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	<title>RECHT &#8211; PPWR Software for Packaging Data Management and Compliance | PAQR</title>
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	<description>The digital platform for Packaging Data Management. Efficient. Legally compliant. Userfriendly.</description>
	<lastBuildDate>Fri, 29 May 2026 02:23:01 +0000</lastBuildDate>
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	<title>RECHT &#8211; PPWR Software for Packaging Data Management and Compliance | PAQR</title>
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	<item>
		<title>Der PPWR-Hersteller: Was der Begriff bedeutet und warum Sie bereits einer sein könnten</title>
		<link>https://paqr.com/de/recht/der-ppwr-hersteller-was-der-begriff-bedeutet-und-warum-sie-bereits-einer-sein-koennten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 02:04:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/?p=3571</guid>

					<description><![CDATA[Unter der PPWR ist der Status als „Hersteller“ ein rechtlicher Status, der weit mehr Unternehmen betrifft, als der Begriff vermuten lässt. Importeure, grenzüberschreitende Verkäufer und Händler können gleichermaßen darunter fallen – verbunden mit Registrierungspflichten, EPR-Verpflichtungen und jährlichen Berichtspflichten.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 3 Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Eines der häufigsten Missverständnisse im Zusammenhang mit der PPWR-Konformität ist die Definition des Begriffs „Herstellers“. Unter der neuen Verordnung hat dieser Status nichts damit zu tun, wer die Verpackung physisch herstellt. Es handelt sich um einen rechtlichen Status, der fest mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verknüpft ist &#8211; und er betrifft einen weitaus größeren Kreis von Unternehmen, als die meisten erwarten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beitrag zeigt auf, was der Status bedeutet, wie Sie feststellen, ob er für Sie gilt, und welche Meilensteine Sie in der Umsetzung beachten müssen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was ein „Hersteller“ tatsächlich ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Hersteller ist der Wirtschaftsakteur, der verpackte Produkte erstmals innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats auf dem Markt bereitstellt. Das kann ein Erzeuger sein, aber ebenso ein Importeur oder ein Händler. Der entscheidende Faktor ist, wer in einem bestimmten Staatsgebiet „den ersten Schritt“ macht. Die physische Produktion spielt dabei keine Rolle.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Sind Sie ein Hersteller?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sie gelten in einem Mitgliedstaat als Hersteller, wenn einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sie importieren verpackte Waren.</strong> Wenn Sie verpackte Produkte aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland kaufen und sie in Ihrem eigenen Mitgliedstaat bereitstellen, sind Sie der Hersteller in diesem Gebiet.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sie verkaufen grenzüberschreitend via E-Commerce.</strong> Wenn Sie direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, sind Sie der Hersteller im Bestimmungsland – unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen ansässig ist.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Sie packen Waren gewerblich aus.</strong> Wenn Ihr Unternehmen verpackte Produkte auspackt und Sie nicht der Endabnehmer sind, übernehmen Sie die Herstellerrolle für diese Verpackung.</li>



<li><strong>Eine wichtige Ausnahme: “Verkaufsstellen-Verpackungen”.</strong> Wenn Transport-, Verkaufs- oder Serviceverpackungen erst an der Verkaufsstelle befüllt werden (z. B. in einem lokalen Geschäft bereitgestellte Kunststofftragetaschen für Obst und Gemüse, oder eine Pommesbude, die ihr Produkt in Spitztüten aus Papier ausgibt), gilt der Hersteller, Importeur oder Händler, der die leere Verpackung ursprünglich geliefert hat, als Hersteller. Diese Ausnahme dient dazu, den Verwaltungsaufwand für kleine Betriebe zu reduzieren.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Eine wichtige Ausnahme: “Verkaufsstellen-Verpackungen”.</strong> Wenn Transport-, Verkaufs- oder Serviceverpackungen erst an der Verkaufsstelle befüllt werden (z. B. in einem lokalen Geschäft bereitgestellte Kunststofftragetaschen für Obst und Gemüse, oder eine Pommesbude, die ihr Produkt in Spitztüten aus Papier ausgibt), gilt der Hersteller, Importeur oder Händler, der die leere Verpackung ursprünglich geliefert hat, als Hersteller. Diese Ausnahme dient dazu, den Verwaltungsaufwand für kleine Betriebe zu reduzieren.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Was Hersteller tun müssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Registrierung in jedem Mitgliedstaat:</strong> Hersteller müssen sich in jedem Land, in dem sie Verpackungen erstmals bereitstellen, im nationalen Herstellerregister anmelden. Ein Betrieb ohne Registrierung ist gesetzlich untersagt und kann zu einem Verkaufsverbot führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Benennung eines Bevollmächtigten:</strong> Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und Sie verpackte Waren in einen EU-Mitgliedstaat verkaufen, müssen Sie einen lokalen Bevollmächtigten (AR) durch schriftliche Vollmacht benennen, um Ihren EPR-Verpflichtungen nachzukommen. Wenn Ihr Unternehmen innerhalb der EU ansässig ist, schreibt die Basis-PPWR einen lokalen AR vor, wenn Sie grenzüberschreitend in einen anderen Mitgliedstaat verkaufen. Ein derzeit anhängiger <a href="https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-a-new-plan-for-europe-s-sustainable-prosperity-and-competitiveness/file-omnibus-viii-environment-authorised-representative-for-epr" target="_blank" rel="noreferrer noopener">EU-Gesetzesvorschlag (COM(2025) 982)</a> zielt jedoch darauf ab, diese Anforderung an einen lokalen AR für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Unternehmen sollten die endgültige Verabschiedung dieses „Omnibus“-Pakets im Auge behalten, da stattdessen möglicherweise eine direkte nationale Registrierung gelten könnte.<strong>Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR):</strong> Hersteller tragen die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das Ende des Lebenszyklus von Verpackungen (Sammlung, Sortierung und Recycling). Meist erfolgt dies durch den Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO).</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Finanzielle Garantie:</strong> Wenn Hersteller nicht einer Organisation für Herstellerverantwortung beitreten, sondern Ihre Verpflichtungen individuell erfüllen, müssen sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen und  eine angemessene finanzielle Sicherheit  vorhalten, um die Kosten der Abfallbewirtschaftung abzudecken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Jährliche Berichterstattung:</strong> Hersteller müssen jährlich Berichte einreichen, in denen die Mengen und Kategorien der erstmals auf dem Markt bereitgestellten Verpackungen detailliert aufgeführt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verbraucherinformation:</strong> Sie sind verpflichtet, Endnutzer über Abfallvermeidung, Mehrwegsysteme und die korrekte Entsorgung zu informieren.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erfüllung Ihrer Pflichten als Hersteller beginnt damit, dass Sie genau wissen, welche Verpackungen Sie in welchen Kategorien und Märkten in Verkehr gebracht haben.<br><br><strong>PAQR begleitet Sie bei diesem Prozess:</strong> Unser System bietet Ihnen einen zentralen Arbeitsbereich, um diese Daten nach Verpackungsformat und Markt zu organisieren. Wenn die jährliche Berichterstattung oder ein Audit ansteht, sind alle Informationen bereits strukturiert, revisionssicher und abrufbereit hinterlegt. So verwandeln Sie komplexe regulatorische Anforderungen in einen effizienten, digitalen Prozess.<br><br><strong>Sichern Sie sich Ihre rechtliche Compliance.</strong> Besuchen Sie paqr.com und starten Sie direkt Ihren kostenlosen Testzeitraum.<br></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ihre PPWR Checkliste für den 12. August 2026</title>
		<link>https://paqr.com/de/strategie/ihre-ppwr-checkliste-fuer-den-12-august-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 00:52:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strategie]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/your-ppwr-compliance-checklist-for-august-12-2026/</guid>

