=Annex+to+the+Communication+to+the+Commission.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Kommissions-Leitliniendokument C(2026) 2151 final</a>, veröffentlicht am 30. März 2026, bekräftigt einen bereits von Verkaufsverpackungen bekannten Grundsatz: Verpackung existiert erst wirklich, wenn sie befüllt oder angewendet wurde. Eine unbenutzte Rolle Stretchfolie ist noch keine Verpackung. Sie wird erst zur Verpackung, wenn Sie sie um einen Gegenstand wickeln, so dass sie eine Verpackungsfunktion (wie: Schutz) erfüllt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Logik, kombiniert mit der Definition eines Lieferanten in <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600429" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 3(1)(16)</a> als eine Partei, die Verpackungsmaterialien für einen Erzeuger bereitstellt, positioniert Folien- und Umreifungsbandhersteller klar in der Spalte der Lieferanten und Anwender dieser Materialien in der Spalte der Erzeuger.</p>
</div>



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<h2 class="wp-block-heading">Der strittige Punkt: FAQ XV-12</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Doch es gibt einen Haken. Der <a href="https://environment.ec.europa.eu/publications/faq-packaging-and-packaging-waste-regulation-ppwr_en" target="_blank" rel="noreferrer noopener">FAQ-Punkt XV-12</a> in den offiziellen “Häufig gestellten Fragensd” der Kommission zur PPWR scheint nahezulegen, dass auch für Folien und Umreifungsbänder als eigenständige Produkte eine separate Konformitätserklärung erforderlich ist. Experten für Rechts- und Compliance-Fragen weisen darauf hin, dass diese Lesart der Logik der Verordnung selbst widerspricht, da sie eine unbenutzte Folienrolle als fertige Verpackung behandeln würde. Die FAQ der Kommission und der Verordnungstext weisen in diesem Punkt derzeit leicht unterschiedliche Richtungen auf.<br><br><strong>Die praktische Schlussfolgerung</strong>: Gehen Sie nicht davon aus, dass Ihr Folienlieferant diese Pflicht übernimmt. Wenn Sie die Palette umwickeln, liegt die Pflicht wahrscheinlich bei Ihnen. Bestätigen Sie diese Position schriftlich mit Ihren Lieferanten vor August 2026.</p>
</div>



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<h2 class="wp-block-heading">Was die technische Dokumentation umfassen muss</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sobald Ihre Rolle als Erzeuger für flexible Transportverpackungen feststeht, müssen Sie die technische Dokumentation erstellen, die Ihre Konformitätserklärung unterstützt.<br><br>Zum Anwendungsdatum am 12. August 2026 reichen Daten auf Komponentenebene für die Materialzusammensetzung aus. Das bedeutet, Sie bestätigen die Materialbeschaffenheit jeder Verpackungskomponente. Ihre Dokumentation muss auch die Konformität mit dem Schwermetall-Grenzwert bestätigen: Die kombinierte Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in der Verpackung und ihren Komponenten darf 100 mg/kg nicht überschreiten.<br><br>Die Konformitätserklärung und die unterstützende technische Dokumentation müssen für nationale Marktüberwachungsbehörden für fünf Jahre bei Einwegverpackungen verfügbar gehalten werden.<br><br>Wenn Sie diese Daten von Ihren Folien- und Umreifungsbandlieferanten von Anfang an in einem strukturierten Format erfassen, anstatt sie unter Termindruck anzufragen, wird die Erstellung dieser Unterlagen deutlich übersichtlicher.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was das für Ihren Betrieb bedeutet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Falls Ihr Team im Lager oder in der Versandlogistik flexible Verpackungen einsetzt, sollten Sie jetzt handeln.</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unterscheiden Sie zwischen selbst erzeugten Transportverpackungen und fertig bezogenen Artikeln.</strong> Nutzen Sie die Abgrenzung zwischen diskreten und kontinuierlichen Formaten als Orientierung. Diskrete Artikel von einem Lieferanten (Palette, Kiste) erfordern dessen Konformitätserklärung. Kontinuierliche Materialien, die Sie selbst anwenden (Stretchfolie, Umreifungsband), erfordern Ihre Konformitätserklärung.</li>



<li><strong>Behandeln Sie Ihre Lieferanten von flexiblen Verpackungsmaterialien als Materiallieferanten, nicht als Compliance-Dienstleister.</strong> Diese müssen Ihnen Daten zur Materialzusammensetzung und zu Inhaltsstoffen liefern, um Ihre technische Dokumentation zu stützen. Die Erklärung stellen Sie selbst aus.</li>



<li><strong>Stimmen Sie sich mit Ihren Lieferanten über die jeweiligen Pflichten ab.</strong> Klären Sie, welche Daten Sie benötigen und warum. Halten Sie diese Vereinbarung vor August 2026 schriftlich fest.</li>



<li><strong>Verlassen Sie sich nicht blind auf den FAQ-Punkt XV-12.</strong> Die Leitlinien der Kommission und der Verordnungstext stimmen hier nicht vollständig überein. Bauen Sie Ihre Compliance-Strategie direkt auf der Verordnung auf.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterscheidung zwischen formstabilen und flexiblen Verpackungen wird in manchen PPWR-Zusammenfassungen oft übersehen. Sie hat aber reale operative Konsequenzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Ihr Unternehmen Waren auf mit Stretchfolie umwickelten Paletten versendet, gelten Sie laut PPWR wahrscheinlich als Verpackungserzeuger. Das gilt auch, wenn Sie sich selbst bisher nicht so betrachtet haben.<br><br>Definieren Sie Ihre Rolle jetzt. Dies ist der erste Schritt, um alle weiteren Schritte richtig umzusetzen.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Ihnen hilft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie Erzeuger für Ihre flexiblen Transportverpackungen sind, müssen Sie die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen erstellen und aufbewahren. Der PPWR-Arbeitsbereich von PAQR bietet Ihnen einen zentralen Hub. Dort organisieren Sie Verpackungsdaten nach Format, fordern Dokumente über das Lieferantenportal an und generieren Ihre Konformitätserklärung.<br><br>Klicken Sie auf „Jetzt kostenlos testen“ auf paqr.com, um Ihre Testphase zu starten:</p>
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			</item>
		<item>
		<title>PPWR-Nichteinhaltung: Rechtliche Konsequenzen entlang der Lieferkette</title>
		<link>https://paqr.com/de/recht/ppwr-nichteinhaltung-rechtliche-konsequenzen-entlang-der-lieferkette/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 01:43:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/?p=3550</guid>

