{"id":3946,"date":"2026-06-22T12:03:23","date_gmt":"2026-06-22T11:03:23","guid":{"rendered":"https:\/\/paqr.com\/unkategorisiert\/two-article-15-obligations-manufacturers-often-underestimate-how-one-qr-code-solves-both\/"},"modified":"2026-07-24T11:21:59","modified_gmt":"2026-07-24T10:21:59","slug":"zwei-pflichten-nach-artikel-15-der-ppwr-die-erzeuger-oft-unterschaetzen-wie-ein-einziger-qr-code-beide-loest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/paqr.com\/de\/industrie-guide\/zwei-pflichten-nach-artikel-15-der-ppwr-die-erzeuger-oft-unterschaetzen-wie-ein-einziger-qr-code-beide-loest\/","title":{"rendered":"Zwei Pflichten nach Artikel 15 der PPWR, die Erzeuger oft untersch\u00e4tzen: Wie ein einziger QR-Code beide l\u00f6st"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-medium-font-size wp-block-paragraph\">Lesezeit: <strong>6<\/strong> Minuten<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Denken Unternehmen an die PPWR-Konformit\u00e4t, haben sie oft sofort Recyclingf\u00e4higkeit, Rezyklat-Quoten oder die harmonisierten Sortierhinweise f\u00fcr 2028 im Kopf. Doch in Artikel 15 der EU-Verpackungsverordnung versteckt sich eine weitaus dringlichere Verpflichtung, die bereits ab dem 12. August 2026 greift: Jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird, muss identifizierbar sein, und die dahinterstehenden Wirtschaftsakteure m\u00fcssen erreichbar sein. Ein einziger QR-Code etabliert sich hierbei als der Standardweg, um beide Anforderungen der PPWR zu erf\u00fcllen &#8211; ganz ohne neues Verpackungsdesign.<br><br>Diese beiden Anforderungen klingen zun\u00e4chst einfach. In der Praxis bringen sie jedoch \u00fcberraschend viele Erzeuger und Importeure ins Stolpern. Die Regeln sind n\u00e4mlich weitaus spezifischer, als sie auf den ersten Blick erscheinen, und die offensichtliche Abk\u00fcrzung \u201eWir haben doch schon einen Barcode\u201c funktioniert nicht immer.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Erste Pflicht: Die Verpackung ben\u00f6tigt eine Kennung<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/HTML\/?uri=OJ:L_202500040#art_15\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Artikel 15 der PPWR<\/a> schreibt vor, dass die Verpackung eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element tragen muss, das ihre eindeutige Identifikation erm\u00f6glicht. <a href=\"https:\/\/environment.ec.europa.eu\/publications\/faq-packaging-and-packaging-waste-regulation-ppwr_en?prefLang=de\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Die FAQs der Europ\u00e4ischen Kommission<\/a> schaffen hier eine wichtige Klarstellung: Erzeuger haben die freie Wahl. Sie m\u00fcssen nicht alle drei Angaben machen. W\u00e4hlen Sie das Element, mit dem sich genau diese spezifische Verpackung tats\u00e4chlich identifizieren l\u00e4sst. Ob das nun eine Chargennummer f\u00fcr einen bestimmten Produktionslauf, eine Seriennummer f\u00fcr ein einzelnes Exemplar oder eine Typenbezeichnung zur Unterscheidung verschiedener Verpackungsformate ist, bleibt Ihnen \u00fcberlassen.<br><br>Eine GTIN &#8211; die Nummer hinter einem Standard-Einzelhandels-Barcode &#8211; ist hier sicher eine g\u00fcltige Kennung gem\u00e4\u00df Artikel 15, solange sie mit einer bestimmter Verpackung referenziert ist. Tr\u00e4gt Ihre Verpackung bereits einen GS1-Barcode, haben Sie diesen Teil der Pflicht h\u00f6chstwahrscheinlich schon erf\u00fcllt.