					<description><![CDATA[Der 12. August 2026 markiert den ersten entscheidenden Meilenstein unter der PPWR. Diese Checkliste in vier Phasen zeigt auf, was Ihr Unternehmen vor dieser Frist vorbereitet haben muss -– von der Definition Ihrer rechtlichen Rolle bis hin zur rechtssicheren Ausstellung Ihrer Konformitätserklärung.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 4 Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die strengen chemischen Beschränkungen der PPWR erfüllen. Jeder Erzeuger von Verpackung oder verpackten Waren ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_39" target="_blank" rel="noreferrer noopener">gültige EU-Konformitätserklärung</a> vorzuhalten. Diese Checkliste begleitet Sie durch die vier Phasen, die Sie vor Ablauf der Frist bewältigen müssen.<br></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Phase 1: Bestimmung Ihrer rechtlichen Rolle und des EPR-Status</h2>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Identifizieren Sie Ihre Rolle in der Lieferkette. </strong>Stellen Sie fest, ob die PPWR Ihr Unternehmen als Erzeuger (Sie produzieren Verpackungen oder verkaufen diese unter Ihrer eigenen Marke), Importeur (Sie führen Verpackungen in die EU ein) oder Händler (Sie stellen Verpackungen nach dem Hersteller oder Importeur auf dem Markt bereit) eingestuft hat. Ihre Rolle ist das Fundament Ihrer Compliance-Pflichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Prüfen Sie die „Marken-Regel“. </strong>Wenn Sie als Importeur oder Händler Verpackungen unter Ihrem eigenen Namen oder Markenzeichen verkaufen oder Verpackungen so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt wird, stuft die PPWR Sie rechtlich als Hersteller ein. In diesem Fall übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Bestätigen Sie Ihren Status als Hersteller (EPR).</strong> Wenn Sie das erste Unternehmen sind, das Verpackungen in einem bestimmten Mitgliedstaat bereitstellt, gelten Sie unter der PPWR als Hersteller und müssen sich im nationalen EPR-Register dieses Landes anmelden. Da dies pro Mitgliedstaat gilt, kann der Vertrieb in mehrere Märkte entsprechende Mehrfachregistrierungen erfordern.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Phase 2: Bestandsaufnahme Ihres Verpackungsportfolios</h2>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Unterteilen Sie Ihre Verpackungen nach Komponenten und Materialien.</strong> Kunststoffbehälter für Lebensmittel unterliegen anderen regulatorischen Anforderungen als Glas oder Karton. Erfassen Sie jede Verpackungseinheit präzise nach Komponente und Materialart, bevor Sie mit der eigentlichen Konformitätsbewertung beginnen.<br><br>☐ <strong>Bereiten Sie eine konsolidierte Konformitätserklärung vor.</strong> Die PPWR verlangt eine einzige EU-Konformitätserklärung, die alle anwendbaren Unionsrechtsakte abdeckt – einschließlich überschneidender Richtlinien und harmonisierter Normen. Eine Lücke in nur einem dieser Punkte kann die Rechtsgültigkeit des gesamten Compliance-Dossiers gefährden.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Phase 3: Prüfung von Lebensmittelkontakt-Verpackungen auf chemische Beschränkungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die chemischen Beschränkungen zum 12. August 2026 beziehen sich spezifisch auf Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Sollten Ihre Verpackungen mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist der vollständige Abschluss dieser Phase zwingend erforderlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Identifizieren Sie alle Lebensmittelkontakt-Verpackungen in Ihrem Portfolio.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Überprüfen Sie die Grenzwerte für Schwermetalle.</strong> Stellen Sie sicher, dass Dokumentationen vorliegen, die belegen, dass die Summe der Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreitet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Beachten Sie die Regel zum Gesamtfluorgehalt.</strong> Wenn der Gesamtfluorgehalt (TF) Ihrer Verpackung 50 mg/kg überschreitet, müssen Sie Unterlagen einholen, die nachweisen, dass der Fluoranteil nicht aus PFAS-Quellen stammt. Eine einfache Materialerklärung ist hierfür nicht ausreichend.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Sichern Sie sich PFAS-Erklärungen von Ihren Lieferanten.</strong> Sie benötigen strukturierte Testergebnisse, die bestätigen, dass die PFAS-Konzentrationen folgende Werte unterschreiten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>25 ppb für einzelne gezielte PFAS</li>



