Kategorie: Strategie

  • Worauf Sie bei einem PPWR Compliance Tool achten müssen

    Worauf Sie bei einem PPWR Compliance Tool achten müssen

    Lesezeit: 7 Minuten

    Die meisten Softwareentscheidungen treffen Sie anhand eines festen Anforderungskatalogs. Sie wissen, was das Produkt heute leisten muss, vergleichen eine Vorauswahl mit Ihren Anforderungen und wählen die am besten passende Lösung. Bei einem PPWR Compliance Tool ist das anders, denn die Anforderungen stehen noch nicht vollständig fest. Die EU-Verpackungsverordnung gilt ab dem 12. August 2026 (werfen Sie einen Blick auf unsere Checkliste, um zu erfahren, was bis dahin stehen muss). Doch die Einstufung der Recyclingfähigkeit, Vorgaben für Rezyklatanteile und harmonisierte Sortierhinweise werden schrittweise bis 2028 und 2030 eingeführt – viele Berechnungsmethoden muss die Europäische Kommission überhaupt erst noch definieren.

    Das ist entscheidend: Die Verpackungsdaten, die Sie für Ihre erste Konformitätserklärung erheben, verlieren nach deren Unterzeichnung keineswegs an Wert. Dieselben Komponentenspezifikationen, Zertifikate Ihrer Lieferanten und Daten zur Materialzusammensetzung nutzen Sie 2028 für die Kennzeichnungspflichten erneut – und 2030 ebenso für die Einstufung der Recyclingfähigkeit und den Nachweis von Rezyklatanteilen. Ein wirklich tragfähiges PPWR Compliance Tool gibt diesen Daten ein dauerhaftes Zuhause. Es schafft ein Fundament, auf dem Sie jedes Jahr aufbauen – statt immer wieder bei null anzufangen.

    Wichtige Evaluierungskriterien auf einen Blick:

    • Datenarchitektur: Ein Verpackungsdatenmodell auf Komponentenebene – statt reiner Dokumentenanhänge.
    • Langzeitspeicherung: Strukturiert für die fünf- bis zehnjährige Aufbewahrungsfrist, die die PPWR für Konformitätserklärungen und die technische Dokumentation vorschreibt.
    • Zukunftssicherheit & Erweiterbarkeit: Baut auf strukturierten Daten auf, die sich nahtlos an künftige Anforderungen wie den Digitalen Produktpass (DPP) und das Reporting zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) anpassen lassen – weit über die heutige Konformitätserklärung hinaus.
    • Kollaboration: Integrierte Unterstützung für mehrere Unternehmensstandorte und Sprachen sowie ein strukturierter Prozess, um Daten direkt bei Ihren Lieferanten anzufragen.
    • Integration: Fügt sich nahtlos in Ihre bestehenden ERP- oder PLM-Systeme ein – ohne dass Sie Ihre IT-Landschaft massiv verändern müssen.
    • Regulatorisches Tracking: Der Anbieter verfolgt neue Leitfäden und delegierte Rechtsakte der EU-Kommission aktiv und entwickelt die Software fortlaufend weiter – statt sich nur auf den ursprünglichen Verordnungstext zu stützen.

    Verpackungen als strukturierte Daten erfassen – nicht als reine Dokumentenablage

    Achten Sie bei der Evaluierung von Optionen auf ein Tool, das Verpackungen als strukturierte Komponenten abbildet. Es sollte Zertifikate von Lieferanten und Materialerklärungen direkt einzelnen Teilen zuordnen, anstatt sie als isolierte Dateien abzulegen.

    Warum das wichtig ist: Das Speichern von Dokumenten der Lieferanten ist essenziell – doch Dokumente brauchen Kontext, um langfristig nutzbar zu bleiben. Wenn Sie Zertifikate und Erklärungen auf Komponentenebene verknüpfen, behält jede Komponente ihre eigene Materialzusammensetzung, ihre Lieferanten-Details und ihren Compliance-Status. So lässt sie sich für jedes Produkt wiederverwenden, das dieses Bauteil nutzt.

    Dieser strukturierte Ansatz sorgt dafür, dass Ihre Daten zukunftssicher bleiben. Die Datensätze auf Komponentenebene, die Sie für die ersten PPWR-Anforderungen bis August 2026 anlegen, werden zu einem langjährigen Fundament. Wenn ein Lieferant eine Rezeptur anpasst oder neue regulatorische Fristen anstehen, aktualisiert Ihr Team den zentralen Datensatz der Komponente nur ein einziges Mal. Alle Änderungen werden automatisch in Ihrem gesamten Verpackungsportfolio übernommen – ohne dass Sie wieder bei null anfangen müssen.