					<description><![CDATA[PPWR-Nichteinhaltung zieht Konsequenzen nach sich, die über behördliche Bußgelder hinausgehen. Wir zeigen Ihnen hier, was die Verordnung von Erzeugern, Importeuren, Händlern und EPR-Herstellern verlangt und was geschieht, wenn diese Anforderungen nicht erfüllt werden.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>3</strong> Minuten</p>



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<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 schafft die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) bindende Verpflichtungen für auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Verpackungen. Die PPWR-Konformität ist nicht optional. Die Verordnung legt klare Konsequenzen für diejenigen fest, die ihre Anforderungen nicht erfüllen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Nichteinhaltung sieht je nach Ihrer rechtlichen Rolle anders aus. Hier ist, was die jeweilige Rolle mit sich bringt.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Erzeuger und Markeninhaber</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Erzeuger sind verantwortlich für die physische Konformität, Sicherheit und technische Dokumentation ihrer Verpackungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Verpackungen PFAS über den zulässigen Grenzwerten enthalten oder Schwermetall-Grenzwerte überschreiten, dürfen Sie diese Verpackungen nicht legal in Verkehr bringen. Sind nicht-konforme Verpackungen bereits auf dem Markt, müssen Erzeuger entsprechende Korrekturmaßnahmen ergreifen. Dazu kann eine Rücknahme oder ein öffentlicher Rückruf gehören.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mitgliedstaaten müssen gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_68" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 68 der PPWR</a> wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Verwaltungsstrafen für Verstöße verhängen. Die Verordnung begrenzt die Höhe der Strafe nicht; diese liegt im Ermessen der nationalen Behörden. Um der Forderung der EU nach Abschreckung nachzukommen, haben einige nationale Behörden bereits Absichten angedeutet, ihre Geldbußen an den in der DSGVO festgelegten Strafen auszurichten, wonach Geldbußen bis zu 7 % des weltweiten Gesamtumsatzes eines Unternehmens betragen können. <br><br>Andere Länder haben Gesetze erlassen oder entworfen, die Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro (Spanien), 200.000 Euro (Deutschland, Niederlande) oder 100.000 Euro (Frankreich) vorsehen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Importeure</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Importeure tragen die rechtliche Verantwortung für die Konformität der Verpackungen, die sie in die EU einführen.<br>Importeure dürfen Verpackungen erst dann auf den Markt bringen, wenn sie alle geltenden Anforderungen erfüllen. Marktüberwachungsbehörden koordinieren sich mit dem Zoll, um nicht-konforme Verpackungen an den EU-Grenzen zu identifizieren. <br><br>Gelangen nicht-konforme Verpackungen auf den Markt, übernimmt der Importeur die Haftung für Rückruf oder Rücknahme.<br><br>Beachten Sie: Fehlende Dokumentation, wie eine unvollständige Konformitätserklärung oder fehlende technische Unterlagen, kann dazu führen, dass Sendungen beim Zoll festgehalten werden.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Händler und Einzelhändler</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor Händler ein Produkt zum Kauf anbieten, müssen Sie überprüfen, ob die Verpackung korrekt gekennzeichnet ist, der Erzeuger die Dokumentationsanforderungen erfüllt hat und der Hersteller für die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) registriert ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn ein Händler eine Nichteinhaltung vermutet, ist es ihm rechtlich untersagt, das Produkt anzubieten. Wird eine nicht-konforme Verpackung nach dem Verkauf identifiziert, können die Behörden die Rücknahme verlangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nachgelagerte Einzelhändler, die die Konformität des Lieferanten nicht verifizieren können, tragen somit ein rechtliches Risiko, das die Verordnung direkt auf ihre Schultern legt.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Hersteller (EPR-Registrierung)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Rolle des Herstellers unter PPWR ist der rechtliche Status, der mit der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verbunden ist. Hersteller sind verantwortlich für die Registrierung in nationalen Hersteller-Registern und die Kostenbeteiligung an der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen (“Lizenzierung” bzw. “Entpflichtung”).<br><br>Ohne Registrierung in einer nationalen EPR-Datenbank ist es einem Hersteller rechtlich untersagt, Verpackungen in diesem Land bereitzustellen.<br><br>Für den E-Commerce geht die PPWR noch weiter: Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze müssen die EPR-Registrierung eines Herstellers verifizieren. Wird kein Nachweis der Konformität erbracht, muss die Plattform dem Verkäufer den Zugang zu EU-Verbrauchern sperren.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Der gemeinsame Nenner</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Konsequenzen der Nichteinhaltung folgen über alle vier Rollen hinweg einem gemeinsamen Muster: Verbot des Inverkehrbringens, verpflichtende Korrekturmaßnahmen und finanzielle Sanktionen. Marktüberwachung, Zollkoordination und EPR-Registrierungsanforderungen schaffen dokumentierte Audit-Pfade.<br><br>Eine einzige Dokumentationslücke, eine verspätete Konformitätserklärung, ein nicht registrierter EPR-Hersteller oder ein nicht verifizierter Lieferant kann Ihre Fähigkeit, EU-weit zu verkaufen, beeinträchtigen.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Ihnen helfen kann</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die in diesem Beitrag beschriebenen Konsequenzen haben eine gemeinsame Ursache: Dokumentation, die fehlt, unvollständig ist oder nicht verfügbar ist, wenn Sie diese benötigen. PAQR bietet Ihnen einen zentralen Arbeitsbereich, um Ihre Konformitätsunterlagen aktuell und organisiert nach Verpackungsformat und Markt zu halten. Wenn ein Audit, eine Zollprüfung oder eine Überprüfung durch einen Handelspartner diese verlangt, sind die Unterlagen sofort verfügbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist der praktische Nutzen. Die Sorgenfreiheit gibt es als Bonus obendrauf.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klicken Sie auf „Jetzt kostenlos testen“ auf paqr.com, um eine kostenlose Testversion zu starten:</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU EPR One-Stop Shop: Was er für Hersteller bedeutet</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-update/eu-epr-one-stop-shop-was-er-fuer-hersteller-bedeutet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 01:22:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Update]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/eu-epr-one-stop-shop-what-it-means-for-producers/</guid>