<li>250 ppb für die Summe der gezielten PFAS</li>



<li>50 ppm für Gesamt-PFAS, einschließlich polymerer PFAS</li>
</ul>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Phase 4: Abschluss Ihrer Dokumentation</h2>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Erstellen Sie Ihre technische Dokumentation gemäß Anhang VII.</strong> Sammeln Sie alle Konformitätsbewertungen und unterstützenden Belege, die nachweisen, dass Ihre Verpackung die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der PPWR erfüllt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus.</strong> Basierend auf Ihrer fertigen technischen Dokumentation stellen Sie die formelle EU-Konformitätserklärung aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">☐ <strong>Richten Sie Ihr System zur Aufbewahrung ein.</strong> Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen den nationalen Behörden über folgende Zeiträume zur Verfügung stehen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>5 Jahre für Einwegverpackungen</li>



<li>10 Jahre für Mehrwegverpackungen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Importeure müssen eine Kopie der Konformitätserklärung über dieselben Zeiträume vorhalten.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umsetzung dieser Checkliste erfordert das Management enormer Datenmengen von Lieferanten sowie die strukturierte Speicherung von Compliance-Dokumenten und technischen Dateien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">PAQR begleitet Sie bei jedem Schritt: Über unser Lieferanten-Anfrageportal fordern Sie PFAS-Erklärungen, Schwermetall-Zertifikate und Materialdokumentationen direkt bei Ihren Lieferanten an. Alle Antworten werden zentral, prüfsicher und direkt verknüpft mit Ihren Komponentendaten in einem digitalen Arbeitsbereich gespeichert. Sobald Ihre technischen Unterlagen vollständig sind, können Sie Ihre Konformitätserklärung direkt über unsere Plattform generieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Sichern Sie sich Ihren Vorsprung bei der PPWR-Umsetzung.</strong> Besuchen Sie paqr.com und starten Sie direkt Ihren kostenlosen Testzeitraum.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschränkungen nach PPWR für PFAS: Was Teams für Lebensmittelkontakt-Verpackungen wissen müssen</title>
		<link>https://paqr.com/de/recht/ppwr-pfas-beschraenkungen-was-teams-fuer-lebensmittelkontakt-verpackungen-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 00:00:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/ppwr-pfas-restrictions-what-food-contact-packaging-teams-need-to-know/</guid>

					<description><![CDATA[Die PPWR führt zum 12. August 2026 strenge PFAS-Konzentrationsgrenzwerte für Lebensmittelkontakt-Verpackungen ein. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Schwellenwerte, die „Gesamtfluor-Regel“ und die Zuliefererdaten, die Ihr Team vor Ablauf der Frist zwingend vorhalten muss.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 6 Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, spezifische PFAS-Konzentrationsgrenzwerte gemäß <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040" target="_blank" rel="noreferrer noopener">der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40</a>, auch “PPWR” genannt, einhalten. Die Schwellenwerte sind präzise definiert, die Datenanforderungen anspruchsvoll – und die Dokumentationspflicht liegt direkt bei Ihrem Unternehmen und Ihrer Lieferkette als Erzeuger.<br><br>Dieser Beitrag beleuchtet die PFAS-Beschränkungen, auf die sich Ihr Team vorbereiten muss, welche Lieferantendaten Sie sichern müssen und wie Sie Ihre technische Dokumentation vor dem Meilenstein im August strukturiert aufbauen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Wie die PPWR PFAS definiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bevor Sie Daten bei Ihren Zulieferern anfragen, ist ein gemeinsames Verständnis der Zielsetzung entscheidend. Unter <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_5" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 5 der PPWR</a> wird PFAS als jede Substanz definiert, die mindestens ein vollfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom enthält, ohne dass Wasserstoff, Chlor, Brom oder Jod daran gebunden sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Definition enthält spezifische Ausnahmen. Ihr Verpackungseam sollte die genauen chemischen Strukturen Ihrer Materialien mit diesen Ausnahmen abgleichen, bevor Sie finale Schlüsse ziehen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">2. Die drei kritischen PFAS-Schwellenwerte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontakt-Verpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die PFAS-Konzentrationen einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>25 ppb für jedes einzelne PFAS</strong>, gemessen mittels gezielter PFAS-Analyse. Polymere PFAS sind von dieser Messung ausgenommen.</li>



<li><strong>250 ppb für die Summe der PFAS</strong>, gemessen als Summe der gezielten PFAS-Analyse. Auch hier sind polymere PFAS ausgenommen.</li>



<li><strong>50 ppm für Gesamt-PFAS.</strong> Dieser Schwellenwert ist breiter gefasst und schließt polymere PFAS explizit ein.es polymeric PFAS.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Unterscheidung ist wichtig: Während die gezielte Analyse spezifische Verbindungen abdeckt, erfasst die Gesamt-PFAS-Analyse auch Materialien, die bei einer rein gezielten Prüfung fälschlicherweise als konform erscheinen könnten. Ihre technische Dokumentation muss alle drei Ebenen rechtssicher abdecken.<br></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">3. Die „Gesamtfluor-Falle“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dies ist der Punkt, an dem viele Teams vor Herausforderungen stehen. Wenn der Gesamtfluorgehalt eines Verpackungsmaterials 50 mg/kg überschreitet, kann nicht automatisch von Konformität ausgegangen werden. <br><br>An diesem Punkt ist der Hersteller oder Importeur gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, welcher Anteil dieses Fluors aus PFAS stammt und welcher nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Praxis bedeutet das: Eine Standard-Materialerklärung Ihres Zulieferers reicht nicht aus. Sie benötigen eine Dokumentation, die präzise zwischen PFAS-basiertem Fluor und fluorhaltigen Quellen ohne PFAS-Bezug differenziert. Diese Aufschlüsselung muss integraler Bestandteil Ihrer technischen Unterlagen nach Anhang VII sein.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">4. Weitere chemische Beschränkungen im Blick<br></h2>



<p class="wp-block-paragraph">PFAS ist technisch am anspruchsvollsten, doch Ihr Compliance-Dossier muss zwei weitere Bereiche abdecken:<br></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Schwermetalle:</strong> Die kombinierte Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf <strong>100 mg/kg</strong> nicht überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für die Summe aller vier Metalle.</li>