<br><br>Der Haken daran: Ein Gro\u00dfteil der Verpackungen erh\u00e4lt \u00fcberhaupt nie eine GTIN. Denken Sie an Transport- und Umverpackungen, B2B-Sendungen, E-Commerce-Versandboxen, sch\u00fctzende Verpackungskomponenten oder Serviceverpackungen direkt am Point of Sale. Diese weisen typischerweise keinen Einzelhandels-Barcode auf, da es sich nicht um Endverbraucher-Verkaufseinheiten handelt, die an einer Kasse gescannt werden. F\u00fcr all diese Verpackungen ben\u00f6tigen Erzeuger einen alternativen Weg, um eine Kennung zuzuweisen und darzustellen. Ist die Verpackung zu klein oder l\u00e4sst ihre Form keinen Druck zu, k\u00f6nnen Sie die Informationen stattdessen in einem Begleitdokument zum Produkt bereitstellen.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Zweite Pflicht: Name, Handelsname und Postanschrift m\u00fcssen angegeben werden<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die zweite Anforderung aus Artikel 15 dreht sich um die Frage: Wer steht hinter der Verpackung? Erzeuger und Importeure m\u00fcssen ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke, eine Postanschrift und \u2013 sofern vorhanden \u2013 ein elektronisches Kommunikationsmittel angeben. Diese Informationen k\u00f6nnen direkt auf der Verpackung stehen oder \u00fcber einen QR-Code beziehungsweise einen anderen digitalen Datentr\u00e4ger bereitgestellt werden. Speziell f\u00fcr Importeure gilt: L\u00e4sst sich die Information nicht direkt auf der Verpackung anbringen, k\u00f6nnen sie diese auch in einem Begleitdokument ausweisen.<br><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zwei Details verdienen hier besondere Aufmerksamkeit.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Importeure erg\u00e4nzen ihre Daten \u2013 sie ersetzen nicht die des Erzeugers<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein h\u00e4ufiges Missverst\u00e4ndnis ist die Annahme: Wer das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, listet seine Daten auf und die Sache ist erledigt. So funktioniert Artikel 15 jedoch nicht. Wird ein Produkt au\u00dferhalb der EU erzeugt und von einem Importeur eingef\u00fchrt, m\u00fcssen Name und Postanschrift des Importeurs zus\u00e4tzlich zu den Angaben des Erzeugers erscheinen \u2013 nicht anstelle dieser. Beide Wirtschaftsakteure m\u00fcssen auf derselben Verpackung eindeutig identifizierbar sein. Das ist entscheidend f\u00fcr die R\u00fcckverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit entlang der gesamten Lieferkette. Ein Detail, das leicht \u00fcbersehen wird, wenn ein Verpackungsdesign einmalig erstellt und unver\u00e4ndert f\u00fcr verschiedene M\u00e4rkte wiederverwendet wird.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Was in der EU tats\u00e4chlich als \u201ePostanschrift\u201c gilt<\/h3>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das klingt einfach \u2013 bis Sie die Vorgaben f\u00fcr Ihre Konformit\u00e4t exakt erf\u00fcllen m\u00fcssen. Eine Postanschrift ist mehr als nur \u201eeine Stadt\u201c oder \u201eein bekannter Firmenname\u201c. EU-weit sind die Postsysteme nach der europ\u00e4ischen Norm EN 14142 harmonisiert, die wiederum dem globalen <a href=\"https:\/\/www.upu.int\/UPU\/media\/upu\/documents\/PostCode\/S42_International-Addressing-Standards.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Standard UPU S42<\/a> entspricht. Damit eine Postsendung (oder in unserem Fall: eine gedruckte Adresse) g\u00fcltig und zustellbar ist, muss sie drei klare Elemente enthalten:<br><br>Das Element der Identit\u00e4t: der tats\u00e4chliche Empf\u00e4nger, also die eingetragene juristische Person oder der Firmenname.<br><br>Das Element des Ortes: Stra\u00dfenname und Hausnummer oder ein registriertes Postfach, gegebenenfalls erg\u00e4nzt durch Wohnung, Etage oder Geb\u00e4udeangaben.