    Mehr als nur Dateneingabe: Echte Kollaboration ermöglichen

    Achten Sie bei der Evaluierung eines PPWR Compliance Tools darauf, ob es die spezifischen Arten der Zusammenarbeit unterstützt, die Ihr Unternehmen tatsächlich benötigt. Compliance findet selten im isolierten Raum statt. Die Software Ihrer Wahl sollte daher die Kommunikation sowohl innerhalb Ihrer Organisation als auch über Ihre gesamte Lieferkette hinweg vereinfachen.

    Interne Zusammenarbeit

    Wenn Ihr Unternehmen über mehrere Gesellschaften, Marken oder Märkte hinweg agiert, arbeitet Ihr Compliance-Team selten als einzelne Einheit in nur einer Sprache an einem gemeinsamen Verpackungsportfolio. Wählen Sie ein PPWR Compliance Tool, das mehrsprachige Benutzeroberflächen unterstützt und flexible Unternehmensstrukturen abbilden kann. So passt sich die Software nahtlos an Ihre Organisation an – anstatt Sie in ein starr vorgegebenes Einzelnutzer-System zu drängen.

    Externe Zusammenarbeit

    Prüfen Sie über interne Abläufe hinaus, wie das Tool die Kommunikation mit externen Partnern wie Ihren Lieferanten und nachgelagerten Geschäftspartnern steuert:

    • Vorgelagerte Lieferanten: Der Großteil der für die Compliance erforderlichen technischen Daten – wie Materialzusammensetzung, Rezyklatanteile und PFAS-Testergebnisse – liegt bei Ihren Lieferanten. Achten Sie auf eine Lösung, mit der Sie direkte Datenanfragen in der Muttersprache des Lieferanten versenden, den Antwortstatus in Echtzeit verfolgen und Datensätze bei Rezepturänderungen unkompliziert aktualisieren können – ohne dass sich Ihre Lieferanten auf einer komplexen Plattform registrieren müssen.
    • Nachgelagerte Partner: Sobald Sie die Konformität festgestellt haben, müssen Sie die Ergebnisse teilen. Prüfen Sie, ob das Tool einen nahtlosen Export oder das direkte Teilen der finalen Konformitätserklärungen, der technischen Dokumentation und der Compliance-Status mit Handelspartnern, Vertreibern und Prüfstellen ermöglicht.

    Fügt sich nahtlos in Ihre bestehenden Systeme ein – ohne sie zu ersetzen

    Verpackungsdaten sind in Ihrem Unternehmen meist schon vorhanden – sei es im ERP-System, auf einer PLM-Plattform oder in Spezifikationsblättern der Produktentwicklung. Achten Sie auf ein PPWR Compliance Tool, das Ihre bestehenden Daten (wie Materialnummern, Bezeichnungen, Lieferanten) importieren, mit weiteren Details anreichern und mit der passenden Compliance-Logik erweitern kann.

    Warum das wichtig ist: ERP-Systeme sind eher auf den Einkauf und die Bestandsverwaltung ausgelegt als auf komplexe regulatorische Anforderungen, während die manuelle Neueingabe von Daten eine redundante zweite Datenquelle schafft. Bevor Sie sich für eine Lösung entscheiden, sollten Sie die Importoptionen und die nativen Integrationsmöglichkeiten direkt prüfen, um sicherzustellen, dass sich das Tool nahtlos in Ihren bestehende Technologie-Stack einbinden lässt.

    Prüfsichere Ergebnisse liefern und Daten 5 bis 10 Jahre lang aufbewahren

    Das wesentliche Ergebnis der PPWR-Compliance ist kein internes Dashboard, sondern eine rechtsverbindliche Konformitätserklärung, die auf einer fundierten technischen Dokumentation basiert. Achten Sie auf ein Compliance Tool, das diese vollständigen Dokumentenpakete generiert und historische Datensätze über die geforderte Aufbewahrungsfrist von 5 bis 10 Jahren hinweg sicher aufbewahrt.