<li><strong>Bisphenol A (BPA):</strong> Für Lebensmittelverpackungen und Materialien mit Lebensmittelkontakt gilt ein umfassendes Verbot von BPA. Unter Berücksichtigung der 18-monatigen allgemeinen Übergangsfrist ist die Gestaltung BPA-freier Lieferketten unter Einhaltung der neuen chemischen Grenzwerte der PPWR eine weitere vorrangige Aufgabe im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften für das Jahr 2026. Falls BPA in Ihrer technischen Dokumentation noch nicht berücksichtigt wurde, sollte dies nachträglich erfolgen.</li>
</ul>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">5. Was Sie von Ihren Lieferanten fordern müssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da viele Lieferanten diese Detailtiefe noch nicht gewohnt sind, benötigen sie klare Vorgaben. Ihre technischen Unterlagen müssen für jedes Material mit Lebensmittelkontakt Folgendes enthalten:<br><br><br><em>Für PFAS:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Ergebnisse gezielter PFAS-Analysen (einzelne Verbindungen in ppb).</li>



<li>Summe der PFAS-Konzentrationen.</li>



<li>Gesamt-PFAS-Messung in ppm (inkl. polymerer PFAS).</li>



<li>Bei Gesamtfluor über 50 mg/kg: Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fluor-Quellen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für Schwermetalle:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bestätigungen oder Testergebnisse, die eine kombinierte Konzentration unter 100 mg/kg belegen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für BPA:</em></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Konformitätserklärung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2024/3190 der Kommission, in der die BPA-freie Zusammensetzung bestätigt wird oder die Verwendung von BPA innerhalb der zulässigen Grenzwerte dokumentiert wird.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Bitte fordern Sie diese in einem strukturierten Format an, das als Teil Ihrer formalen technischen Dokumentation gespeichert und abgerufen werden kann.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die PFAS-Dokumentation ist vor allem eine Herausforderung in der Datenorganisation. Lieferanten müssen wissen, was sie senden sollen, und Sie benötigen einen strukturierten Ort für die revisionssichere Speicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>PAQR begleitet Sie bei jedem Schritt:</strong> Über unser Lieferanten-Anfrageportal senden Sie gezielte Datenabfragen direkt an Ihre Partner. Alle Antworten werden zentral und direkt verknüpft mit Ihren Komponentendaten in einem digitalen Arbeitsbereich gespeichert. <br><br>Wenn Sie bereit sind, Ihre Konformitätserklärung zu erstellen, fließen die gesammelten Daten direkt in den Prozess ein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besuchen Sie paqr.com und starten Sie heute Ihren kostenlosen Testzeitraum.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Klarheit bei den PPWR-Wiederverwendungsquoten: Neue Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wurde am 6. Mai 2026 veröffentlicht</title>
		<link>https://paqr.com/de/industrie-update/klarheit-bei-den-ppwr-wiederverwendungsquoten-neue-ausnahme-fuer-palettenumhuellungen-und-umreifungsbaender-wurde-am-6-mai-2026-veroeffentlicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 23:27:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Industrie Update]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/clarity-on-ppwr-reuse-the-exemption-for-pallet-wrappings-and-straps-was-officially-published-on-may-6-2026/</guid>

					<description><![CDATA[Brüssel sorgt für Entlastung: Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wurden von der 100 % Mehrweg-Verpflichtung der PPWR für unternehmensinterne Transfers und inländische B2B-Transporte ausgenommen. ]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 4 Minuten</p>



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<p class="wp-block-paragraph">Der Übergang zur Verpackungsverordnung (PPWR) wird von Herstellern und Lieferanten oft als große Hürde wahrgenommen. Das neueste Update aus Brüssel sorgt jedoch für eine deutliche Entlastung in der Logistik.<br><br>Mit dem in dieser Woche veröffentlichten <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202600429" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Delegierten Beschluss (EU) 2026/429</a> führt die Kommission eine entscheidende Ausnahme für die Wiederverwendung von <strong>Palettenumhüllungen und Umreifungsbändern</strong> ein.<br><br><br>Hier erfahren Sie alles Wichtige – kurz und bündig, ohne Fachchinesisch.</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Der Hintergrund: Die 100%-Wiederverwendungsquote</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im ursprünglichen PPWR-Rahmen (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500040#art_29" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Artikel 29</a>) unterlagen Transportverpackungen, die für Lieferungen innerhalb desselben Unternehmens oder zwischen Partnerstandorten in der EU verwendet wurden, einer strengen <strong>Wiederverwendungsquote von 100 %</strong>. Für viele von Ihnen bedeutete dies die drohende Pflicht, sämtliche Stretchfolien, Schrumpffolien sowie Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Metall bis zum Stichtag 12. August 2026 auf Mehrwegalternativen umzustellen.</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Die Änderung: Eine praxisnahe Ausnahme</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Umstellung auf 100 % wiederverwendbare Umwicklungen für viele Verpackungslinien technisch schwierig und finanziell unverhältnismäßig ist. Hohe Investitionskosten für automatisierte Anlagen und ein Mangel an marktreifen, skalierbaren Mehrweglösungen für diese spezifischen Formate hätten zu erheblichen Störungen in der Lieferkette geführt.<br><br><br><strong>Die Entscheidung:</strong> Wirtschaftsbeteiligte sind nun von der 100%-Wiederverwendungsquote <strong>befreit</strong> für:<br><br>1. <strong>Palettenumhüllungen</strong> (z. B. Stretch- und Schrumpffolien)<br>2. <strong>Umreifungsbänder</strong> (zur Stabilisierung und zum Schutz während des Transports)</p>



<p class="wp-block-paragraph"><br><br>Dies gilt speziell für die Vorgaben bei unternehmensinternen Transfers und inländischen B2B-Transporten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Marketingteams können digitale Inhalte aktualisieren, ohne Verpackungen neu drucken zu müssen. Rückrufe können präzise auf einzelne Einheiten ausgerichtet werden. Länderspezifische Informationen lassen sich dynamisch bereitstellen. Nachhaltigkeitsgeschichten werden im Moment der Kundeninteraktion präsentiert, ohne das Design zu überladen.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Was das für Ihren Betrieb bedeutet</h2>