					<description><![CDATA[Eine Industriekonsortium fordert die Einführung eines digitalen, EU-weiten One-Stop-Shops für die EPR-Registrierung und -Berichterstattung durch die Europäische Kommission. Hier erfahren Sie, was der Vorschlag beinhaltet und was er für Unternehmen bedeutet, die Verpackte Waren auf dem EU-Markt bereitstellen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>5</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Industriekonsortium fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen des Gesetzesvorhabens zur Kreislaufwirtschaft (“Circular Economy Act”) eine digitale&nbsp; EU-weite Anlaufstelle (“One-Stop-Shop”) für die EPR-Registrierung und -Berichterstattung einzuführen. <a href="https://www.europen-packaging.eu/wp-content/uploads/2026/05/Joint-Statement-digitalisation-in-CEA-and-EU-EPR-OSS_20260518.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die gemeinsame Erklärung</a>, veröffentlicht am 18. Mai 2026 und unterzeichnet von Ecommerce Europe, EuroCommerce, EUROPEN und weiteren Organisationen, legt dar, welche Anforderungen diese Plattform erfüllen müsste und warum die derzeitigen EPR-Registrierungssysteme nicht ausreichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir zeigen Ihnen hier, was der Vorschlag beinhaltet, welche Gründe dahinter stehen und was er für Unternehmen bedeutet, die verpackte Waren auf dem EU-Markt bereitstellen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Warum die EPR-Registrierung derzeit komplex ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß der PPWR ist ein Hersteller jener Wirtschaftsakteur, der verpackte Waren als erster in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat bereitstellt. Dieser Hersteller muss sich im nationalen Herstellerregister jedes Mitgliedstaates, in dem er tätig ist, registrieren. Für Unternehmen, die verpackte Waren in mehreren EU-Märkten anbieten, bedeutet dies die Verwaltung zahlreicher separater nationaler Prozesse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine im Mai 2026 von <a href="https://www.aboutamazon.eu/news/policy/new-study-why-small-businesses-struggle-with-eu-packaging-rules-and-how-to-fix-it" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Amazon</a> veröffentlichte Recherche belegt diese Zersplitterung mit konkreten Zahlen. In zehn EU-Ländern identifizierte Amazon 64 atenfelder, die jeweils nur in einem einzigen Land abgefragt wurden. Im Durchschnitt verlangte jedes Land&nbsp; sechzehn Felder für eine Registrierung. Mehr als die Hälfte dieser Felder sind länderspezifisch. Rund 72 % der derzeitigen Anforderungen gehen über das hinaus, was die PPWR vorgeschrieben ist. Der Abschluss einer Registrierung kann pro Land zwei bis sechs Wochen dauern. In einigen Mitgliedstaaten kann nur der Hersteller oder ein Bevollmächtigter den Prozess durchführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anmeldeprozesse unterscheiden sich stark zwischen den Mitgliedstaaten. Einige erfordern nationale elektronische Zugangsdaten. Andere verlassen sich auf E-Mail-basierte Prozesse, einschließlich Fälle mit Offline-Formularen und unterzeichneten Verträgen. Registrierungsportale sind oft nur in Landessprache(n) verfügbar. Mehrere Länder, darunter Italien und Spanien, erfordern eine Doppelregistrierung sowohl bei einem nationalen Verwaltungsregister als auch bei einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO), was den ohnehin komplexen Prozess weiter erschwert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Hersteller, die in mehreren Märkten tätig sind, ist der kumulierte Verwaltungsaufwand beträchtlich.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was der vorgeschlagene EU EPR “One-Stop-Shop” bewirken soll</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Konsortium beschreibt die vorgeschlagene Plattform als eine einzige digitale Eintrittsstelle für alle vorgeschriebenen EPR-Systeme in der EU. Hersteller oder in deren Namen handelnde Organisationen würden EPR-relevante Daten nur einmal eingeben. Die Daten werden dann validiert, bei Bedarf übersetzt und an PROs und die zuständigen Behörden und Register in jedem relevanten Mitgliedstaat weitergeleitet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kurz gesagt: eine einzige Einreichung, die den nationalen Systemen zur Verfügung gestellt wird, anstatt eines separaten Prozesses in jedem Land. Dieses Modell entspricht dem <a href="https://europa.eu/youreurope/business/taxation/vat/one-stop-shop/index_de.htm" target="_blank" rel="noreferrer noopener">bestehenden EU-Mehrwertsteuer-OSS-System</a>. Im Rahmen des Mehrwertsteuer-OSS melden und zahlen Unternehmen die Mehrwertsteuer für alle EU-Verkäufe über ein einziges Online-Portal in einem Mitgliedstaat, während das System die Verteilung übernimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der vorgeschlagene EPR-One-Stop-Shop würde auf dieselbe Weise mit Daten arbeiten: Hersteller laden Ihre Verpackungsdaten einmal hoch, und die Plattform leitet diese an die richtigen nationalen Register und Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs) weiter. Das Konsortium stellt sich die Plattform als freiwillig vor. Sie soll benutzerfreundlich für eine Vielzahl von Unternehmen und Geschäftsmodellen geeignet sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Konsortium betont, dass die Digitalisierung der EPR-Compliance und -Überwachung als politisches Instrument ungenutzt blieb. Dies gilt, obwohl die Komplexität der EPR-Landschaft zugenommen hat. Die Europäische Kommission signalisierte ihre Absicht, einen digitalen One-Stop-Shop für EPR als Teil der im Mai 2025 veröffentlichten Binnenmarktstrategie zu prüfen. Das Konsortium fordert nun, dass dieses Engagement zu einem konkreten Gesetzgebungsvorschlag im “Circular Economy Act” wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterzeichner haben zugesagt, der Kommission detaillierte Empfehlungen zu den Funktionen der Plattform zu unterbreiten, die für deren effektive Funktion notwendig sind.</p>
</div>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was dies für Hersteller bedeuten würde</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die direkteste Auswirkung eines funktionierenden One-Stop-Shops wäre eine Reduzierung von Zeit, Kosten und Prozesskomplexität bei der Registrierung in mehreren Mitgliedstaaten. Hersteller, die verpackte Waren derzeit in mehreren EU-Märkten bereitstellen, müssen ebenso viele separate Registrierungssysteme verwalten. Beim vorgeschlagenen Modell erfolgt die anfängliche Datenübermittlung nur einmal.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Konsortium sieht besondere Vorteile für kleinere Hersteller und grenzüberschreitende E-Commerce-Anbieter. Diese tragen derzeit die größte proportionale Last der fragmentierten Prozesse, einschließlich der Kosten für die Bestellung von Bevollmächtigten in mehreren Märkten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Sache ändert der vorgeschlagene One-Stop-Shop nicht: die zugrunde liegenden Daten, die für die EPR-Registrierung und -Berichterstattung erforderlich sind. Hersteller müssen weiterhin wissen, welche Verpackung Sie in welchen Mengen und Kategorien auf den EU-Markt bringen. Sie müssen diese Informationen für die jährliche Berichterstattung aktuell halten. Ein vereinfachtes Registrierungsportal macht strukturierte, aktuelle Verpackungsdaten umso wichtiger. Denn diese Daten speisen nun eine einzige Einreichungsstelle mit größerer Reichweite.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Waren, die der PPWR unterliegen, haben weiterhin Konformitätserklärungspflichten. Auch die vollständigen Anforderungen an die technische Dokumentation nach Anhang VII bleiben bestehen. Der One-Stop-Shop-Vorschlag adressiert die Registrierungs- und Berichterstattungsinfrastruktur. Er ändert nichts an der Compliance-Dokumentationslage.</p>
</div>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Der aktuelle Stand</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gemeinsame Erklärung ist ein Aufruf der Industrie an die Kommission und kein Ergebnis eines Gesetzgebungsprozesses. Der “Circular Economy Act” ist noch nicht veröffentlicht. Umfang und Form eines One-Stop-Shops für EPR hängen vom endgültigen Text ab. Informationen zu den aktuellen EPR-Registrierungsanforderungen finden Sie in den nationalen Herstellerregistern der jeweiligen Mitgliedstaaten. Beziehen Sie sich zudem auf den offiziellen <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040" target="_blank" rel="noreferrer noopener">PPWR-Text auf EUR-Lex</a>.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen mit EPR-Pflichten in mehreren EU-Märkten sollten den Fortschritt des Gesetzes zur Kreislaufwirtschaft und die Reaktion der Kommission auf die Empfehlungen des Konsortiums verfolgen.</p>
</div>