    Warum das wichtig ist: Marktüberwachungsbehörden fordern lückenlos nachvollziehbare, rechtssichere Nachweise. Stellen Sie bei der Evaluierung von Softwareoptionen sicher, dass die Plattform diese Kernfunktionen bietet:

    • Langfristige Datenaufbewahrung: Die PPWR schreibt vor, dass die technische Dokumentation nach dem Inverkehrbringen einer Verpackung 5 bis 10 Jahre lang abrufbar bleiben muss. Das Tool sollte es Ihnen ermöglichen, den exakten historischen Datensatz einer Komponente von vor fünf Jahren genauso einfach abzurufen wie die heute aktive Version.
    • Vollständige Audit-Trails: Erstellte Dokumente müssen lückenlos nachvollziehbar sein. Das System sollte jede Aussage in einer Konformitätserklärung direkt auf die spezifischen Angaben des Lieferanten, Dokumente und Materialbewertungen zurückführen können, die zu diesem Zeitpunkt vorlagen.
    • Unterstützung spezifischer Kennzeichnungspflichten: Spezifische Bestimmungen, wie die Anforderungen nach Artikel 15 an Verpackungskennzeichnungen und Kontaktdaten des Erzeugers, verlangen überprüfbare Primärdaten. Diese Pflichten lassen sich direkt auf der Verpackung effizient umsetzen. Erfahren Sie in unserer Analyse mehr darüber, wie ein einziger QR-Code die zentralen Pflichten nach Artikel 15 erfüllt.

    Die Verwaltung der aktuellen Dokumentation ist essenziell. Ebenso entscheidend ist es jedoch, ein Fundament zu wählen, das sich flexibel anpasst, wenn sich die PPWR und verwandte europäische Vorschriften weiterentwickeln.

    Spezialisierte Verpackungslösungen vs. Breit angelegte ESG-Suiten

    Beide Ansätze – spezialisierte Verpackungsplattformen und breiter angelegte ESG-Compliance-Suiten – haben ihre Berechtigung. Welche Lösung am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihrem bestehenden Software-Stack und Ihren vorrangigen Compliance-Zielen ab.

    Breit angelegte ESG-Suiten

    Nutzt Ihr Unternehmen bereits eine Enterprise-ESG-Plattform zur Verwaltung von CO₂-Fußabdrücken, CSRD-Berichten und allgemeinen Nachhaltigkeitskennzahlen? Dann kann ein ergänzendes Verpackungsmodul im selben System ein logischer Schritt sein. So bündeln Sie übergreifende Nachhaltigkeitsdaten an einem zentralen Ort. Wenn Sie diesen Weg wählen, prüfen Sie jedoch sorgfältig, ob das Verpackungsmodul die nötige technische Tiefe für die PPWR bietet – insbesondere bei Materialzusammensetzungen auf Komponentenebene und der Datenerfassung bei Lieferanten.

    Spezialisierte Verpackungsplattformen

    Eine speziell für Verpackungen entwickelte Plattform bietet das detaillierte technische Fundament für all Ihre Anforderungen an die Verpackungskonformität, die sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln, vereint in einer zentralen Datenbank mit einer intuitiven Benutzeroberfläche. Zunächst deckt sie unmittelbare Prioritäten wie die PPWR-Konformität und den Datenaustausch in der Lieferkette ab. Wenn sich die Anforderungen weiterentwickeln, skaliert dieses Fundament mühelos, um die Meldung von EPR-Gebühren zu unterstützen, Recyclingfähigkeitsbewertungen auf der Grundlage detaillierter Verpackungsdaten durchzuführen und digitale Produktpässe zu verwalten.

    Was Sie in jedem Fall prüfen sollten:

    • Kann das System Materialdaten auf der Ebene der einzelnen Komponente erfassen – inklusive mehrschichtiger Strukturen?
    • Unterstützt die Software Prozesse zur Datenerfassung bei Lieferanten, die speziell auf Verpackungsspezifikationen zugeschnitten sind?
    • Beherrscht das Tool verpackungsspezifische Berechnungen wie Leerraumquoten und Anforderungen an die Recyclingfähigkeit?

    Schritt halten mit neuen regulatorischen Updates

    Wählen Sie ein PPWR Compliance Tool, dessen Anbieter regulatorische Entwicklungen in der EU aktiv verfolgt und die Software-Logik automatisch anpasst, sobald neue Sekundärrechtsakte verabschiedet werden.

    Warum das wichtig ist: Die PPWR stützt sich stark auf delegierte Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen, die schrittweise bis 2030 in Kraft treten. Zentrale Berechnungsmethoden – wie Formeln für die Leerraumquote, Kriterien für Recyclingfähigkeitsstufen und Standards zum Rezyklatnachweis – werden durch offizielle Leitfäden der EU-Kommission und Durchführungsrechtsakte kontinuierlich verfeinert.