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<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Geringerer Investitionsdruck:</strong> Sie sind rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet, Ihre Verpackungslinien kurzfristig auf Mehrwegsysteme für die Palettensicherung im internen oder inländischen Transport umzurüsten.</li>



<li><strong>Fokus auf Recyclingfähigkeit:</strong> Während die Pflicht zur <em>Wiederverwendung</em> für diese Formate aufgehoben wurde, bleiben die Anforderungen an die <em>Recyclingfähigkeit</em> und die Zielvorgaben für den Rezyklatanteil im Rahmen der PPWR bestehen. Ihr Fokus sollte daher weiterhin auf der Beschaffung hochwertiger, recycelbarer Folien liegen.</li>



<li><strong>Reporting bleibt entscheidend:</strong> Trotz der Ausnahmen ist eine solide Datenbasis das Rückgrat Ihrer Compliance. Sie müssen weiterhin die Mengen dieser Materialien genau erfassen, um Ihren jährlichen Berichterstattungspflichten und den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachzukommen.</li>
</ul>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Wie PAQR Sie unterstützt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wir bei PAQR sind überzeugt, dass Compliance ein Wettbewerbsvorteil sein sollte, kein Hindernis. Unsere Plattform ist bereits aktualisiert und bildet diese regulatorischen Änderungen ab.<br><br>Wir helfen Ihnen, Ihre Verpackungsformate präzise zu kategorisieren, damit Sie von jeder verfügbaren Ausnahme profitieren und gleichzeitig die verbleibenden Ziele voll erfüllen.<br><br><strong>Fazit:</strong> Sie können Ihre Paletten vorerst weiterhin mit herkömmlichen Folien sichern – stellen Sie nur sicher, dass Ihre Daten genauso sicher sind wie Ihre Fracht.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>PPWR in sechs Schritten meistern: Ein Compliance Leitfaden für europäische Unternehmen</title>
		<link>https://paqr.com/de/strategie/ppwr-compliance-leitfaden-verpackungskonformitat/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 04:01:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strategie]]></category>
		<category><![CDATA[INDUSTRIE GUIDE]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/mastering-the-ppwr-a-strategic-blueprint-for-business-compliance-and-circular-innovation/</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten. Sechs strategische Schritte entscheiden darüber, ob Ihr Unternehmen die Kosten für die Einhaltung der Verordnung trägt oder sie in einen operativen Vorteil verwandelt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 6 Minuten</p>

<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>

<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt ein Flickwerk nationaler Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk, das in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie umfasst jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird – von der einzelnen Papierhülle bis zur Industriepalette. <br/><br/><strong>Wenn Sie in der EU verpackte Waren herstellen, vermarkten, abfüllen, importieren oder im Einzelhandel vertreiben, bedeutet dies eine grundlegende Veränderung Ihrer Geschäftsprozesse. </strong>Im folgenden Compliance Leitfaden finden Sie sechs strategische Maßnahmen, mit denen Sie die PPWR von einer Compliance-Herausforderung in einen operativen Vorteil verwandeln können.</p>

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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Überprüfung und Neugestaltung im Hinblick auf Recyclingfähigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2030 muss jede Verpackung eine Klassifizierung zur Recyclingfähigkeit von A, B oder C aufweisen. Verpackungen unterhalb von C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig. <br/><br/>Was zu tun ist: Überprüfen Sie jetzt Ihr Produktportfolio. Vermeiden Sie Mehrkomponentenlaminate, stark gefärbte Kunststoffe und Klebstoffe, die den Recyclingprozess behindern. Erstellen Sie eine zentrale Datenquelle für alle Komponentendaten, einschließlich der Lieferantenspezifikationen. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach Ihrer Recyclingfähigkeitsklasse. Eine Verpackung der Klasse A senkt daher Ihre Steuerlast pro ausgelieferter Einheit.   </p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">2. Verpackungsgrößen reduzieren und Leerraum einschränken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das für Funktion, Hygiene und Sicherheit notwendige Minimum reduziert werden. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraumanteil in Transport-, Sammel- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie und Papier zählen als Leerraum.  <br/><br/>Was zu tun ist: Investieren Sie in bedarfsgerechte Verpackungstechnologie oder intelligente Verpackungsalgorithmen. Dokumentieren Sie Ihre Minimierungsstrategie in technischen Dokumentationen für jede Primärverpackung. </p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">3. Versorgung mit recyceltem Kunststoff sicherstellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR).</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>30 % für PET-Verpackungen mit Lebensmittelkontakt</li>



<li>10 % für andere Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt</li>



<li>30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff</li>



<li>35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zielvorgaben für den Rezyklat-Anteil steigen bis 2040 erneut und erreichen 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe ohne Lebensmittelkontakt.<br/><br/>Was zu tun ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Recyclingunternehmen auf. Langfristige Verträge sind besser als kurzfristige Vereinbarungen. Stellen Sie sicher, dass die recycelten Materialien der Verordnung (EU) 2022/1616 über die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen entsprechen.  </p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">4. Wiederverwendung in die Kernprozesse integrieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 sollen es 70 % sein. Transportverpackungen zwischen Standorten und innerhalb der Mitgliedstaaten müssen zu 100 % wiederverwendbar sein. Getränkevertriebe müssen mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2027 müssen Gastronomiebetriebe ihren Kunden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Behälter kostenlos mitzubringen.<br/>   <br/><br/>Was zu tun ist: Behandeln Sie die Wiederverwendung als integralen Bestandteil Ihrer Logistik, nicht als separates Nachhaltigkeitsprojekt. Investieren Sie in Rückwärtslogistik, langlebige Verpackungen und Reinigungsanlagen. Die Verordnung schützt Gastronomiebetriebe rechtlich vor Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, wenn Verbraucherbehälter verwendet werden.  </p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">5. Gefährliche Chemikalien und nicht-konforme Verpackungsformate eingrenzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten: 25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss nachgewiesen werden, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) dürfen einen Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten. Ab 2030 sind Einweggeschirr für Gastronomiebetriebe, Hotelverpackungen und Schrumpffolien für den Einzelhandel verboten.   <br/><br/>Was zu tun ist: Testen Sie Ihre Verpackungen jetzt auf PFAS und Schwermetalle. Können Ihre Lieferanten keine Zusammensetzungsdeklarationen vorlegen, beheben Sie dieses Problem umgehend. Beschränken Sie kompostierbare Materialien auf die in der Verordnung festgelegten Kategorien, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen.  </p>