<div style="height:20px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">So kann PAQR Ihnen helfen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein digitaler One-Stop-Shop vereinfacht, wo Hersteller EPR-Daten einreichen. Die zugrunde liegenden Daten müssen jedoch weiterhin strukturiert und genau sein, bevor eine Einreichung möglich ist. Sie müssen wissen: Welche Verpackung haben Sie auf den Markt gebracht? In welchen Formaten und Kategorien? Welche Dokumentation steckt dahinter?</p>



<p class="wp-block-paragraph">PAQR bietet Ihnen einen zentralen Arbeitsbereich zur Organisation Ihrer Verpackungsdaten. Benötigt die jährliche EPR-Berichterstattung genaue Mengen und Kategorien? Müssen Ihre Konformitätserklärung und technischen Unterlagen vollständig und abrufbar sein? Dann deckt derselbe strukturierte Datensatz beides ab. Erfahren Sie mehr unter <a href="http://paqr.com/de/ppwr-loesung/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">paqr.com/de/ppwr-loesung/</a>.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klicken Sie auf &#8222;Jetzt kostenlos testen&#8220; auf paqr.com, um eine kostenlose Testversion zu starten:</p>
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		<item>
		<title>Beschränkungen nach PPWR für PFAS: Was Teams für Lebensmittelkontakt-Verpackungen wissen müssen</title>
		<link>https://paqr.com/de/recht/ppwr-pfas-beschraenkungen-was-teams-fuer-lebensmittelkontakt-verpackungen-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 00:00:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/ppwr-pfas-restrictions-what-food-contact-packaging-teams-need-to-know/</guid>

					<description><![CDATA[Die PPWR führt zum 12. August 2026 strenge PFAS-Konzentrationsgrenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen ein. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Schwellenwerte, die „Gesamtfluor-Regel“ und die Lieferantendaten, die Ihr Team vor Ablauf der Frist zwingend vorhalten muss.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>6</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, spezifische PFAS-Konzentrationsgrenzwerte gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040" target="_blank" rel="noreferrer noopener">der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40</a>, auch “PPWR” genannt, einhalten. Die Schwellenwerte sind präzise definiert, die Datenanforderungen anspruchsvoll – und die Dokumentationspflicht liegt direkt bei Ihrem Unternehmen und Ihrer Lieferkette als Erzeuger.<br><br>Dieser Beitrag beleuchtet die PFAS-Beschränkungen, auf die sich Ihr Team vorbereiten muss, welche Lieferantendaten Sie sichern müssen und wie Sie Ihre technische Dokumentation vor dem Meilenstein im August strukturiert aufbauen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Wie die PPWR PFAS definiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor Sie Daten bei Ihren Lieferanten anfragen, ist ein gemeinsames Verständnis der Zielsetzung entscheidend. Unter <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_5" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 5 der PPWR</a> wird PFAS als jede Substanz definiert, die mindestens ein vollfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom enthält, ohne dass Wasserstoff, Chlor, Brom oder Jod daran gebunden sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Definition enthält spezifische Ausnahmen. Ihr Verpackungseam sollte die genauen chemischen Strukturen Ihrer Materialien mit diesen Ausnahmen abgleichen, bevor Sie finale Schlüsse ziehen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">2. Die drei kritischen PFAS-Schwellenwerte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontakt-Verpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die PFAS-Konzentrationen einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>25 ppb für jedes einzelne PFAS</strong>, gemessen mittels gezielter PFAS-Analyse. Polymere PFAS sind von dieser Messung ausgenommen.</li>



<li><strong>250 ppb für die Summe der PFAS</strong>, gemessen als Summe der gezielten PFAS-Analyse. Auch hier sind polymere PFAS ausgenommen.</li>