    Achten Sie bei der Anbieterauswahl darauf, wie die kontinuierliche Verfolgung neuer Vorschriften gelöst ist:

    • Automatische Updates der Systemlogik: Prüfen Sie, ob die Plattform ihre zugrunde liegenden Berechnungsmodelle automatisch aktualisiert, wenn neue Durchführungsrechtsakte verabschiedet werden, oder ob Ihr Team Regeln manuell neu konfigurieren muss.
    • Geringerer interner Interpretationsaufwand: Die kontinuierliche regulatorische Überwachung durch den Softwareanbieter stellt sicher, dass Ihr Compliance-Team weniger Zeit mit der Interpretation von Gesetzestexten verbringt und mehr Zeit für die Steuerung Ihrer Verpackungsabläufe hat.
    • Langfristige regulatorische Roadmap: Stellen Sie sicher, dass der Anbieter eine aktive Produktentwicklungs-Roadmap verfolgt, die an den anstehenden EU-Meilensteinen für 2028 und 2030 ausgerichtet ist.

    Einige Fragen, die Sie sich notieren sollten

    Wenn Sie Softwareanbieter evaluieren, helfen Ihnen diese gezielten Fragen bei der Beurteilung, ob eine Plattform ein langfristiges Fundament für Ihr Unternehmen bietet:

    • Bildet die Software Verpackungen auf Komponentenebene ab oder nur auf Produktebene?
    • Ist Verpackungs-Compliance das Kernprodukt oder nur ein Modul innerhalb eines breiteren Systems?
    • Wie verfolgt und integriert der Anbieter neue Leitfäden und Durchführungsrechtsakte der EU-Kommission?
    • Können mehrere Gesellschaften, Marken und Sprachen innerhalb desselben Systems arbeiten?
    • Wie übermitteln Lieferanten ihre Daten und wie sieht dieser Prozess in der Praxis für sie aus?
    • Fügt sich die Software in Ihre bestehenden ERP- oder PLM-Systeme ein oder müssen Sie grundlegende Änderungen vornehmen?
    • Lässt sich eine erstellte Konformitätserklärung lückenlos auf die zugrunde liegenden Nachweise zurückführen?

    Während eine Software-Demo Ihnen lediglich die Benutzeroberfläche zeigt, offenbart die Prüfung anhand dieser gezielten Fragen, ob der Anbieter ein Fundament für Ihre Verpackungsdaten schafft, auf dem Sie bis 2028 und 2030 nachhaltig aufbauen können.

    Häufig gestellte Fragen

    Worauf sollte ich bei der Auswahl von PPWR-Software achten?
    Achten Sie vor allem darauf, ob die Plattform Verpackungen als strukturierte Daten auf Komponentenebene abbildet – anstatt sie als reine PDFs abzulegen. Prüfen Sie zudem, ob sie sich nahtlos in Ihre bestehenden ERP-/PLM-Systeme integriert, historische Datensätze für die geforderten 5 bis 10 Jahre rechtssicher aufbewahrt und sich automatisch aktualisiert, sobald die EU-Kommission bis 2030 neue Leitfäden herausgibt. Evaluieren Sie außerdem, ob ein spezialisiertes Verpackungs-Tool oder eine breiter angelegte ESG-Suite besser zu den operativen Anforderungen Ihres Teams passt.

    Worauf sollte ich bei einem PPWR-Tool speziell für die Zusammenarbeit mit Lieferanten achten?
    Wählen Sie ein System, mit dem Sie strukturierte Datenanfragen in der Muttersprache Ihrer Lieferanten versenden können – ohne dass diese eigene Plattformlizenzen kaufen müssen. Das Tool sollte den Status von Rückmeldungen in Echtzeit nachverfolgen, fehlende Details direkt hervorheben und Rezepturänderungen im Zeitverlauf automatisch dokumentieren.

    Wenn Sie gerade Ihre eigene Vorauswahl treffen, dient Ihnen diese Übersicht direkt als Checkliste – auch für die Evaluierung der PPWR-Lösung von PAQR.

  • Ihre PPWR Checkliste für den 12. August 2026

    Ihre PPWR Checkliste für den 12. August 2026

    Lesezeit: 4 Minuten

    Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, die strengen chemischen Beschränkungen der PPWR erfüllen. Jeder Erzeuger von Verpackung oder verpackten Waren ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, eine gültige EU-Konformitätserklärung vorzuhalten. Diese Checkliste begleitet Sie durch die vier Phasen, die Sie vor Ablauf der Frist bewältigen müssen.

    Phase 1: Bestimmung Ihrer rechtlichen Rolle und des EPR-Status

    Identifizieren Sie Ihre Rolle in der Lieferkette. Stellen Sie fest, ob die PPWR Ihr Unternehmen als Erzeuger (Sie produzieren Verpackungen oder verkaufen diese unter Ihrer eigenen Marke), Importeur (Sie führen Verpackungen in die EU ein) oder Händler (Sie stellen Verpackungen nach dem Hersteller oder Importeur auf dem Markt bereit) eingestuft hat. Ihre Rolle ist das Fundament Ihrer Compliance-Pflichten.