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<h2 class="wp-block-heading">6. Modernisieren Sie Ihre Compliance-Dokumentation</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Jede Verpackung benötigt vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre (Einwegverpackungen) bzw. 10 Jahre (Mehrwegverpackungen) aufbewahrt werden. Die Registrierung gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist in jedem Mitgliedstaat, in den Sie Ihre Produkte verkaufen, erforderlich. Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen mit einem harmonisierten Piktogramm zur Sortierung gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Mehrwegverpackungen ab dem 12. Februar 2029 einen QR-Code oder einen digitalen Datenträger zur Nachverfolgung von Transporten und Rotationen tragen.    <br/><br/>Was zu tun ist: Digitalisieren Sie die Konformitätsverfolgung. Entwickeln Sie ein System, das Konformitätserklärungen automatisch erstellt und speichert, Sie bei Änderungen von Lieferantendaten benachrichtigt und auf Anfrage prüfungsfertige Dateien bereitstellt. Importeure tragen die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie inländische Hersteller. Daher muss die Dokumentenprüfung vor der Zollabfertigung erfolgen.  </p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die PPWR als bloße Compliance-Hürde betrachten, werden mit steigenden Gebühren für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Engpässen in der Lieferkette und Produktrückrufen zu kämpfen haben. Unternehmen, die jetzt ihre Produktportfolios prüfen, Verträge für recycelten Kunststoff abschließen, ihre Verpackungen optimieren und ihre Dokumentation digitalisieren, werden sich vom bloßen Erfüllen der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. <br/><br/>Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln. </p>



<p class="has-figtree-font-family wp-block-paragraph" style="font-style:normal;font-weight:600">PAQR ist Ihre zentrale Datenquelle für Verpackungsdaten. Erstellen Sie Konformitätserklärungen, verwalten Sie Lieferantendaten und bleiben Sie jederzeit auditbereit, auch wenn sich die Vorschriften ändern. Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihre kostenlose Testphase zu starten.  </p>



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		<item>
		<title>Die Grauzonen des PPWR: Was die Leitlinien der Europäischen Kommission vom März 2026 tatsächlich klären (und was nicht)</title>
		<link>https://paqr.com/de/recht/die-grauzonen-des-ppwr-was-die-leitlinien-der-europaeischen-kommission-vom-maerz-2026-tatsaechlich-klaeren-und-was-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 18:55:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/navigating-the-labyrinth-a-deep-dive-into-the-eus-new-packaging-guidance/</guid>

					<description><![CDATA[Die Leitlinien der Europäischen Kommission vom März 2026 präzisieren zwar Teile der PPWR, lassen aber erhebliche Lücken. In vier Bereichen, von funktionsbasierten Definitionen bis hin zu PFAS-Lagerbeständen, herrscht vor dem Stichtag am 12. August weiterhin Rechtsunsicherheit für Unternehmen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 4 Minuten</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<p class="wp-block-paragraph">Am 30. März 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren lang erwarteten Leitfaden zur EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR), die am 12. August 2026 vollständig in Kraft tritt.&nbsp;<br><br>Das 56-seitige Dokument klärt viele Fragen. Gleichzeitig bleiben aber auch viele offen, da nur solche behandelt werden, bei denen ein „offensichtlicher Ermessensspielraum“ besteht. <br><br>Alle anderen Punkte werden in einem zukünftigen, unverbindlichen FAQ behandelt. Im Folgenden werden vier Bereiche aufgezeigt, in denen der Leitfaden Unternehmen weiterhin Risiken auferlegt.</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Das Blumentopfproblem (funktionsbasierte Definitionen)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ob etwas als „Verpackung“ gilt, hängt von seinem Verwendungszweck und nicht von seiner physischen Form ab. Die Kommission führt als Beispiel einen Blumentopf an. Derselbe Topf gilt nicht als Verpackung, wenn er in einer Gärtnerei zur Anzucht verwendet wird, wird aber zur Verpackung, sobald eine Pflanze darin an einen Endverbraucher verkauft wird.&nbsp;<br><br>In der Praxis werden Pflanzen zwischen Anzucht und Verkauf selten umgepflanzt. Die Klassifizierung muss sich dennoch nach der Funktion richten. Gärtnereien befinden sich nun in einer schwierigen Lage, da sie nicht entscheiden können, welche Töpfe unter die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) und zur Recyclingfähigkeit fallen.</p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading has-figtree-font-family" style="font-style:normal;font-weight:600">2. Das PFAS-Stichtagsrisiko</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Gehalt von 25 ppb für bestimmte PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS oder 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS aufweisen. Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss der Betreiber nachweisen, dass dieser nicht von PFAS stammt. Die sogenannte „Lagerbestandsgrenze“ betrifft jedoch primär Hersteller, da die Verordnung die Lagerbestände nachgelagerter Händler aktiv schützt. Da sich „Inverkehrbringen“ auf die erstmalige Bereitstellung auf dem EU-Markt bezieht, sind Verpackungen, die sich bereits vor dem Stichtag im Bestand von Händlern (einschließlich Einzel- und Großhändlern) befinden, von diesen neuen Nachhaltigkeitsbeschränkungen ausgenommen. Dies bedeutet, dass Abfüller und Händler geschützt sind, sofern ihre Lieferanten die Frist für neue Lieferungen im August 2026 einhalten.<br></p>



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<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading has-figtree-font-family" style="font-style:normal;font-weight:600">3. Die Lücke für Kleinstunternehmer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ist der Markeninhaber ein Kleinstunternehmen und der Lieferant im selben Mitgliedstaat ansässig, gilt der Lieferant im Sinne der Compliance als rechtlicher „Hersteller“.<br><br>Dies sollte kleine Unternehmen schützen. In der Praxis führt es jedoch zu einem erhöhten Sorgfaltsaufwand: Lieferanten müssen nun Größe und Standort jedes Kunden überprüfen, um festzustellen, wer die rechtliche Verantwortung für die technische Dokumentation der Verpackung trägt.</p>