<li><strong>50 ppm für Gesamt-PFAS.</strong> Dieser Schwellenwert ist breiter gefasst und schließt polymere PFAS explizit ein.es polymeric PFAS.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterscheidung ist wichtig: Während die gezielte Analyse spezifische Verbindungen abdeckt, erfasst die Gesamt-PFAS-Analyse auch Materialien, die bei einer rein gezielten Prüfung fälschlicherweise als konform erscheinen könnten. Ihre technische Dokumentation muss alle drei Ebenen rechtssicher abdecken.<br></p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">3. Die „Gesamtfluor-Falle“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dies ist der Punkt, an dem viele Teams vor Herausforderungen stehen. Wenn der Gesamtfluorgehalt eines Verpackungsmaterials 50 mg/kg überschreitet, kann nicht automatisch von Konformität ausgegangen werden. <br><br>An diesem Punkt ist der Hersteller oder Importeur gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, welcher Anteil dieses Fluors aus PFAS stammt und welcher nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Praxis bedeutet das: Eine Standard-Materialerklärung Ihres Lieferanten reicht nicht aus. Sie benötigen eine Dokumentation, die präzise zwischen PFAS-basiertem Fluor und fluorhaltigen Quellen ohne PFAS-Bezug differenziert. Diese Aufschlüsselung muss integraler Bestandteil Ihrer technischen Unterlagen nach Anhang VII sein.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">4. Weitere chemische Beschränkungen im Blick<br></h2>



<p class="wp-block-paragraph">PFAS ist technisch am anspruchsvollsten, doch Ihr Compliance-Dossier muss zwei weitere Bereiche abdecken:<br></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Schwermetalle:</strong> Die kombinierte Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf <strong>100 mg/kg</strong> nicht überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für die Summe aller vier Metalle.</li>



<li><strong>Bisphenol A (BPA):</strong> Für Lebensmittelverpackungen und Materialien mit Lebensmittelkontakt gilt ein umfassendes Verbot von BPA. Unter Berücksichtigung der 18-monatigen allgemeinen Übergangsfrist ist die Gestaltung BPA-freier Lieferketten unter Einhaltung der neuen chemischen Grenzwerte der PPWR eine weitere vorrangige Aufgabe im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften für das Jahr 2026. Falls BPA in Ihrer technischen Dokumentation noch nicht berücksichtigt wurde, sollte dies nachträglich erfolgen.</li>
</ul>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">5. Was Sie von Ihren Lieferanten fordern müssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da viele Lieferanten diese Detailtiefe noch nicht gewohnt sind, benötigen sie klare Vorgaben. Ihre technischen Unterlagen müssen für jedes Material mit Lebensmittelkontakt Folgendes enthalten:<br><br><br><em>Für PFAS:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ergebnisse gezielter PFAS-Analysen (einzelne Verbindungen in ppb).</li>



<li>Summe der PFAS-Konzentrationen.</li>



<li>Gesamt-PFAS-Messung in ppm (inkl. polymerer PFAS).</li>



<li>Bei Gesamtfluor über 50 mg/kg: Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fluor-Quellen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für Schwermetalle:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bestätigungen oder Testergebnisse, die eine kombinierte Konzentration unter 100 mg/kg belegen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für BPA:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Konformitätserklärung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2024/3190 der Kommission, in der die BPA-freie Zusammensetzung bestätigt wird oder die Verwendung von BPA innerhalb der zulässigen Grenzwerte dokumentiert wird.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bitte fordern Sie diese in einem strukturierten Format an, das als Teil Ihrer formalen technischen Dokumentation gespeichert und abgerufen werden kann.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die PFAS-Dokumentation ist vor allem eine Herausforderung in der Datenorganisation. Lieferanten müssen wissen, was sie senden sollen, und Sie benötigen einen strukturierten Ort für die revisionssichere Speicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>PAQR begleitet Sie bei jedem Schritt:</strong> Über unser Lieferanten-Anfrageportal senden Sie gezielte Datenabfragen direkt an Ihre Partner. Alle Antworten werden zentral und direkt verknüpft mit Ihren Komponentendaten in einem digitalen Arbeitsbereich gespeichert. <br><br>Wenn Sie bereit sind, Ihre Konformitätserklärung zu erstellen, fließen die gesammelten Daten direkt in den Prozess ein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besuchen Sie <a href="https://paqr.com/de/" target="_blank" data-type="page" data-id="2284" rel="noreferrer noopener">paqr.com/de</a> und starten Sie heute Ihren kostenlosen Testzeitraum:</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Klarheit bei den PPWR-Wiederverwendungsquoten: Neue Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wurde am 6. Mai 2026 veröffentlicht</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-update/klarheit-bei-den-ppwr-wiederverwendungsquoten-neue-ausnahme-fuer-palettenumhuellungen-und-umreifungsbaender-wurde-am-6-mai-2026-veroeffentlicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 23:27:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Update]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/clarity-on-ppwr-reuse-the-exemption-for-pallet-wrappings-and-straps-was-officially-published-on-may-6-2026/</guid>