    Prüfen Sie die „Marken-Regel“. Wenn Sie als Importeur oder Händler Verpackungen unter Ihrem eigenen Namen oder Markenzeichen verkaufen oder Verpackungen so verändern, dass die Konformität beeinträchtigt wird, stuft die PPWR Sie rechtlich als Hersteller ein. In diesem Fall übernehmen Sie die vollen Erzeugerpflichten.

    Bestätigen Sie Ihren Status als Hersteller (EPR). Wenn Sie das erste Unternehmen sind, das Verpackungen in einem bestimmten Mitgliedstaat bereitstellt, gelten Sie unter der PPWR als Hersteller und müssen sich im nationalen EPR-Register dieses Landes anmelden. Da dies pro Mitgliedstaat gilt, kann der Vertrieb in mehrere Märkte entsprechende Mehrfachregistrierungen erfordern.

    Phase 2: Bestandsaufnahme Ihres Verpackungsportfolios

    Unterteilen Sie Ihre Verpackungen nach Komponenten und Materialien. Kunststoffbehälter für Lebensmittel unterliegen anderen regulatorischen Anforderungen als Glas oder Karton. Erfassen Sie jede Verpackungseinheit präzise nach Komponente und Materialart, bevor Sie mit der eigentlichen Konformitätsbewertung beginnen.

    Bereiten Sie eine konsolidierte Konformitätserklärung vor. Die PPWR verlangt eine einzige EU-Konformitätserklärung, die alle anwendbaren Unionsrechtsakte abdeckt – einschließlich überschneidender Richtlinien und harmonisierter Normen. Eine Lücke in nur einem dieser Punkte kann die Rechtsgültigkeit des gesamten Compliance-Dossiers gefährden.

    Phase 3: Prüfung von Lebensmittelkontakt-Verpackungen auf chemische Beschränkungen

    Die chemischen Beschränkungen zum 12. August 2026 beziehen sich spezifisch auf Lebensmittelkontakt-Verpackungen. Sollten Ihre Verpackungen mit Lebensmitteln in Berührung kommen, ist der vollständige Abschluss dieser Phase zwingend erforderlich.

    Identifizieren Sie alle Lebensmittelkontakt-Verpackungen in Ihrem Portfolio.

    Überprüfen Sie die Grenzwerte für Schwermetalle. Stellen Sie sicher, dass Dokumentationen vorliegen, die belegen, dass die Summe der Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom 100 mg/kg nicht überschreitet.

    Beachten Sie die Regel zum Gesamtfluorgehalt. Wenn der Gesamtfluorgehalt (TF) Ihrer Verpackung 50 mg/kg überschreitet, müssen Sie Unterlagen einholen, die nachweisen, dass der Fluoranteil nicht aus PFAS-Quellen stammt. Eine einfache Materialerklärung ist hierfür nicht ausreichend.

    Sichern Sie sich PFAS-Erklärungen von Ihren Lieferanten. Sie benötigen strukturierte Testergebnisse, die bestätigen, dass die PFAS-Konzentrationen folgende Werte unterschreiten:

    • 25 ppb für einzelne gezielte PFAS
    • 250 ppb für die Summe der gezielten PFAS
    • 50 ppm für Gesamt-PFAS, einschließlich polymerer PFAS

    Phase 4: Abschluss Ihrer Dokumentation

    Erstellen Sie Ihre technische Dokumentation gemäß Anhang VII. Sammeln Sie alle Konformitätsbewertungen und unterstützenden Belege, die nachweisen, dass Ihre Verpackung die Nachhaltigkeits- und Sicherheitsanforderungen der PPWR erfüllt.

    Stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus. Basierend auf Ihrer fertigen technischen Dokumentation stellen Sie die formelle EU-Konformitätserklärung aus.

    Richten Sie Ihr System zur Aufbewahrung ein. Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen den nationalen Behörden über folgende Zeiträume zur Verfügung stehen:

    • 5 Jahre für Einwegverpackungen
    • 10 Jahre für Mehrwegverpackungen

    Importeure müssen eine Kopie der Konformitätserklärung über dieselben Zeiträume vorhalten.

    Wie PAQR Sie unterstützt

    Die Umsetzung dieser Checkliste erfordert das Management enormer Datenmengen von Lieferanten sowie die strukturierte Speicherung von Compliance-Dokumenten und technischen Dateien.

    PAQR begleitet Sie bei jedem Schritt: Über unser Lieferanten-Anfrageportal fordern Sie PFAS-Erklärungen, Schwermetall-Zertifikate und Materialdokumentationen direkt bei Ihren Lieferanten an. Alle Antworten werden zentral, prüfsicher und direkt verknüpft mit Ihren Komponentendaten in einem digitalen Arbeitsbereich gespeichert. Sobald Ihre technischen Unterlagen vollständig sind, können Sie Ihre Konformitätserklärung direkt über unsere Plattform generieren.