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<h2 class="wp-block-heading has-figtree-font-family" style="font-style:normal;font-weight:600">4. „Verkaufsverpackung für den Transport“ ist nicht definiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Artikel 29 sieht eine Wiederverwendungsquote von 40 % für Transportverpackungen bis 2030 vor. Er umfasst auch „Verkaufsverpackungen für den Transport von Produkten“, darunter Eimer, Fässer und Kanister. <br><br>Die Leitlinien räumen ein, dass die Reinigung einiger dieser Verpackungsarten „unverhältnismäßig hohe Kosten“ verursachen kann (beispielsweise bei zähflüssigen Materialien wie Farbe oder Chemikalien), überlassen die Beurteilung, was „unverhältnismäßig“ ist, jedoch dem Betreiber. Dadurch entsteht faktisch eine Gesetzeslücke, die das 40-%-Ziel untergraben könnte.</p>



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<h2 class="wp-block-heading has-figtree-font-family" style="font-style:normal;font-weight:600">Was kommt als nächstes?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Leitlinien vom März 2026 bilden die erste Regulierungsstufe. In den kommenden Jahren wird die Kommission weitere verbindliche Rechtsakte erlassen, darunter:</p>



<ul class="wp-block-list has-custom-copy-text-color-color has-text-color has-link-color has-inter-font-family wp-elements-f08bd3250cd7a76f547756db41b69d85">
<li><strong>Rechtsakte</strong> zur Festlegung harmonisierter Methoden für Design-for-Recycling-Kriterien und Recyclingfähigkeitsklassen (voraussichtlich bis zum 1. Januar 2028).</li>



<li><strong>Rechtsakte</strong> zur Festlegung der Mindestanzahl an Umwälzungen für Mehrwegverpackungen (voraussichtlich bis zum 12. Februar 2027).</li>



<li><strong>Durchführungsrechtsakte</strong> mit den genauen Spezifikationen für harmonisierte Abfalltrennungsetiketten und digitale Etiketten/QR-Codes für Mehrwegverpackungen (voraussichtlich bis zum 12. August 2026).</li>
</ul>



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<h2 class="wp-block-heading has-figtree-font-family" style="font-style:normal;font-weight:600">Was Unternehmen jetzt tun sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Warten Sie nicht auf die Durchführungsgesetze. Aktualisieren Sie jetzt Ihre technische Dokumentation, insbesondere hinsichtlich PFAS-Gehalt und Recyclingfähigkeit. Ermitteln Sie Ihre Gefährdung durch die vier oben genannten Unklarheiten und dokumentieren Sie Ihre Annahmen.<br><br>Der Übergang von der alten PPWD zur neuen PPWR stellt eine grundlegende Änderung der rechtlichen Haftung und der Konstruktionsanforderungen dar. Die Industrie wird sich jahrelang in einem dynamischen Umfeld bewegen. Unternehmen, die frühzeitig eine auditsichere Dokumentation erstellen, werden diese Umstellung problemlos überstehen.</p>



<p class="has-figtree-font-family wp-block-paragraph" style="font-style:normal;font-weight:600">PAQR hält Ihre Verpackungsdokumentation stets auf dem neuesten Stand der regulatorischen Vorgaben. Jeder Lieferantenwechsel, jede Rezepturänderung und jede regulatorische Klarstellung werden automatisch in Ihre Datensätze übernommen. Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um eine kostenlose Testphase zu starten.</p>



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			</item>
		<item>
		<title>PPWR: Ein vollständiger Leitfaden zur Reform der Kreislaufwirtschaft in der EU</title>
		<link>https://paqr.com/de/strategie/ppwr-ein-vollstaendiger-leitfaden-zur-reform-der-kreislaufwirtschaft-in-der-eu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Marina Wieser]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Apr 2026 18:53:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Strategie]]></category>
		<category><![CDATA[RECHT]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://paqr.com/unkategorisiert/a-comprehensive-guide-to-the-eus-circular-economy-overhaul-for-packaging/</guid>

					<description><![CDATA[Die EU-Verpackungsabfallmenge erreichte 2018 173 kg pro Kopf. Die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle ist die ehrgeizigste Antwort der EU: ein Regelwerk, das Abfallvermeidung, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Chemikaliensicherheit, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Konformitätsdokumentation abdeckt.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Lesezeit: 7 Minuten</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verpackungsabfallmenge in der EU erreichte 2018 173 kg pro Kopf und sollte Prognosen zufolge weiter steigen. Die EU-Verordnung 2025/40 über die Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), auch als EU-Verpackungsverordnung bekannt, ist die Antwort der EU.<br><br>Sie ersetzt eine 30 Jahre alte Richtlinie, die zu einem Flickenteppich uneinheitlicher nationaler Regelungen geführt hatte. Die PPWR gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten und umfasst ein einheitliches Regelwerk, das den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt – von der chemischen Entwicklung bis zum Recycling am Ende ihrer Nutzungsdauer.<br><br><strong>Hier sind die acht Dinge, die jedes Unternehmen über PPWR wissen muss.</strong></p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">1. Abfallvermeidung und Reduktion</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mitgliedstaaten müssen den Verpackungsabfall pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % gegenüber dem Basisjahr 2018 reduzieren.<br><br>Ab 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass Gewicht und Volumen für Funktion, Sicherheit und Hygiene minimal sind. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Luftpolsterfolie und Papierfüllmaterial zählen dabei zum Leerraum.<br><br>Ab 2030 sind Einwegverpackungen, einschließlich Hotelminiaturen, Schrumpffolie für den Einzelhandel und Einweggeschirr für Speisen und Getränke in der Gastronomie, vollständig verboten.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">2. Wiederverwendungs- und Nachfüllziele</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mehrwegverpackungen müssen so konzipiert sein, dass sie eine Mindestanzahl von Umläufen innerhalb eines Wiederverwendungssystems durchlaufen können.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Transportverpackungen: 40 % wiederverwendbar bis 2030, 70 % bis 2040. 100 % für den Transport zwischen Standorten oder innerhalb eines Mitgliedstaats.</li>



<li>Getränke: 10 % in wiederverwendbaren Verpackungen bis 2030, steigender Anteil auf fast 40 % bis 2040.</li>



<li>Gastronomie: Ab 2027 können Verbraucher ihre eigenen Behälter ohne Aufpreis mitbringen. Ab 2028 müssen wiederverwendbare Kaufoptionen angeboten werden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Kleinstunternehmen und kleine Läden mit weniger als 100 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Regelung ausgenommen.</p>



<div style="height:40px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
</div>



<div class="wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<h2 class="wp-block-heading">3. Universelle Recyclingfähigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recyclingfähig sein. Die Bewertung erfolgt in zwei Stufen.<br><br><strong>Stufe 1 (2030): Recyclinggerechtes Design. </strong>Jede Verpackung erhält eine Recyclingfähigkeitsbewertung von A, B oder C. Verpackungen unterhalb von C (weniger als 70 Gewichtsprozent Recyclingfähigkeit) sind verboten. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach der Bewertung.<br><br><strong>Stufe 2 (2035): Recycling im großen Stil. </strong>Theoretische Recyclingfähigkeit allein genügt nicht mehr. Verpackungen müssen nachweislich in der Praxis gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Bis 2038 wird auch die Bewertung C verboten, sodass nur noch A und B gelten. Innovative Materialien können für eine fünfjährige Ausnahmeregelung in Frage kommen, während die Sammelinfrastruktur ausgebaut wird.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">4. Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR) in Kunststoffverpackungen.<br><br>Bis 2030: 30 % PCR für kontaktempfindliches PET, 10 % für kontaktempfindliches Nicht-PET, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff, 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.<br><br>Bis 2040: 50 % PCR für kontaktempfindliches PET, 25 % für Nicht-PET, 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe. <br>Die Zielvorgaben werden als Jahresdurchschnitt pro Produktionsstätte berechnet, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Medizinprodukte, Arzneimittel und spezielle Verpackungen für Säuglingsnahrung sind aus Sicherheitsgründen ausgenommen.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">5. Chemiesicherheit und PFAS</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen keine PFAS-Konzentrationen über 25 ppb (Zielwert) bzw. 50 ppm (Gesamtfluor) enthalten.&nbsp;<br><br>Die Konzentration von Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) darf in keiner Verpackung 100 mg/kg überschreiten. Eine Kreislaufwirtschaft kann gefährliche Chemikalien nicht zu neuen Produkten recyceln. Diese Verordnung schließt diesen Kreislauf.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">6. &nbsp;Kompostierbare Verpackungen, eng definiert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kompostierbare Verpackungen sind auf wenige Produkte beschränkt, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen:</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Etiketten auf Obst und Gemüse</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Filterkaffeekapseln und Teebeutel</p>



<p class="wp-block-paragraph">• Sehr leichte Plastiktüten</p>



<p class="wp-block-paragraph">Standard-Kunststoffverpackungen sollten für das Materialrecycling und nicht für die Kompostierung konzipiert sein. Angaben zur Heimkompostierbarkeit werden kritisch hinterfragt, da die Bedingungen im Haushalt zu stark variieren, um industrielle Biokunststoffe sicher abzubauen.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">7. Harmonisierte Etikettierungs- und Pfandrückgabesysteme</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis August 2028 müssen alle Verpackungen mit einem einheitlichen Piktogramm-Etikett versehen sein, das die Materialzusammensetzung angibt. Dieselben Piktogramme werden auch auf den kommunalen Abfallbehältern zu finden sein, damit Verbraucher die Verpackungen der richtigen Entsorgungsart zuordnen können.&nbsp;<br><br>Bis Februar 2029 müssen Mehrwegverpackungen mit einem QR-Code oder einem digitalen Datenträger ausgestattet sein, der die Rotation und die Sammelstellen erfasst.&nbsp;<br><br>Bis Januar 2029 muss jeder Mitgliedstaat ein Pfandsystem für Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff und Metall bis zu 3 Litern Fassungsvermögen eingeführt haben, das eine getrennte Sammelquote von 90 % erreichen soll.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">8. Einhaltung der Vorschriften und erweiterte Herstellerverantwortung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">PPWR folgt dem Verursacherprinzip. Der Hersteller (in der Regel der Markeninhaber, Importeur oder Einzelhändler, der das verpackte Produkt in Verkehr bringt) trägt die finanzielle und rechtliche Verantwortung.&nbsp;<br><br>Produzenten müssen sich in jedem Mitgliedstaat, in den sie verkaufen, in einer nationalen EPR-Datenbank registrieren. Sie zahlen Gebühren an eine Herstellerverantwortungsorganisation, deren Höhe sich nach der Recyclingfähigkeit und dem Recyclinganteil der Verpackung richtet.&nbsp;<br><br>Hersteller müssen Konformitätsbewertungen durchführen, technische Dokumentationen erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, bevor sie Verpackungen in Verkehr bringen. Importeure und Händler sind gesetzlich verpflichtet, die Existenz dieser Dokumente vor dem Verkauf zu überprüfen. Nicht konforme Verpackungen werden an der Grenze zurückgehalten.</p>



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<h3 class="wp-block-heading has-x-large-font-size">Fazit</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das PPWR ist eines der ambitioniertesten Umweltgesetze in der Geschichte der EU. Wichtige Meilensteine ​​werden in den Jahren 2026, 2030 und 2035 erreicht, und jeder Teil der Lieferkette (Design, Beschaffung, Fertigung, Logistik, Einzelhandel) muss sich anpassen.</p>



<p class="has-figtree-font-family wp-block-paragraph" style="font-style:normal;font-weight:600">PAQR macht die Einhaltung der PPWR-Vorschriften zu einem Workflow. Erstellen Sie Konformitätserklärungen, verwalten Sie Lieferantendaten und bereiten Sie sich auf jeden Meilenstein vor – alles auf einer Plattform. Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihre kostenlose Testphase zu starten.</p>



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