<br><br>Das Element der Lenkung: Postleitzahl und Stadt, auf die automatisierte Sortiersysteme angewiesen sind, um Sendungen richtig weiterzuleiten.<br><br>Wer die Postleitzahl wegl\u00e4sst oder sich nur auf einen bekannten Markennamen und die Stadt verl\u00e4sst, erf\u00fcllt diesen Standard nicht. Einige sehr gro\u00dfe Organisationen erhalten zwar eine eigene Postleitzahl (wie das Gro\u00dfempf\u00e4nger-System in Deutschland oder CEDEX in Frankreich). Dadurch d\u00fcrfen sie den Stra\u00dfennamen weglassen. Dies ist jedoch eine eng gefasste Ausnahme f\u00fcr registrierte Gro\u00dfempf\u00e4nger und nichts, worauf sich ein durchschnittlicher Erzeuger verlassen kann. F\u00fcr die Zwecke von Artikel 15 sollten Erzeuger und Importeure die vollst\u00e4ndige, strukturell g\u00fcltige Adresse angeben: Name der juristischen Person, Stra\u00dfe und Hausnummer (oder Postfach), Postleitzahl und Stadt. Es ist eine einzige g\u00fcltige Postanschrift erforderlich. Die Angabe elektronischer Kontaktdaten ist nur dann verpflichtend, wenn diese f\u00fcr die Organisation existieren.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Wie ein PAQR QR-Code beide PPWR-Pflichten erf\u00fcllt<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Artikel 15 erkennt einen QR-Code auf der Verpackung ausdr\u00fccklich als g\u00fcltigen Weg an, um sowohl die Kennung als auch die Kontaktdaten bereitzustellen. Gleichzeitig l\u00f6st dieser Ansatz die praktischen Probleme, die jede der beiden Anforderungen im Alltag verursacht.<br><br>Zur Identifikation bietet ein PAQR QR-Code jedem Verpackungstyp, jeder Charge oder Produktlinie eine stabile, erfassbare Referenz. Sie m\u00fcssen keine GTIN nachtr\u00e4glich auf eine Verpackung aufbringen, die daf\u00fcr nie vorgesehen war \u2013 etwa Transportverpackungen, Umverpackungen oder E-Commerce-Versandboxen. Der Code selbst bleibt fest auf der Verpackung. Die zugrundeliegenden Datens\u00e4tze, Chargennummern, Seriennummern und Spezifikationen k\u00f6nnen Sie dagegen elektronisch aktualisieren, sobald sich Produktionsdetails \u00e4ndern. Ein Neudruck oder ein komplett neues Verpackungsdesign ist nicht mehr n\u00f6tig.<br><br>F\u00fcr die Kontaktdaten liefert derselbe Code den Namen, den Handelsnamen und die Postanschrift des Erzeugers. Falls zutreffend, stehen die Daten des Importeurs direkt daneben. Alle Informationen werden elektronisch bereitgestellt und aktuell gehalten. Wenn ein Unternehmen umzieht, seinen eingetragenen Handelsnamen aktualisiert oder einen neuen elektronischen Kontaktkanal hinzuf\u00fcgt, passt sich diese Information hinter dem QR-Code sofort an. Die physische Verpackung bleibt unber\u00fchrt. Sie riskieren also nicht, dass unvollst\u00e4ndige oder veraltete Adressdaten auf bereits gedruckten und ausgelieferten Best\u00e4nden zirkulieren.<br><br>Genau hier liegt der entscheidende Vorteil des Wechsels vom klassischen Druck zu einem digitalen Datentr\u00e4ger: Informationen rund um Ihre Konformit\u00e4t verwalten Sie ab sofort zentral und dynamisch, anstatt sie im Moment des Drucks dauerhaft einzufrieren.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Ein Code, der noch mehr kann: GS1 Digital Link<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr Erzeuger, die bereits GTINs und klassische Einzelhandels-Barcodes nutzen, gibt es eine spannende Erweiterung. Ein PAQR QR-Code l\u00e4sst sich nach dem <a href=\"https:\/\/www.gs1.org\/standards\/gs1-digital-link\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">GS1 Digital Link-Standard<\/a> aufbauen. Er bettet die GTIN direkt in eine aufl\u00f6sbare Web-URL ein, anstatt das klassische, lineare Barcode-Muster zu verwenden.