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  • PPWR in sechs Schritten meistern: Ein Compliance Leitfaden für europäische Unternehmen

    PPWR in sechs Schritten meistern: Ein Compliance Leitfaden für europäische Unternehmen

    Lesezeit: 6 Minuten

    Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt ein Flickwerk nationaler Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk, das in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie umfasst jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird – von der einzelnen Papierhülle bis zur Industriepalette.

    Wenn Sie in der EU verpackte Waren herstellen, vermarkten, abfüllen, importieren oder im Einzelhandel vertreiben, bedeutet dies eine grundlegende Veränderung Ihrer Geschäftsprozesse. Im folgenden Compliance Leitfaden finden Sie sechs strategische Maßnahmen, mit denen Sie die PPWR von einer Compliance-Herausforderung in einen operativen Vorteil verwandeln können.

    1. Überprüfung und Neugestaltung im Hinblick auf Recyclingfähigkeit

    Bis 2030 muss jede Verpackung eine Klassifizierung zur Recyclingfähigkeit von A, B oder C aufweisen. Verpackungen unterhalb von C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig.

    Was zu tun ist: Überprüfen Sie jetzt Ihr Produktportfolio. Vermeiden Sie Mehrkomponentenlaminate, stark gefärbte Kunststoffe und Klebstoffe, die den Recyclingprozess behindern. Erstellen Sie eine zentrale Datenquelle für alle Komponentendaten, einschließlich der Lieferantenspezifikationen. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach Ihrer Recyclingfähigkeitsklasse. Eine Verpackung der Klasse A senkt daher Ihre Steuerlast pro ausgelieferter Einheit.

    2. Verpackungsgrößen reduzieren und Leerraum einschränken

    Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das für Funktion, Hygiene und Sicherheit notwendige Minimum reduziert werden. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraumanteil in Transport-, Sammel- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie und Papier zählen als Leerraum.

    Was zu tun ist: Investieren Sie in bedarfsgerechte Verpackungstechnologie oder intelligente Verpackungsalgorithmen. Dokumentieren Sie Ihre Minimierungsstrategie in technischen Dokumentationen für jede Primärverpackung.

    3. Versorgung mit recyceltem Kunststoff sicherstellen

    Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR).

    • 30 % für PET-Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
    • 10 % für andere Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt
    • 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff
    • 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.

    Die Zielvorgaben für den Rezyklat-Anteil steigen bis 2040 erneut und erreichen 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe ohne Lebensmittelkontakt.

    Was zu tun ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Recyclingunternehmen auf. Langfristige Verträge sind besser als kurzfristige Vereinbarungen. Stellen Sie sicher, dass die recycelten Materialien der Verordnung (EU) 2022/1616 über die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen entsprechen.

    4. Wiederverwendung in die Kernprozesse integrieren

    Bis 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 sollen es 70 % sein. Transportverpackungen zwischen Standorten und innerhalb der Mitgliedstaaten müssen zu 100 % wiederverwendbar sein. Getränkevertriebe müssen mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2027 müssen Gastronomiebetriebe ihren Kunden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Behälter kostenlos mitzubringen.


    Was zu tun ist: Behandeln Sie die Wiederverwendung als integralen Bestandteil Ihrer Logistik, nicht als separates Nachhaltigkeitsprojekt. Investieren Sie in Rückwärtslogistik, langlebige Verpackungen und Reinigungsanlagen. Die Verordnung schützt Gastronomiebetriebe rechtlich vor Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, wenn Verbraucherbehälter verwendet werden.

    5. Gefährliche Chemikalien und nicht-konforme Verpackungsformate eingrenzen

    Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten: 25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss nachgewiesen werden, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) dürfen einen Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten. Ab 2030 sind Einweggeschirr für Gastronomiebetriebe, Hotelverpackungen und Schrumpffolien für den Einzelhandel verboten.

    Was zu tun ist: Testen Sie Ihre Verpackungen jetzt auf PFAS und Schwermetalle. Können Ihre Lieferanten keine Zusammensetzungsdeklarationen vorlegen, beheben Sie dieses Problem umgehend. Beschränken Sie kompostierbare Materialien auf die in der Verordnung festgelegten Kategorien, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen.