					<description><![CDATA[Brüssel sorgt für Entlastung: Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wurden von der 100 % Mehrweg-Verpflichtung der PPWR für unternehmensinterne Transfers und inländische B2B-Transporte ausgenommen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>4 </strong>Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Übergang zur Verpackungsverordnung (PPWR) wird von Herstellern und Lieferanten oft als große Hürde wahrgenommen. Das neueste Update aus Brüssel sorgt jedoch für eine deutliche Entlastung in der Logistik.<br><br>Mit dem in dieser Woche veröffentlichten <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600429" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Delegierten Beschluss (EU) 2026/429</a> führt die Kommission eine entscheidende Ausnahme für die Wiederverwendung von <strong>Palettenumhüllungen und Umreifungsbändern</strong> ein.<br><br><br>Hier erfahren Sie alles Wichtige – kurz und bündig, ohne Fachchinesisch.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Der Hintergrund: Die 100%-Wiederverwendungsquote</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im ursprünglichen PPWR-Rahmen (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_29" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 29</a>) unterlagen Transportverpackungen, die für Lieferungen innerhalb desselben Unternehmens oder zwischen Partnerstandorten in der EU verwendet wurden, einer strengen <strong>Wiederverwendungsquote von 100 %</strong>. Für viele von Ihnen bedeutete dies die drohende Pflicht, sämtliche Stretchfolien, Schrumpffolien sowie Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Metall bis zum Stichtag 12. August 2026 auf Mehrwegalternativen umzustellen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Die Änderung: Eine praxisnahe Ausnahme</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Umstellung auf 100 % wiederverwendbare Umwicklungen für viele Verpackungslinien technisch schwierig und finanziell unverhältnismäßig ist. Hohe Investitionskosten für automatisierte Anlagen und ein Mangel an marktreifen, skalierbaren Mehrweglösungen für diese spezifischen Formate hätten zu erheblichen Störungen in der Lieferkette geführt.<br><br><br><strong>Die Entscheidung:</strong> Wirtschaftsbeteiligte sind nun von der 100%-Wiederverwendungsquote <strong>befreit</strong> für:<br><br>1. <strong>Palettenumhüllungen</strong> (z. B. Stretch- und Schrumpffolien)<br>2. <strong>Umreifungsbänder</strong> (zur Stabilisierung und zum Schutz während des Transports)</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><br>Dies gilt speziell für die Vorgaben bei unternehmensinternen Transfers und inländischen B2B-Transporten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Marketingteams können digitale Inhalte aktualisieren, ohne Verpackungen neu drucken zu müssen. Rückrufe können präzise auf einzelne Einheiten ausgerichtet werden. Länderspezifische Informationen lassen sich dynamisch bereitstellen. Nachhaltigkeitsgeschichten werden im Moment der Kundeninteraktion präsentiert, ohne das Design zu überladen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was das für Ihren Betrieb bedeutet</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geringerer Investitionsdruck:</strong> Sie sind rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet, Ihre Verpackungslinien kurzfristig auf Mehrwegsysteme für die Palettensicherung im internen oder inländischen Transport umzurüsten.</li>



<li><strong>Fokus auf Recyclingfähigkeit:</strong> Während die Pflicht zur <em>Wiederverwendung</em> für diese Formate aufgehoben wurde, bleiben die Anforderungen an die <em>Recyclingfähigkeit</em> und die Zielvorgaben für den Rezyklatanteil im Rahmen der PPWR bestehen. Ihr Fokus sollte daher weiterhin auf der Beschaffung hochwertiger, recycelbarer Folien liegen.</li>



<li><strong>Reporting bleibt entscheidend:</strong> Trotz der Ausnahmen ist eine solide Datenbasis das Rückgrat Ihrer Compliance. Sie müssen weiterhin die Mengen dieser Materialien genau erfassen, um Ihren jährlichen Berichterstattungspflichten und den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachzukommen.</li>
</ul>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wir bei PAQR sind überzeugt, dass Compliance ein Wettbewerbsvorteil sein sollte, kein Hindernis. Unsere Plattform ist bereits aktualisiert und bildet diese regulatorischen Änderungen ab.<br><br>Wir helfen Ihnen, Ihre Verpackungsformate präzise zu kategorisieren, damit Sie von jeder verfügbaren Ausnahme profitieren und gleichzeitig die verbleibenden Ziele voll erfüllen.<br><br><strong>Fazit:</strong> Sie können Ihre Paletten vorerst weiterhin mit herkömmlichen Folien sichern – stellen Sie nur sicher, dass Ihre Daten genauso sicher sind wie Ihre Fracht.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sunrise 2027: Warum der Barcode, den Sie seit 50 Jahren verwenden, ersetzt wird</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-update/sunrise-2027-warum-der-barcode-den-sie-seit-50-jahren-verwenden-ersetzt-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 04:12:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Update]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/the-end-of-the-barcode-as-we-know-it-what-the-shift-to-2d-means-for-packaging/</guid>

					<description><![CDATA[GS1 hat 2027 als weltweite Frist für den Übergang des Einzelhandels von 1D- zu 2D-Barcodes festgelegt. Dieser Wandel betrifft Verpackungsdesign, Datenverwaltung, Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und die Kommunikation zwischen Produkten und Konsumenten. Fünf potenzielle Fallstricke, auf die Sie sich vorbereiten sollten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit:<strong> 5</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">1974 wurde eine Packung Wrigley&#8217;s Juicy Fruit als erstes Produkt im Einzelhandel per Barcode gescannt. In den folgenden 50 Jahren war der 1D-Barcode (die bekannten vertikalen Linien) die universelle Sprache des globalen Handels.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Diese Ära neigt sich dem Ende zu.</strong> <br><br>GS1, die Normungsorganisation für Barcodes, hat 2027 als Datum für die weltweite Umstellung von 1D- auf 2D-Codes im Einzelhandel festgelegt. Die Initiative „Sunrise 2027“ verpflichtet alle Kassensysteme weltweit, bis dahin 2D-Codes lesen zu können. Einige große Einzelhändler sind bereits einen Schritt voraus. Für Verpackungsteams ist dies ein aktives Projekt und keine Frage der Zukunft.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Warum der 1D-Barcode ausgemustert wird</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein herkömmlicher Barcode kodiert eine globale Artikelnummer (GTIN) im linearen EAN- oder UPC-Format. Seine einzige Funktion: die Produktidentifizierung. Scannen, Nummer abrufen, Produkt in einer Datenbank suchen. Für Kasse und grundlegende Bestandsverwaltung war dies bisher ausreichend. <br><br>Der moderne Handel verlangt jedoch mehr.&nbsp;<br><br>Verbraucher möchten Herkunft, Rückrufstatus, Allergene und Entsorgungshinweise erfahren. Marken wünschen sich serialisierte Rückverfolgbarkeit, dynamische Interaktionsmöglichkeiten und präzise Rückrufe. Einzelhändler benötigen automatisierte Frischeüberwachung und Compliance-Berichte.&nbsp;<br><br><strong>Ein 1D-Barcode speichert etwa 20 Zeichen. Das ist die maximale Datenmenge.</strong> Alle weiteren Daten müssen in einem Backend-System gespeichert werden, auf das nur Berechtigte Zugriff haben.</p>
</div>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was 2D-Codes ermöglichen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Standard-QR-Code speichert mehrere hundert Mal mehr Daten als ein 1D-Barcode. Die Speicherkapazität ist dabei der einfache Teil. Der größere Fortschritt liegt im GS1 Digital Link, einer standardisierten URL-Struktur, die einen QR-Code in ein Tor zu dynamischen, zielgruppenspezifischen Informationen verwandelt.<br><br>Ein einziger QR-Code auf einer Verpackung kann verschiedenen Scannern unterschiedliche Daten liefern:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ein Konsument mit einem Smartphone sieht Produktinformationen, Allergene und Nachhaltigkeitsnachweise.</li>