<br><br>In der Praxis hei\u00dft das: Derselbe QR-Code, der Ihre Identifikations- und Kontaktpflichten aus Artikel 15 erf\u00fcllt, funktioniert am Point of Sale exakt wie ein herk\u00f6mmlicher Barcode. <br><br>Warum? Weil die GTIN direkt in der Struktur des Codes eingebettet ist. Die Kassensysteme im Handel k\u00f6nnen diesen GS1 Digital Link QR-Code problemlos auslesen \u2013 besonders jetzt, da sich die Industrie durch die weltweite &#8222;Sunrise&#8220;-Initiative von GS1 zunehmend auf 2D-Barcodes einstellt. Scannen Verbraucher denselben Code mit dem Smartphone, landen sie stattdessen auf detaillierten Produkt-, Nachhaltigkeits- und Recycling-Informationen.<br><br>Anstatt einen EAN-Barcode und einen separaten QR-Code f\u00fcr die Konformit\u00e4t zu drucken, b\u00fcndeln Sie mit PAQR und dem GS1 Digital Link beide Funktionen in einem einzigen Code auf der Verpackung. Das Ergebnis: Ein aufger\u00e4umtes Design, weniger Verwaltungsaufwand und eine Verpackung, die nicht nur f\u00fcr die PPWR bereit ist, sondern auch optimal auf die Zukunft des Einzelhandels vorbereitet ist.<\/p>\n<\/div>\n\n\n\n<div style=\"height:40px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-group has-global-padding is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\">\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/h2>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Identifikations- und Kontaktdaten sind vielleicht die am wenigsten diskutierten Aspekte der PPWR-Kennzeichnungspflichten. Doch sie gelten bereits ab 2026 \u2013 lange vor den harmonisierten Materialkennzeichnungen, die 2028 kommen. Und sie betreffen weitaus mehr Verpackungstypen, als Unternehmen meist vermuten. Eine GTIN deckt die Identifizierung von Handelseinheiten ab, die ohnehin schon eine solche Nummer tragen. F\u00fcr alles andere ben\u00f6tigen Sie eine eigene L\u00f6sung. Das gilt ebenso f\u00fcr die separate Pflicht, die Kontaktdaten von Erzeuger und Importeur auszuweisen.<br><br>Ein PAQR QR-Code ist exakt daf\u00fcr konzipiert. Er b\u00fcndelt genau diese Informationen, h\u00e4lt sie pr\u00e4zise und stellt sie elektronisch bereit. Das funktioniert selbst auf einer Verpackung, die zuvor nie einen Barcode trug. Wenn Sie m\u00f6chten, l\u00e4sst sich der Code zudem direkt als Ihr GS1 Digital Link strukturieren. So erledigt ein einziger Code beide Aufgaben f\u00fcr Sie.<br><br>Sie sind sich noch unsicher, ob Ihre aktuelle Verpackung die Anforderungen an Identifikation und Kontaktdaten nach Artikel 15 erf\u00fcllt? Dann ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um genau diese L\u00fccken zu identifizieren \u2013 solange bis zur Frist noch ausreichend Vorlauf bleibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Setzen Sie die Anforderungen von PPWR Artikel 15 m\u00fchelos und verl\u00e4sslich um. PAQR generiert einen einzigen QR-Code, der Ihre Verpackungskennzeichnung und Kontaktdaten b\u00fcndelt und sich automatisch digital aktualisiert, sobald sich Ihre Daten \u00e4ndern. Einmal drucken reicht aus, um \u00fcber den gesamten Lebenszyklus Ihrer Verpackung hinweg konform zu bleiben. Stellen Sie Ihre Prozesse jetzt zukunftssicher auf.<\/strong><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gem\u00e4\u00df Artikel 15 der PPWR muss jede Verpackung eine Kennung tragen und die Kontaktdaten des Erzeugers ausweisen. Ein einziger QR-Code reicht aus, um beide Pflichten zu erf\u00fcllen. 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