    6. Modernisieren Sie Ihre Compliance-Dokumentation

    Jede Verpackung benötigt vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre (Einwegverpackungen) bzw. 10 Jahre (Mehrwegverpackungen) aufbewahrt werden. Die Registrierung gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist in jedem Mitgliedstaat, in den Sie Ihre Produkte verkaufen, erforderlich. Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen mit einem harmonisierten Piktogramm zur Sortierung gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Mehrwegverpackungen ab dem 12. Februar 2029 einen QR-Code oder einen digitalen Datenträger zur Nachverfolgung von Transporten und Rotationen tragen.

    Was zu tun ist: Digitalisieren Sie die Konformitätsverfolgung. Entwickeln Sie ein System, das Konformitätserklärungen automatisch erstellt und speichert, Sie bei Änderungen von Lieferantendaten benachrichtigt und auf Anfrage prüfungsfertige Dateien bereitstellt. Importeure tragen die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie inländische Hersteller. Daher muss die Dokumentenprüfung vor der Zollabfertigung erfolgen.

    Fazit

    Unternehmen, die PPWR als bloße Compliance-Hürde betrachten, werden mit steigenden Gebühren für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Engpässen in der Lieferkette und Produktrückrufen zu kämpfen haben. Unternehmen, die jetzt ihre Produktportfolios prüfen, Verträge für recycelten Kunststoff abschließen, ihre Verpackungen optimieren und ihre Dokumentation digitalisieren, werden sich vom bloßen Erfüllen der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

    Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln.

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  • PPWR: Ein vollständiger Leitfaden zur Reform der Kreislaufwirtschaft in der EU

    PPWR: Ein vollständiger Leitfaden zur Reform der Kreislaufwirtschaft in der EU

    Lesezeit: 7 Minuten

    Die Verpackungsabfallmenge in der EU erreichte 2018 173 kg pro Kopf und sollte Prognosen zufolge weiter steigen. Die EU-Verordnung 2025/40 über die Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), auch als EU-Verpackungsverordnung bekannt, ist die Antwort der EU.

    Sie ersetzt eine 30 Jahre alte Richtlinie, die zu einem Flickenteppich uneinheitlicher nationaler Regelungen geführt hatte. Die PPWR gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten und umfasst ein einheitliches Regelwerk, das den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen abdeckt – von der chemischen Entwicklung bis zum Recycling am Ende ihrer Nutzungsdauer.

    Hier sind die acht Dinge, die jedes Unternehmen über PPWR wissen muss.

    1. Abfallvermeidung und Reduktion

    Die Mitgliedstaaten müssen den Verpackungsabfall pro Kopf bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % gegenüber dem Basisjahr 2018 reduzieren.

    Ab 2030 müssen alle Verpackungen so gestaltet sein, dass Gewicht und Volumen für Funktion, Sicherheit und Hygiene minimal sind. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Luftpolsterfolie und Papierfüllmaterial zählen dabei zum Leerraum.

    Ab 2030 sind Einwegverpackungen, einschließlich Hotelminiaturen, Schrumpffolie für den Einzelhandel und Einweggeschirr für Speisen und Getränke in der Gastronomie, vollständig verboten.

    2. Wiederverwendungs- und Nachfüllziele

    Mehrwegverpackungen müssen so konzipiert sein, dass sie eine Mindestanzahl von Umläufen innerhalb eines Wiederverwendungssystems durchlaufen können.

    • Transportverpackungen: 40 % wiederverwendbar bis 2030, 70 % bis 2040. 100 % für den Transport zwischen Standorten oder innerhalb eines Mitgliedstaats.
    • Getränke: 10 % in wiederverwendbaren Verpackungen bis 2030, steigender Anteil auf fast 40 % bis 2040.
    • Gastronomie: Ab 2027 können Verbraucher ihre eigenen Behälter ohne Aufpreis mitbringen. Ab 2028 müssen wiederverwendbare Kaufoptionen angeboten werden.

    Kleinstunternehmen und kleine Läden mit weniger als 100 Quadratmetern Verkaufsfläche sind von der Regelung ausgenommen.

    3. Universelle Recyclingfähigkeit

    Alle Verpackungen auf dem EU-Markt müssen recyclingfähig sein. Die Bewertung erfolgt in zwei Stufen.

    Stufe 1 (2030): Recyclinggerechtes Design. Jede Verpackung erhält eine Recyclingfähigkeitsbewertung von A, B oder C. Verpackungen unterhalb von C (weniger als 70 Gewichtsprozent Recyclingfähigkeit) sind verboten. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach der Bewertung.

    Stufe 2 (2035): Recycling im großen Stil. Theoretische Recyclingfähigkeit allein genügt nicht mehr. Verpackungen müssen nachweislich in der Praxis gesammelt, sortiert und recycelt werden können. Bis 2038 wird auch die Bewertung C verboten, sodass nur noch A und B gelten. Innovative Materialien können für eine fünfjährige Ausnahmeregelung in Frage kommen, während die Sammelinfrastruktur ausgebaut wird.