<li>Ein Händler an der Kasse erhält GTIN, Preisinformationen und Einblicke in Kundenbindungsprogramme.</li>



<li>Ein Logistikdienstleister erhält Chargennummer, Verfallsdatum und Rückverfolgbarkeitsdaten.&nbsp;</li>



<li>Eine Aufsichtsbehörde erhält die vollständigen Konformitätsdaten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Marketingteams können digitale Inhalte aktualisieren, ohne die Verpackung neu drucken zu müssen. Rückrufe können präzise auf einzelne Einheiten ausgerichtet werden. Länderspezifische Informationen können dynamisch bereitgestellt werden. Nachhaltigkeitsinformationen werden im Moment der Kundeninteraktion angezeigt, ohne das Design zu überladen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Die Fallstricke sind real</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das alles bedeutet nicht, dass die Umstellung einfach ist. Fünf Herausforderungen sollten Sie vorab verstehen:<br></p>



<h3 class="wp-block-heading has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color wp-elements-8f34f5f67e0757e5e70691b544937ae4">Druckqualität und Verifizierung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Lineare Barcodes tolerieren Druckfehler. QR-Codes hingegen nicht. Druckfehler, Substratabweichungen, Lackeffekte und Farbkontraste spielen eine größere Rolle. Jedes Verpackungsformat (flexible Folie, Wellpappe, Glas, Metall) birgt eigene Verifizierungsherausforderungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color wp-elements-62b22c804f122491cd0b3effde7b2609">Symbologie-Auswahl</h3>



<p class="wp-block-paragraph">QR-Codes sind der Standard für Endverbraucher, aber die 2D-Landschaft umfasst auch Data-Matrix-Codes (gängig in der Pharma- und Logistikbranche), PDF417 und Aztec. Marken, die branchenübergreifend tätig sind, benötigen klare Richtlinien für die Verwendung der jeweiligen Codes.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color wp-elements-6f5685c76696ab30d6689ce6b44633ca">Übergangsphasen für Dual-Codes</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2027 und darüber hinaus benötigen viele Marken sowohl einen 1D- als auch einen 2D-Code auf derselben Verpackung. Die Verwaltung von Layout, behördlichen Genehmigungen und Datenkonsistenz für zwei Codes pro Artikelnummer (SKU) vervielfacht den Arbeitsaufwand.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color wp-elements-80a7a56588351ac1754684c4a3aef99b">Datenverwaltung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein 1D-Barcode verweist auf einen statischen Datenbankeintrag. Ein GS1 Digital Link QR-Code verweist auf eine dynamische digitale Ressource, die aktualisiert werden kann und sollte. Ein veralteter oder defekter Link auf einem bereits im Handel befindlichen Produkt führt nicht nur zu einer schlechten Nutzererfahrung, sondern kann auch einen Verstoß gegen Compliance-Vorgaben darstellen.</p>



<h3 class="wp-block-heading has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color wp-elements-2f1ebe5d464fdccc37b39225645a06bb">Verbraucherkompetenz</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die meisten Verbraucher wissen, dass QR-Codes zu digitalen Inhalten führen, aber nicht jeder scannt sie, und nicht jeder vertraut den angezeigten Inhalten. Die Gestaltung eines QR-Code-basierten Nutzererlebnisses, das echten Mehrwert bietet (und nicht nur eine Marketingmaßnahme erfüllt), erfordert Investitionen in eine Content-Strategie.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie ein Verpackungsmanagement-Hub hilft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verwaltung von GS1 Digital Link QR-Codes ist keine reine Designaufgabe. Sie erfordert die Koordination von regulatorischen Daten, Lieferkettenkennungen, digitalen Inhalten und Markenrichtlinien, die zuverlässig auf Hunderte oder Tausende von Artikeln angewendet werden müssen.</p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Sunrise 2027 ist der Startpunkt, nicht das Ziel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sunrise 2027 als bloße Frist zu betrachten (QR-Codes implementieren, POS-Kompatibilität sicherstellen, fertig), unterschätzt die tatsächlichen Entwicklungen.<br><br>Dies ist ein struktureller Wandel in der Art und Weise, wie Verpackungen Produkte mit dem breiteren Datenökosystem verbinden. Die Frist 2027 markiert den Beginn der neuen Infrastruktur. Sie beendet sie nicht.<br><br>Unternehmen, die dies frühzeitig erkennen und die Umstellung auf QR-Codes als Chance für eine bessere Daten-Governance und nicht nur als Pflichterfüllung begreifen, sind für alle zukünftigen Herausforderungen bestens gerüstet: dynamische regulatorische Rahmenbedingungen, Transparenzanforderungen, Rückverfolgbarkeitsbestimmungen und der digitale EU-Produktpass.<br><br>Der Barcode, mit dem 1974 Kaugummi gescannt wurde, hat seinen Zweck erfüllt. Die ihn ablösende Technologie kann deutlich mehr. Aber nur für Unternehmen, die die richtige Grundlage schaffen.&nbsp;</p>



<p class="has-figtree-font-family wp-block-paragraph" style="font-style:normal;font-weight:600">PAQR generiert GS1-konforme 2D-Codes zusammen mit Ihren vollständigen Verpackungsdaten. Eine Plattform, eine zentrale Datenquelle – bereit für Sunrise 2027 und die Zeit danach. Klicken Sie auf „Jetzt kostenlos testen“ auf paqr.com, um eine kostenlose Testphase zu starten:<br></p>
</div>



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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>PPWR in sechs Schritten meistern: Ein Compliance Leitfaden für europäische Unternehmen</title>
		<link>https://paqr.com/de/strategie/ppwr-compliance-leitfaden-verpackungskonformitat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 04:01:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strategie]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/mastering-the-ppwr-a-strategic-blueprint-for-business-compliance-and-circular-innovation/</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Sechs strategische Schritte entscheiden darüber, ob Ihr Unternehmen die Kosten für die Einhaltung der Verordnung trägt oder sie in einen operativen Vorteil verwandelt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: <strong>6</strong> Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt ein Flickwerk nationaler Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk, das in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie umfasst jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird – von der einzelnen Papierhülle bis zur Industriepalette. <br><br><strong>Wenn Sie in der EU verpackte Waren herstellen, vermarkten, abfüllen, importieren oder im Einzelhandel vertreiben, bedeutet dies eine grundlegende Veränderung Ihrer Geschäftsprozesse. </strong>Im folgenden Compliance Leitfaden finden Sie sechs strategische Maßnahmen, mit denen Sie die PPWR von einer Compliance-Herausforderung in einen operativen Vorteil verwandeln können.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Überprüfung und Neugestaltung im Hinblick auf Recyclingfähigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2030 muss jede Verpackung eine Klassifizierung zur Recyclingfähigkeit von A, B oder C aufweisen. Verpackungen unterhalb von C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig. <br><br>Was zu tun ist: Überprüfen Sie jetzt Ihr Produktportfolio. Vermeiden Sie Mehrkomponentenlaminate, stark gefärbte Kunststoffe und Klebstoffe, die den Recyclingprozess behindern. Erstellen Sie eine zentrale Datenquelle für alle Komponentendaten, einschließlich der Lieferantenspezifikationen. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach Ihrer Recyclingfähigkeitsklasse. Eine Verpackung der Klasse A senkt daher Ihre Steuerlast pro ausgelieferter Einheit.   </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">2. Verpackungsgrößen reduzieren und Leerraum einschränken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das für Funktion, Hygiene und Sicherheit notwendige Minimum reduziert werden. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraumanteil in Transport-, Sammel- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie und Papier zählen als Leerraum.  <br><br>Was zu tun ist: Investieren Sie in bedarfsgerechte Verpackungstechnologie oder intelligente Verpackungsalgorithmen. Dokumentieren Sie Ihre Minimierungsstrategie in technischen Dokumentationen für jede Primärverpackung. </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">3. Versorgung mit recyceltem Kunststoff sicherstellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR).</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>30 % für PET-Verpackungen mit Lebensmittelkontakt</li>



<li>10 % für andere Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt</li>



<li>30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff</li>



<li>35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zielvorgaben für den Rezyklat-Anteil steigen bis 2040 erneut und erreichen 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe ohne Lebensmittelkontakt.<br><br>Was zu tun ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Recyclingunternehmen auf. Langfristige Verträge sind besser als kurzfristige Vereinbarungen. Stellen Sie sicher, dass die recycelten Materialien der Verordnung (EU) 2022/1616 über die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen entsprechen.  </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">4. Wiederverwendung in die Kernprozesse integrieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 sollen es 70 % sein. Transportverpackungen zwischen Standorten und innerhalb der Mitgliedstaaten müssen zu 100 % wiederverwendbar sein. Getränkevertriebe müssen mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2027 müssen Gastronomiebetriebe ihren Kunden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Behälter kostenlos mitzubringen.<br>   <br><br>Was zu tun ist: Behandeln Sie die Wiederverwendung als integralen Bestandteil Ihrer Logistik, nicht als separates Nachhaltigkeitsprojekt. Investieren Sie in Rückwärtslogistik, langlebige Verpackungen und Reinigungsanlagen. Die Verordnung schützt Gastronomiebetriebe rechtlich vor Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, wenn Verbraucherbehälter verwendet werden.  </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">5. Gefährliche Chemikalien und nicht-konforme Verpackungsformate eingrenzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten: 25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss nachgewiesen werden, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) dürfen einen Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten. Ab 2030 sind Einweggeschirr für Gastronomiebetriebe, Hotelverpackungen und Schrumpffolien für den Einzelhandel verboten.   <br><br>Was zu tun ist: Testen Sie Ihre Verpackungen jetzt auf PFAS und Schwermetalle. Können Ihre Lieferanten keine Zusammensetzungsdeklarationen vorlegen, beheben Sie dieses Problem umgehend. Beschränken Sie kompostierbare Materialien auf die in der Verordnung festgelegten Kategorien, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen.  </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">6. Modernisieren Sie Ihre Compliance-Dokumentation</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Jede Verpackung benötigt vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre (Einwegverpackungen) bzw. 10 Jahre (Mehrwegverpackungen) aufbewahrt werden. Die Registrierung gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist in jedem Mitgliedstaat, in den Sie Ihre Produkte verkaufen, erforderlich. Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen mit einem harmonisierten Piktogramm zur Sortierung gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Mehrwegverpackungen ab dem 12. Februar 2029 einen QR-Code oder einen digitalen Datenträger zur Nachverfolgung von Transporten und Rotationen tragen.    <br><br>Was zu tun ist: Digitalisieren Sie die Konformitätsverfolgung. Entwickeln Sie ein System, das Konformitätserklärungen automatisch erstellt und speichert, Sie bei Änderungen von Lieferantendaten benachrichtigt und auf Anfrage prüfungsfertige Dateien bereitstellt. Importeure tragen die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie inländische Hersteller. Daher muss die Dokumentenprüfung vor der Zollabfertigung erfolgen.  </p>
</div>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die PPWR als bloße Compliance-Hürde betrachten, werden mit steigenden Gebühren für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Engpässen in der Lieferkette und Produktrückrufen zu kämpfen haben. Unternehmen, die jetzt ihre Produktportfolios prüfen, Verträge für recycelten Kunststoff abschließen, ihre Verpackungen optimieren und ihre Dokumentation digitalisieren, werden sich vom bloßen Erfüllen der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. <br><br>Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln. </p>



<p class="has-figtree-font-family wp-block-paragraph" style="font-style:normal;font-weight:600">PAQR ist Ihre zentrale Datenquelle für Verpackungsdaten. Erstellen Sie Konformitätserklärungen, verwalten Sie Lieferantendaten und bleiben Sie jederzeit auditbereit, auch wenn sich die Vorschriften ändern. Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihre kostenlose Testphase zu starten:</p>
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