    4. Recyclinganteil in Kunststoffverpackungen

    Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR) in Kunststoffverpackungen.

    Bis 2030: 30 % PCR für kontaktempfindliches PET, 10 % für kontaktempfindliches Nicht-PET, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff, 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.

    Bis 2040: 50 % PCR für kontaktempfindliches PET, 25 % für Nicht-PET, 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe.
    Die Zielvorgaben werden als Jahresdurchschnitt pro Produktionsstätte berechnet, um operative Flexibilität zu gewährleisten. Medizinprodukte, Arzneimittel und spezielle Verpackungen für Säuglingsnahrung sind aus Sicherheitsgründen ausgenommen.

    5. Chemiesicherheit und PFAS

    Ab August 2026 dürfen Lebensmittelverpackungen keine PFAS-Konzentrationen über 25 ppb (Zielwert) bzw. 50 ppm (Gesamtfluor) enthalten. 

    Die Konzentration von Schwermetallen (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) darf in keiner Verpackung 100 mg/kg überschreiten. Eine Kreislaufwirtschaft kann gefährliche Chemikalien nicht zu neuen Produkten recyceln. Diese Verordnung schließt diesen Kreislauf.

    6.  Kompostierbare Verpackungen, eng definiert

    Kompostierbare Verpackungen sind auf wenige Produkte beschränkt, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen:

    • Etiketten auf Obst und Gemüse

    • Filterkaffeekapseln und Teebeutel

    • Sehr leichte Plastiktüten

    Standard-Kunststoffverpackungen sollten für das Materialrecycling und nicht für die Kompostierung konzipiert sein. Angaben zur Heimkompostierbarkeit werden kritisch hinterfragt, da die Bedingungen im Haushalt zu stark variieren, um industrielle Biokunststoffe sicher abzubauen.

    7. Harmonisierte Etikettierungs- und Pfandrückgabesysteme

    Bis August 2028 müssen alle Verpackungen mit einem einheitlichen Piktogramm-Etikett versehen sein, das die Materialzusammensetzung angibt. Dieselben Piktogramme werden auch auf den kommunalen Abfallbehältern zu finden sein, damit Verbraucher die Verpackungen der richtigen Entsorgungsart zuordnen können. 

    Bis Februar 2029 müssen Mehrwegverpackungen mit einem QR-Code oder einem digitalen Datenträger ausgestattet sein, der die Rotation und die Sammelstellen erfasst. 

    Bis Januar 2029 muss jeder Mitgliedstaat ein Pfandsystem für Einweg-Getränkebehälter aus Kunststoff und Metall bis zu 3 Litern Fassungsvermögen eingeführt haben, das eine getrennte Sammelquote von 90 % erreichen soll.

    8. Einhaltung der Vorschriften und erweiterte Herstellerverantwortung

    PPWR folgt dem Verursacherprinzip. Der Hersteller (in der Regel der Markeninhaber, Importeur oder Einzelhändler, der das verpackte Produkt in Verkehr bringt) trägt die finanzielle und rechtliche Verantwortung. 

    Produzenten müssen sich in jedem Mitgliedstaat, in den sie verkaufen, in einer nationalen EPR-Datenbank registrieren. Sie zahlen Gebühren an eine Herstellerverantwortungsorganisation, deren Höhe sich nach der Recyclingfähigkeit und dem Recyclinganteil der Verpackung richtet. 

    Hersteller müssen Konformitätsbewertungen durchführen, technische Dokumentationen erstellen und eine EU-Konformitätserklärung ausstellen, bevor sie Verpackungen in Verkehr bringen. Importeure und Händler sind gesetzlich verpflichtet, die Existenz dieser Dokumente vor dem Verkauf zu überprüfen. Nicht konforme Verpackungen werden an der Grenze zurückgehalten.

    Fazit

    Das PPWR ist eines der ambitioniertesten Umweltgesetze in der Geschichte der EU. Wichtige Meilensteine ​​werden in den Jahren 2026, 2030 und 2035 erreicht, und jeder Teil der Lieferkette (Design, Beschaffung, Fertigung, Logistik, Einzelhandel) muss sich anpassen.

    PAQR macht die Einhaltung der PPWR-Vorschriften zu einem Workflow. Erstellen Sie Konformitätserklärungen, verwalten Sie Lieferantendaten und bereiten Sie sich auf jeden Meilenstein vor – alles auf einer Plattform. Klicken Sie auf paqr.com auf „Jetzt kostenlos testen“, um Ihre kostenlose Testphase zu starten: