verpackungskonformität für
jeden ppwr meilenstein
Erfassen Sie Ihre Verpackungsdaten, dokumentieren Sie Lieferantendokumente und erstellen Sie Konformitätserklärungen. Alles in einem System – entwickelt für jeden Meilenstein der PPWR bis 2040.
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PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung
Die EU legt mit einer neuen Verordnung fest, wie Verpackungen beschaffen sein müssen, damit sie in Europa auf den Markt kommen. Sie schreibt Anforderungen zur Recyclingfähigkeit und strenge Grenzwerte für den Recyclinganteil bis 2030 vor.
Konformitätserklärung (DoC)
Bevor ein verpacktes Produkt in Verkehr gebracht werden kann, muss dafür eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Dieses Dokument bestätigt nach einer Konformitätsbewertung die Einhaltung der geltenden regulatorischen und technischen Anforderungen.
Design for Recycling (DfR)
Verpackungen werden künftig in die Noten A, B und C eingeteilt. Wer diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt als technisch nicht recycelbar – und darf in der EU nicht mehr verkauft werden.
Reduktion von Verpackungsmaterial
Verpackungen müssen so leicht und kompakt wie möglich sein. Überflüssiges Volumen oder unnötige ‚Luft‘ sind bei Verpackungen künftig verboten.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
Die Kosten für den kompletten Lebenszyklus einer Verpackung liegen künftig beim Hersteller. Das umfasst sowohl die Entsorgung als auch die Wiederverwertung.
Biobasierte und kompostierbare Standards
Neue Kriterien legen strenge Zertifizierungsanforderungen für kompostierbare Verpackungen fest und gewährleisten, dass diese in industriellen Kompostieranlagen abgebaut werden, ohne die Abfallströme zu verunreinigen.
PPWR PFAS und Chemikaliensicherheit
Ein schärferes Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen garantiert mehr Sicherheit für Konsumenten. Zudem bleibt der Materialkreislauf rein, was ein hochwertiges Recycling erst ermöglicht.
PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung
Die EU legt mit einer neuen Verordnung fest, wie Verpackungen beschaffen sein müssen, damit sie in Europa auf den Markt kommen. Sie schreibt Anforderungen zur Recyclingfähigkeit und strenge Grenzwerte für den Recyclinganteil bis 2030 vor.
Konformitätserklärung (DoC)
Bevor ein verpacktes Produkt in Verkehr gebracht werden kann, muss dafür eine Konformitätserklärung ausgestellt werden. Dieses Dokument bestätigt nach einer Konformitätsbewertung die Einhaltung der geltenden regulatorischen und technischen Anforderungen.
Design for Recycling (DfR)
Verpackungen werden künftig in die Noten A, B und C eingeteilt. Wer diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt als technisch nicht recycelbar – und darf in der EU nicht mehr verkauft werden.
Reduktion von Verpackungsmaterial
Verpackungen müssen so leicht und kompakt wie möglich sein. Überflüssiges Volumen oder unnötige ‚Luft‘ sind bei Verpackungen künftig verboten.
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Biobasierte und kompostierbare Standards
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PPWR PFAS und Chemikaliensicherheit
Ein schärferes Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen garantiert mehr Sicherheit für Konsumenten. Zudem bleibt der Materialkreislauf rein, was ein hochwertiges Recycling erst ermöglicht.
PPWR: Die EU-Verpackungsverordnung
Die EU legt mit einer neuen Verordnung fest, wie Verpackungen beschaffen sein müssen, damit sie in Europa auf den Markt kommen. Sie schreibt Anforderungen zur Recyclingfähigkeit und strenge Grenzwerte für den Recyclinganteil bis 2030 vor.
Konformitätserklärung (DoC)
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Recycling (DfR)
Verpackungen werden künftig in die Noten A, B und C eingeteilt. Wer diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, gilt als technisch nicht recycelbar – und darf in der EU nicht mehr verkauft werden.
Reduktion von Verpackungsmaterial
Verpackungen müssen so leicht und kompakt wie möglich sein. Überflüssiges Volumen oder unnötige ‚Luft‘ sind bei Verpackungen künftig verboten.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
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Biobasierte und kompostierbare Standards
Neue Kriterien legen strenge Zertifizierungsanforderungen für kompostierbare Verpackungen fest und gewährleisten, dass diese in industriellen Kompostieranlagen abgebaut werden, ohne die Abfallströme zu verunreinigen.
PPWR PFAS und Chemikaliensicherheit
Ein schärferes Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen garantiert mehr Sicherheit für Konsumenten. Zudem bleibt der Materialkreislauf rein, was ein hochwertiges Recycling erst ermöglicht.
Ihre Verpackungskonformität. Erledigt.
Die PPWR gilt für alle Unternehmen auf dem EU-Markt – unabhängig von ihrer Größe. Wer verpackte Waren verkauft, benötigt bis zum 12. August 2026 eine Konformitätserklärung für seine Verpackungen.
Einfach zur Konformität: Mit PAQR erfassen Sie alle Verpackungsdaten, binden Lieferanten direkt ein und generieren auf Knopfdruck Ihre fertige Konformitätserklärung.
Ein zentraler Ort für all Ihre Verpackungsdaten – perfekt organisiert und jederzeit bereit.
Ihre Verpackungskonformität. Skalierbar.
Die Einhaltung der Verpackungskonformität über Dutzende Lieferanten, mehrere Produktlinien und die PPWR-Meilensteine bis 2040 hinweg erfordert vor allem eines: strukturierte und verlässliche Daten.
PAQR bündelt alles an einem Ort: Verpackungskomponenten, zugehörige Dokumentationen (Materialdeklarationen, technische Spezifikationen, Lieferantenzertifikate) und Konformitätsnachweise in einem auditfähigen Arbeitsbereich. Fordern Sie fehlende Daten von Lieferanten über ein sicheres Portal an, erstellen Sie Konformitätserklärungen für Ihr gesamtes Produktportfolio und halten Sie Ihre Datensätze bei Komponentenänderungen stets aktuell.
Passen Sie PAQR exakt an Ihre Organisationsstruktur an – egal ob für verschiedene Marken oder mehrere rechtliche Einheiten. Ein zentrales System, auf das sich Ihr gesamtes Team verlassen kann.
Ein Upload. Alle Verpackungsdaten für jeden Kunden.
Die PPWR-Verordnung zwingt Unternehmen zu Datentransparenz. Die Folge: Kunden bombardieren Verpackungslieferanten mit Anfragen zu Materialdaten, PFAS-Tests oder Rezyklatanteilen – natürlich jeder in seinem eigenen Format.
Statt dieselben Daten ständig per E-Mail hin und her zu schicken, bietet PAQR Ihnen eine zentrale Plattform für Ihren gesamten Komponentenkatalog.
Sie pflegen technische Spezifikationen, Zertifikate und Dokumente nur ein einziges Mal ein. Ihre Kunden rufen die benötigten Informationen direkt, übersichtlich und tagesaktuell ab. Ändert sich etwas, aktualisieren Sie es zentral – und Ihre Kunden sind sofort auf dem neuesten Stand.
Ihre Verpackungskonformität. Erledigt.
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PPWR-Zeitplan: Alle wichtigen Stichtage zur EU Verpackungsverordnung
Fristen einhalten. Marktverbote verhindern. Strafen vermeiden.
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PPWR-Zeitplan: Alle wichtigen Stichtage zur EU Verpackungsverordnung
12. August 2026
KONFORMITÄTSBEWERTUNGEN FÜR VERPACKUNGEN
Konformitätserklärungen sind für alle Verpackungen vorgeschrieben.
Datenaustausch entlang der Verpackungslieferkette ist erforderlich (Daten, technische Unterlagen, Zertifikate, PFAS usw.).
2028
Verpackungskennzeichnung & QR-CODES
Einheitliche Kennzeichnung für Verpackungen und Sammelbehälter. QR-Codes bzw. digitale Datenträger sind auf Verpackungen anzubringen.
2029
WIEDERVERWENDBARE VERPACKUNGEN & PFANDSYSTEM-KENNZEICHNUNG
Präzisierte Anforderungen an die Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen und Pfandrückgabesystemen (DRS). Berechnung und Überprüfung des Recyclinganteils.
2030
RecyKLAT-anteil & Recyclingfähigkeit
Mindestanteile an recyceltem Material sind einzuhalten und Mindestmaß an Recyclingfähigkeit muss erfüllt werden, um ein Marktverbot zu vermeiden.
2040
REZYKLAT-EINSATZ & VORGABEN ZUR WIEDERVERWENDUNG
Anforderungen an den Recyclinganteil werden deutlich steigen, während die Wiederverwendungsziele für Verpackungen weiter angehoben werden.
Fristen einhalten. Marktverbote verhindern. Strafen vermeiden.
Vom Datensatz zur Erklärung
Integrierte Lieferantenkataloge für Verpackungskomponenten
Greifen Sie sofort auf die Datenbanken Ihrer angeschlossenen Lieferanten zu und importieren Sie Verpackungskomponenten direkt.
PAQR KI: Empfehlungen für Dokumente
Schluss mit dem Rätselraten bei der Compliance: Unsere AI-Engine identifiziert automatisch, welche Dokumente für Ihre Verpackungen erforderlich sind.
PAQR KI: Regulatorik und Compliance
Verknüpfen Sie Ihre Verpackungsdaten automatisch mit den relevanten regulatorischen Rahmenbedingungen und Standards. So stellen Sie die PPWR-Konformität sicher – ganz ohne stundenlange manuelle Recherche.
Automatisierte Bewertung & Dokumentenerstellung
Wandeln Sie Ihre Verpackungsdaten in eine rechtssichere PPWR-Konformitätserklärung (DoC) um und teilen Sie sie mit einem einzigen Klick.
Vom Datensatz zur Erklärung
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Automatisierte Bewertung & Dokumentenerstellung
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Compliance-Aufgaben wachsen schneller als Ihr Team
Unübersichtliche Rechtslage
Wer EPR, die Richtlinien zu Einwegkunststoffe (Single-Use Packaging Directive) und PPWR manuell verwaltet, geht ein hohes Haftungsrisiko ein. Manuelle Prozesse sind fehleranfällig und können Ihre Compliance gefährden.
Datensilos
Die Lieferanten liefern uneinheitliche Spezifikationen in unterschiedlichen Formaten, was einerseits eine lückenlose Kontrolle und Überwachung der Compliance unmöglich macht und andererseits die Nachhaltigkeitsberichterstattung erschwert.
+88%
mehr Zeitaufwand für Compliance-Aufgaben seit 2020
+40%
mehr Komplexität der Verpackungsvorschriften seit 2022
200+
neue weltweite Verpackungsvorschriften in Kraft getreten seit 2024
+45%
mehr Vollzeitäquivalenten im Bereich Compliance seit 2019
Häufig gestellte Fragen FAQ
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die die vorherige Verpackungsrichtlinie durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt, das in allen 27 Mitgliedstaaten direkt Anwendung findet.
Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen durch verbindliche Anforderungen in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Chemikaliensicherheit, Wiederverwendung, Abfallvermeidung und Kennzeichnung. Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurde, gilt die PPWR EU-weit einheitlich.
Die erste wichtige Frist ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine Konformitätserklärung und die dazugehörige technische Dokumentation anfertigen. Neue PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen treten ebenfalls ab diesem Datum in Kraft.
Weitere Meilensteine folgen bis 2030 (Klassen zur Recyclingfähigkeit, Ziele für den Recyclinganteil), 2035 (Nachweis der Recyclingfähigkeit im großen Maßstab) und 2040 (höhere Ziele). Die Verordnung wird also schrittweise eingeführt, so dass nicht alle Verpflichtungen zu einem einzigen Stichtag erfüllt werden müssen.
Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe. Dies umfasst Hersteller, Importeure, Händler und Markeninhaber.
Es gibt spezifische Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Verpackungen von Medizinprodukten. Die allgemeine Regel ist jedoch weit gefasst: Wer verpackte Waren in der EU verkauft, fällt wahrscheinlich unter die Vorschriften.
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie verpackte Produkte in den EU-Markt exportieren. In diesem Fall trägt der in der EU ansässige Importeur die Verantwortung, die Vorgaben einzuhalten.
Der „Erzeuger“ ist der Wirtschaftsakteur, der rechtlich dafür verantwortlich ist, dass die Verpackung alle Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt (wie Recyclingfähigkeit, Minimierung und Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe), bevor sie auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.
Sie gelten als Erzeuger, wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke entworfen oder hergestellt wird – selbst wenn ein Dritter die physische Produktion übernimmt. Wenn Sie zudem als Importeur oder Vertreiber Verpackungen so verändern, dass dies die Konformität beeinflusst, oder wenn Sie diese unter Ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen, stuft die Verordnung Sie ebenfalls als Erzeuger ein.
Für Kleinstunternehmen gilt jedoch eine Ausnahme: Hier kann der Lieferant die Rolle des Erzeugers übernehmen, vorausgesetzt, beide Parteien sind im selben Mitgliedstaat ansässig.
Unter der PPWR ist der „Hersteller“ jenes Unternehmen, das rechtlich für die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zuständig ist.
Das bedeutet konkret: Sie müssen sich in den nationalen Registern registrieren und die Sammlung sowie das Recycling von Verpackungsabfällen finanziell mittragen.
Im Gegensatz zur Rolle des Erzeugers ist die Herstellereigenschaft strikt territorial gebunden.
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber Verpackungen oder verpackte Waren zum ersten Mal auf dem Markt eines bestimmten EU-Mitgliedstaats bereitstellen.
Ein Beispiel: Wenn Sie verpackte Waren von außerhalb der EU oder aus einem anderen Mitgliedstaat importieren und diese als Erster in diesem spezifischen Land bereitstellen, übernehmen Sie dort die rechtlichen Pflichten des Herstellers. Sie gelten ebenfalls als Hersteller, wenn Sie verpackte Produkte auspacken, ohne selbst der Endabnehmer zu sein.
Ja. Die PPWR umfasst alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Transportverpackungen, Umverpackungen und Industrieverpackungen, die ausschließlich im B2B-Bereich verwendet werden.
Dies umfasst auch Paletten, Kisten, Fässer, Schrumpffolie und andere Logistikverpackungen.
Für Transportverpackungen gelten eigene Wiederverwendungsziele: 40 % bis 2030, 70 % bis 2040. Transportverpackungen, die zwischen Standorten desselben Unternehmens oder innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats verwendet werden, müssen zu 100 % wiederverwendbar sein, wobei kürzlich einige Erleichterungen in diesem Bereich von der EU-Kommission verabschiedet wurden.
Die Verordnung führt Anforderungen in mehreren Bereichen ein:
Chemikaliensicherheit. PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen ab August 2026. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) auf 100 mg/kg begrenzt.
Recyclingfähigkeit. Bis 2030 müssen Verpackungen eine Recyclingfähigkeitsklasse von A, B oder C erreichen. Verpackungen mit einer Klasse unter C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig.
Recyclinganteil. Verbindliche Mindestquoten für recycelten Kunststoff aus Verbraucherabfällen ab Januar 2030: 30 % für kontaktempfindliche PET-Verpackungen, 10 % für kontaktempfindliche Nicht-PET-Verpackungen, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen, 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen.
Minimierung. Verpackungsgewicht und -volumen müssen auf das unbedingt notwendige Minimum beschränkt sein. Der Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt.
Wiederverwendung. Ziele für wiederverwendbare Verpackungen in den Bereichen Transport, Getränke und Gastronomie (HORECA), beginnend mit 2027-2030.
Kennzeichnung. Harmonisierte Piktogramm-Etiketten bis August 2028. QR-Codes auf Mehrwegverpackungen bis Februar 2029.
Dokumentation. Konformitätserklärung erforderlich, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird. Technische Dokumentation ist 5 Jahre (Einwegverpackung) bzw. 10 Jahre (Wiederverwendbarkeit) aufzubewahren.
Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS.
Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss das Unternehmen nachweisen, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden in der Natur praktisch nicht abgebaut und daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Sie sind häufig in Beschichtungen, Druckfarben und behandeltem Papier enthalten, das für Lebensmittelverpackungen verwendet wird.
Für diese Beschränkung gibt es keine Übergangsfrist!
Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 hergestellt werden, müssen den Vorgaben entsprechen.
Bereits vor dem Stichtag im Handel befindliche Lagerbestände sind ausgenommen, neu Produktionen und Distribution müssen die Schwellenwerte jedoch vom ersten Tag an erfüllen.
Das deutsche Verpackungsgesetz ( VerpackG) ist ein nationales Gesetz, das die Pflichten rund um Verpackungen in Deutschland regelt. Es verpflichtet Hersteller zur Teilnahme an einer Organisation zur Herstellerverantwortung (PRO, „Duales System“), zur Registrierung beim Zentralen Verpackungsregister (ZSVR/LUCID) und zur regelmäßigen Berichterstattung.
Im Gegensatz dazu ist die PPWR eine EU-weite Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, unmittelbar gilt. Sie ersetzt das VerpackG nicht vollständig, sondern führt eine neue Ebene von Anforderungen ein.
Wesentliche Unterschiede: Das VerpackG konzentriert sich primär auf die Herstellerregistrierung und die Mitgliedschaft in deutschen PROs.
Die PPWR ergänzt diese um EU-weite Anforderungen zur Klassifizierung von Recyclingfähigkeit, zum Recyklatanteil, zu Beschränkungen von Chemikalien, zur Reduktion von Verpackungsmaterial, zu Konformitätsbewertungen und zu Konformitätserklärungen.
Deutsche Unternehmen müssen beide Regelungen einhalten. In Bereichen, in denen sich PPWR und VerpackG überschneiden (z. B. bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)), wird die PPWR nationale Regelungen schrittweise ersetzen.
Um einen rechtlich einwandfreien Übergang zu gewährleisten, befindet sich Deutschland derzeit im Gesetzgebungsverfahren zur Ablösung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) durch ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Dieses neue nationale Gesetz dient als „Betriebsanleitung“ und nutzt den nationalen Spielraum der PPWR, um das ZSVR/LUCID beizubehalten, die deutsche Sprache für Konformitätsdokumente vorzuschreiben und die etablierte PRO-Struktur in Deutschland zu sichern.
Der digitale Produktpass der EU (DPP) ist eine weiter gefasste Initiative im Rahmen der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Er sieht vor, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, einen digitalen Datensatz ihrer Umwelt- und Konformitätsdaten enthalten müssen.
Die Kennzeichnungsvorschriften der PPWR, insbesondere die bis Februar 2029 auf Mehrwegverpackungen vorgeschriebenen QR-Codes, sind auf den DPP-Rahmen abgestimmt. Die für die PPWR-Konformität erhobenen Daten (Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Recyklatanteil, Chemikaliensicherheit) entsprechen den Daten, die die DPP letztendlich vorschreiben wird.
Unternehmen, die jetzt strukturierte Verpackungsdatensysteme für PPWR aufbauen, schaffen damit die Grundlage für die spätere Einhaltung der DPP-Vorschriften.
Bevor Sie Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen Sie Folgendes beachten:
Führen Sie eine Konformitätsprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob Ihre Verpackung die geltenden PPWR-Anforderungen hinsichtlich Material, Format und Verwendungszweck erfüllt.
Stellen Sie die technische Dokumentation zusammen. Diese umfasst Daten zur Materialzusammensetzung, Informationen zur Recyclingfähigkeit, Testergebnisse oder -erklärungen zu PFAS und Schwermetallen, Lieferantenzertifizierungen und alle anderen Nachweise, die Ihre Konformitätsprüfung unterstützen.
Stellen Sie eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) aus. Dies ist das formelle Dokument, das bestätigt, dass Ihre Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt. Es muss auf den Nachweisen in Ihrer technischen Dokumentation basieren.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung müssen ab dem Datum des Inverkehrbringens von Einwegverpackungen 5 Jahre lang, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Unterschätzen Sie nicht die Durchsetzung: Nationale Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der PPWR streng. Mögliche Sanktionen sind:
Marktzugangsbeschränkungen: Nicht-konforme Verpackungen können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Das bedeutet im Ernstfall: Lieferungen werden an der Grenze gestoppt oder Produkte direkt aus den Regalen genommen.
Hohe Bußgelder: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Strafen festzulegen, die „wirksam, angemessen und abschreckend“ sind. Die genaue Höhe der Bußgelder wird dabei auf nationaler Ebene bestimmt.
Produktrückrufe: Wird eine Nichteinhaltung der Vorschriften festgestellt, nachdem die Verpackung bereits im Handel ist, können die Behörden Korrekturmaßnahmen, einschließlich Rückrufe, anordnen.
Integritätsrisiko: Einzelhändler und Großabnehmer fordern zunehmend von ihren Lieferanten die Dokumentation zur Einhaltung der PPWR-Vorschriften. Die Nichtvorlage dieser Dokumente kann zum Verlust von Aufträgen und zum Ausschluss aus Lieferketten führen.
Fehlt eine Konformitätserklärung oder ist sie unvollständig, entspricht die Verpackung nicht den technischen Anforderungen und darf nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Marktüberwachungsbehörden Ihre Konformitätserklärung jederzeit anfordern können. Können Sie diese nicht vorlegen oder fehlen die erforderlichen Begleitdokumente, drohen Ihnen die oben beschriebenen Sanktionsmaßnahmen.
Importeure haben hier eine besondere Pflicht: Sie müssen sich vergewissern, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung abgeschlossen hat und die Konformitätserklärung vorlegen kann, bevor die Waren den Zoll passieren. Ein Importeur, der nicht konforme Verpackungen in die EU einführt, trägt die rechtliche Verantwortung.
Für Unternehmen, die bereits Verpackungen ohne Konformitätsbescheinigung (DoC) auf dem Markt haben, hat es Priorität, den Konformitätsbewertungsprozess jetzt zu starten! Die nachträgliche Erstellung einer Dokumentation ist deutlich aufwendiger als deren Erstellung parallel zum Prozess.
PAQR ist eine ganzheitliche Plattform für Verpackungsdaten, die alle Informationen, die Sie für die Einhaltung der PPWR-Vorschriften benötigen, in einem zentralen Arbeitsbereich zusammenfasst.
PAQR KI unterstützt Sie beim Erfassen der Daten Ihrer Verpackungskomponenten (Materialien, Abmessungen, Recyclingfähigkeit, bedenkliche Stoffe) und beim Hinzufügen von Dokumenten und Zertifikaten Ihrer Lieferanten. Damit erstellt PAQR eine Konformitätserklärung (DoC) auf Basis der gesammelten Daten.
Falls Ihnen Daten von einem Lieferanten fehlen, können Sie mit PAQR eine strukturierte Anfrage direkt über die Plattform senden. Ihr Lieferant erhält eine übersichtliche Liste der benötigten Daten, füllt diese in einem standardisierten Format aus, und die Daten werden direkt Ihrer Verpackungskomponente zugeordnet.
Wenn Ihr Lieferant im Lieferantenkatalog von PAQR gelistet ist, werden die Daten von dessen Verpackungskomponenten automatisch importiert. Eine manuelle Eingabe entfällt dann.
PAQR ermittelt außerdem, welche EU-Rechtsvorschriften und -Normen für Ihre Verpackung auf Grundlage ihres Materials, ihrer Verwendung und ihrer Kategorie gelten, und kennzeichnet Stellen, an denen Ihre Dokumentation unvollständig ist.
PAQR ist für jedes Unternehmen, das verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt und Daten zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften verwalten muss.
Kleinunternehmen und Einzelunternehmer. Wenn Sie verpackte Waren verkaufen, aber keine Verpackungsabteilung haben, unterstützt PAQR Sie bei der Erfassung Ihrer Verpackungskomponenten, der Datenerhebung bei Ihren Lieferanten und der Erstellung einer Konformitätserklärung (DoC).
Mittelständische Marken und Verpackungsspezialisten. Wenn Sie Dutzende von Verpackungskomponenten verschiedener Lieferanten verwalten und ein zentrales System benötigen, das Tabellenkalkulationen ersetzt, bietet PAQR einen strukturierten Arbeitsbereich, auf den sich Ihr gesamtes Team verlassen kann.
Compliance-Teams in Unternehmen. Wenn Sie mehr als 100 Verpackungskomponenten über mehrere Marken, Standorte oder Geschäftsbereiche hinweg verwalten, unterstützt PAQR organisationsübergreifende Setups und skaliert mit Ihrem Portfolio.
Verpackungshersteller. Wenn Sie Verpackungskomponenten herstellen und regelmäßig Datenanfragen von Ihren Kunden erhalten, können Sie Ihren Katalog auf PAQR eintragen. Ihre Kunden importieren Ihre Daten automatisch, anstatt Sie für jede Anfrage per E-Mail zu kontaktieren.
Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften lässt sich technisch mit Tabellenkalkulationen und Textverarbeitungsprogrammen verwalten. Viele Unternehmen beginnen so. Die Frage ist, ob dieser Ansatz skalierbar und langfristig tragfähig ist. Drei Gründe sprechen dafür, eine spezialisierte Software in Betracht zu ziehen:
Aufbewahrungspflichten. Ihre Dokumentation muss 5 bis 10 Jahre lang abrufbar sein. Tabellenkalkulationen, die auf Netzlaufwerken gespeichert sind, E-Mail-Anhänge und persönliche Ordner gehen häufig verloren, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, Systeme geändert werden und Dateien neu organisiert werden.
Datenerfassung bei Lieferanten. Bei zehn oder mehr Verpackungslieferanten ist die Erfassung und Organisation ihrer Daten per E-Mail zeitaufwändig und fehleranfällig. Ein strukturiertes Anfrage- und Antwortsystem reduziert den E-Mail-Verkehr erheblich.
Laufende Aktualisierung. Eine Konformitätserklärung (DoC) muss den aktuellen Zustand Ihrer Verpackung widerspiegeln. Wenn ein Lieferant ein Material ändert oder Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen, muss die Dokumentation aktualisiert und eine neue Konformitätserklärung erstellt werden. In einer Tabellenkalkulation bedeutet dies, manuell nachzuverfolgen, welche Dateien aktuell und welche veraltet sind. In einem dedizierten System sind Ihre Daten strukturiert und nach Versionen geordnet an einem zentralen Ort.
Schnelligkeit. Die Erstellung einer Konformitätserklärung aus strukturierten Daten dauert nur Minuten. Das Zusammenstellen desselben Dokuments aus verstreuten Dateien und E-Mails kann Stunden oder Tage dauern.
Genauigkeit. Strukturierte Dateneingabe reduziert Fehler, die durch das Kopieren zwischen Tabellenkalkulationen, das falsche Lesen von PDF-Spezifikationen und das Arbeiten mit veralteten Dateien entstehen.
Rückverfolgbarkeit. Ein spezielles System protokolliert jeden Datenpunkt, jede Lieferantenmeldung und jede Dokumentenversion. Fragt ein Prüfer nach der Herkunft einer bestimmten Zahl, haben Sie die Antwort parat.
Lieferantenkoordination. Anstatt für jeden Lieferanten individuelle E-Mails mit der Bitte um unterschiedliche Datenpunkte zu verfassen, senden Sie eine standardisierte Anfrage und erhalten strukturierte Daten zurück.
Skalierbarkeit. Das Hinzufügen einer neuen Produktlinie, die Expansion in einen neuen Markt oder die Einarbeitung eines neuen Teammitglieds geht deutlich schneller, wenn die Verpackungsdaten zentralisiert und nicht über persönliche Dateien verteilt sind.
PAQR nutzt ein flexibles, gestaffeltes Preismodell, das auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten ist – von globalen Konzernen bis hin zu lokalen Startups.
Unsere Preisphilosophie basiert auf inklusiver Zugänglichkeit und bietet spezielle Tarife für Kleinstunternehmen, die wichtige Tools zur Einhaltung der PPWR-Richtlinien zu erschwinglichen Preisen bereitstellen. Die Plattform ist skalierbar und ermöglicht auch größeren Organisationen die effiziente Verwaltung großer Datenmengen und komplexer Lieferketten.
Die Investition in PAQR steigert die betriebliche Effizienz, indem Daten in einer einzigen Anwendung gesammelt werden, der manuelle Aufwand reduziert und die hohen Kosten von Nichteinhaltung und uneinheitlichen Strategien vermieden werden.
Flexible Pläne gewährleisten, dass Unternehmen jederzeit rechtssicher und zukunftsfähig bleiben, ohne ihre Rentabilität zu beeinträchtigen.
PAQR bietet Beratungsleistungen mit Schwerpunkt auf dem Datenmanagement im Bereich der Verpackungskonformität an. Dies umfasst Unterstützung bei der Bewertungen von Recyclingfähigkeit, EPR-Erklärungen und der Erstellung verpflichtenden technischer Dokumentationen.
Diese Dienstleistungen sind speziell auf Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, in Amerika und Asien zugeschnitten, die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen müssen, um Zugang zum europäischen Markt zu erhalten.
Für nähere Informationen zur Verfügbarkeit von Beratungsleistungen und zu den Preisen wenden Sie sich bitte direkt an das PAQR-Team.
Häufig gestellte Fragen FAQ
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die die vorherige Verpackungsrichtlinie durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt, das in allen 27 Mitgliedstaaten direkt Anwendung findet.
Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen durch verbindliche Anforderungen in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Chemikaliensicherheit, Wiederverwendung, Abfallvermeidung und Kennzeichnung. Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurde, gilt die PPWR EU-weit einheitlich.
Die erste wichtige Frist ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine Konformitätserklärung und die dazugehörige technische Dokumentation anfertigen. Neue PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen treten ebenfalls ab diesem Datum in Kraft.
Weitere Meilensteine folgen bis 2030 (Klassen zur Recyclingfähigkeit, Ziele für den Recyclinganteil), 2035 (Nachweis der Recyclingfähigkeit im großen Maßstab) und 2040 (höhere Ziele). Die Verordnung wird also schrittweise eingeführt, so dass nicht alle Verpflichtungen zu einem einzigen Stichtag erfüllt werden müssen.
Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe. Dies umfasst Hersteller, Importeure, Händler und Markeninhaber.
Es gibt spezifische Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Verpackungen von Medizinprodukten. Die allgemeine Regel ist jedoch weit gefasst: Wer verpackte Waren in der EU verkauft, fällt wahrscheinlich unter die Vorschriften.
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie verpackte Produkte in den EU-Markt exportieren. In diesem Fall trägt der in der EU ansässige Importeur die Verantwortung, die Vorgaben einzuhalten.
Der „Erzeuger“ ist der Wirtschaftsakteur, der rechtlich dafür verantwortlich ist, dass die Verpackung alle Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt (wie Recyclingfähigkeit, Minimierung und Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe), bevor sie auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.
Sie gelten als Erzeuger, wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke entworfen oder hergestellt wird – selbst wenn ein Dritter die physische Produktion übernimmt. Wenn Sie zudem als Importeur oder Vertreiber Verpackungen so verändern, dass dies die Konformität beeinflusst, oder wenn Sie diese unter Ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen, stuft die Verordnung Sie ebenfalls als Erzeuger ein.
Für Kleinstunternehmen gilt jedoch eine Ausnahme: Hier kann der Lieferant die Rolle des Erzeugers übernehmen, vorausgesetzt, beide Parteien sind im selben Mitgliedstaat ansässig.
Unter der PPWR ist der „Hersteller“ jenes Unternehmen, das rechtlich für die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zuständig ist.
Das bedeutet konkret: Sie müssen sich in den nationalen Registern registrieren und die Sammlung sowie das Recycling von Verpackungsabfällen finanziell mittragen.
Im Gegensatz zur Rolle des Erzeugers ist die Herstellereigenschaft strikt territorial gebunden.
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber Verpackungen oder verpackte Waren zum ersten Mal auf dem Markt eines bestimmten EU-Mitgliedstaats bereitstellen.
Ein Beispiel: Wenn Sie verpackte Waren von außerhalb der EU oder aus einem anderen Mitgliedstaat importieren und diese als Erster in diesem spezifischen Land bereitstellen, übernehmen Sie dort die rechtlichen Pflichten des Herstellers. Sie gelten ebenfalls als Hersteller, wenn Sie verpackte Produkte auspacken, ohne selbst der Endabnehmer zu sein.
Ja. Die PPWR umfasst alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Transportverpackungen, Umverpackungen und Industrieverpackungen, die ausschließlich im B2B-Bereich verwendet werden.
Dies umfasst auch Paletten, Kisten, Fässer, Schrumpffolie und andere Logistikverpackungen.
Für Transportverpackungen gelten eigene Wiederverwendungsziele: 40 % bis 2030, 70 % bis 2040. Transportverpackungen, die zwischen Standorten desselben Unternehmens oder innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats verwendet werden, müssen zu 100 % wiederverwendbar sein, wobei kürzlich einige Erleichterungen in diesem Bereich von der EU-Kommission verabschiedet wurden.
Die Verordnung führt Anforderungen in mehreren Bereichen ein:
Chemikaliensicherheit. PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen ab August 2026. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) auf 100 mg/kg begrenzt.
Recyclingfähigkeit. Bis 2030 müssen Verpackungen eine Recyclingfähigkeitsklasse von A, B oder C erreichen. Verpackungen mit einer Klasse unter C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig.
Recyclinganteil. Verbindliche Mindestquoten für recycelten Kunststoff aus Verbraucherabfällen ab Januar 2030: 30 % für kontaktempfindliche PET-Verpackungen, 10 % für kontaktempfindliche Nicht-PET-Verpackungen, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen, 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen.
Minimierung. Verpackungsgewicht und -volumen müssen auf das unbedingt notwendige Minimum beschränkt sein. Der Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt.
Wiederverwendung. Ziele für wiederverwendbare Verpackungen in den Bereichen Transport, Getränke und Gastronomie (HORECA), beginnend mit 2027-2030.
Kennzeichnung. Harmonisierte Piktogramm-Etiketten bis August 2028. QR-Codes auf Mehrwegverpackungen bis Februar 2029.
Dokumentation. Konformitätserklärung erforderlich, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird. Technische Dokumentation ist 5 Jahre (Einwegverpackung) bzw. 10 Jahre (Wiederverwendbarkeit) aufzubewahren.
Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS.
Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss das Unternehmen nachweisen, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden in der Natur praktisch nicht abgebaut und daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Sie sind häufig in Beschichtungen, Druckfarben und behandeltem Papier enthalten, das für Lebensmittelverpackungen verwendet wird.
Für diese Beschränkung gibt es keine Übergangsfrist!
Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 hergestellt werden, müssen den Vorgaben entsprechen.
Bereits vor dem Stichtag im Handel befindliche Lagerbestände sind ausgenommen, neu Produktionen und Distribution müssen die Schwellenwerte jedoch vom ersten Tag an erfüllen.
Das deutsche Verpackungsgesetz ( VerpackG) ist ein nationales Gesetz, das die Pflichten rund um Verpackungen in Deutschland regelt. Es verpflichtet Hersteller zur Teilnahme an einer Organisation zur Herstellerverantwortung (PRO, „Duales System“), zur Registrierung beim Zentralen Verpackungsregister (ZSVR/LUCID) und zur regelmäßigen Berichterstattung.
Im Gegensatz dazu ist die PPWR eine EU-weite Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, unmittelbar gilt. Sie ersetzt das VerpackG nicht vollständig, sondern führt eine neue Ebene von Anforderungen ein.
Wesentliche Unterschiede: Das VerpackG konzentriert sich primär auf die Herstellerregistrierung und die Mitgliedschaft in deutschen PROs.
Die PPWR ergänzt diese um EU-weite Anforderungen zur Klassifizierung von Recyclingfähigkeit, zum Recyklatanteil, zu Beschränkungen von Chemikalien, zur Reduktion von Verpackungsmaterial, zu Konformitätsbewertungen und zu Konformitätserklärungen.
Deutsche Unternehmen müssen beide Regelungen einhalten. In Bereichen, in denen sich PPWR und VerpackG überschneiden (z. B. bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)), wird die PPWR nationale Regelungen schrittweise ersetzen.
Um einen rechtlich einwandfreien Übergang zu gewährleisten, befindet sich Deutschland derzeit im Gesetzgebungsverfahren zur Ablösung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) durch ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Dieses neue nationale Gesetz dient als „Betriebsanleitung“ und nutzt den nationalen Spielraum der PPWR, um das ZSVR/LUCID beizubehalten, die deutsche Sprache für Konformitätsdokumente vorzuschreiben und die etablierte PRO-Struktur in Deutschland zu sichern.
Der digitale Produktpass der EU (DPP) ist eine weiter gefasste Initiative im Rahmen der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Er sieht vor, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, einen digitalen Datensatz ihrer Umwelt- und Konformitätsdaten enthalten müssen.
Die Kennzeichnungsvorschriften der PPWR, insbesondere die bis Februar 2029 auf Mehrwegverpackungen vorgeschriebenen QR-Codes, sind auf den DPP-Rahmen abgestimmt. Die für die PPWR-Konformität erhobenen Daten (Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Recyklatanteil, Chemikaliensicherheit) entsprechen den Daten, die die DPP letztendlich vorschreiben wird.
Unternehmen, die jetzt strukturierte Verpackungsdatensysteme für PPWR aufbauen, schaffen damit die Grundlage für die spätere Einhaltung der DPP-Vorschriften.
Bevor Sie Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen Sie Folgendes beachten:
Führen Sie eine Konformitätsprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob Ihre Verpackung die geltenden PPWR-Anforderungen hinsichtlich Material, Format und Verwendungszweck erfüllt.
Stellen Sie die technische Dokumentation zusammen. Diese umfasst Daten zur Materialzusammensetzung, Informationen zur Recyclingfähigkeit, Testergebnisse oder -erklärungen zu PFAS und Schwermetallen, Lieferantenzertifizierungen und alle anderen Nachweise, die Ihre Konformitätsprüfung unterstützen.
Stellen Sie eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) aus. Dies ist das formelle Dokument, das bestätigt, dass Ihre Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt. Es muss auf den Nachweisen in Ihrer technischen Dokumentation basieren.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung müssen ab dem Datum des Inverkehrbringens von Einwegverpackungen 5 Jahre lang, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Unterschätzen Sie nicht die Durchsetzung: Nationale Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der PPWR streng. Mögliche Sanktionen sind:
Marktzugangsbeschränkungen: Nicht-konforme Verpackungen können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Das bedeutet im Ernstfall: Lieferungen werden an der Grenze gestoppt oder Produkte direkt aus den Regalen genommen.
Hohe Bußgelder: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Strafen festzulegen, die „wirksam, angemessen und abschreckend“ sind. Die genaue Höhe der Bußgelder wird dabei auf nationaler Ebene bestimmt.
Produktrückrufe: Wird eine Nichteinhaltung der Vorschriften festgestellt, nachdem die Verpackung bereits im Handel ist, können die Behörden Korrekturmaßnahmen, einschließlich Rückrufe, anordnen.
Integritätsrisiko: Einzelhändler und Großabnehmer fordern zunehmend von ihren Lieferanten die Dokumentation zur Einhaltung der PPWR-Vorschriften. Die Nichtvorlage dieser Dokumente kann zum Verlust von Aufträgen und zum Ausschluss aus Lieferketten führen.
Fehlt eine Konformitätserklärung oder ist sie unvollständig, entspricht die Verpackung nicht den technischen Anforderungen und darf nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Marktüberwachungsbehörden Ihre Konformitätserklärung jederzeit anfordern können. Können Sie diese nicht vorlegen oder fehlen die erforderlichen Begleitdokumente, drohen Ihnen die oben beschriebenen Sanktionsmaßnahmen.
Importeure haben hier eine besondere Pflicht: Sie müssen sich vergewissern, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung abgeschlossen hat und die Konformitätserklärung vorlegen kann, bevor die Waren den Zoll passieren. Ein Importeur, der nicht konforme Verpackungen in die EU einführt, trägt die rechtliche Verantwortung.
Für Unternehmen, die bereits Verpackungen ohne Konformitätsbescheinigung (DoC) auf dem Markt haben, hat es Priorität, den Konformitätsbewertungsprozess jetzt zu starten! Die nachträgliche Erstellung einer Dokumentation ist deutlich aufwendiger als deren Erstellung parallel zum Prozess.
PAQR ist eine ganzheitliche Plattform für Verpackungsdaten, die alle Informationen, die Sie für die Einhaltung der PPWR-Vorschriften benötigen, in einem zentralen Arbeitsbereich zusammenfasst.
PAQR KI unterstützt Sie beim Erfassen der Daten Ihrer Verpackungskomponenten (Materialien, Abmessungen, Recyclingfähigkeit, bedenkliche Stoffe) und beim Hinzufügen von Dokumenten und Zertifikaten Ihrer Lieferanten. Damit erstellt PAQR eine Konformitätserklärung (DoC) auf Basis der gesammelten Daten.
Falls Ihnen Daten von einem Lieferanten fehlen, können Sie mit PAQR eine strukturierte Anfrage direkt über die Plattform senden. Ihr Lieferant erhält eine übersichtliche Liste der benötigten Daten, füllt diese in einem standardisierten Format aus, und die Daten werden direkt Ihrer Verpackungskomponente zugeordnet.
Wenn Ihr Lieferant im Lieferantenkatalog von PAQR gelistet ist, werden die Daten von dessen Verpackungskomponenten automatisch importiert. Eine manuelle Eingabe entfällt dann.
PAQR ermittelt außerdem, welche EU-Rechtsvorschriften und -Normen für Ihre Verpackung auf Grundlage ihres Materials, ihrer Verwendung und ihrer Kategorie gelten, und kennzeichnet Stellen, an denen Ihre Dokumentation unvollständig ist.
PAQR ist für jedes Unternehmen, das verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt und Daten zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften verwalten muss.
Kleinunternehmen und Einzelunternehmer. Wenn Sie verpackte Waren verkaufen, aber keine Verpackungsabteilung haben, unterstützt PAQR Sie bei der Erfassung Ihrer Verpackungskomponenten, der Datenerhebung bei Ihren Lieferanten und der Erstellung einer Konformitätserklärung (DoC).
Mittelständische Marken und Verpackungsspezialisten. Wenn Sie Dutzende von Verpackungskomponenten verschiedener Lieferanten verwalten und ein zentrales System benötigen, das Tabellenkalkulationen ersetzt, bietet PAQR einen strukturierten Arbeitsbereich, auf den sich Ihr gesamtes Team verlassen kann.
Compliance-Teams in Unternehmen. Wenn Sie mehr als 100 Verpackungskomponenten über mehrere Marken, Standorte oder Geschäftsbereiche hinweg verwalten, unterstützt PAQR organisationsübergreifende Setups und skaliert mit Ihrem Portfolio.
Verpackungshersteller. Wenn Sie Verpackungskomponenten herstellen und regelmäßig Datenanfragen von Ihren Kunden erhalten, können Sie Ihren Katalog auf PAQR eintragen. Ihre Kunden importieren Ihre Daten automatisch, anstatt Sie für jede Anfrage per E-Mail zu kontaktieren.
Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften lässt sich technisch mit Tabellenkalkulationen und Textverarbeitungsprogrammen verwalten. Viele Unternehmen beginnen so. Die Frage ist, ob dieser Ansatz skalierbar und langfristig tragfähig ist. Drei Gründe sprechen dafür, eine spezialisierte Software in Betracht zu ziehen:
Aufbewahrungspflichten. Ihre Dokumentation muss 5 bis 10 Jahre lang abrufbar sein. Tabellenkalkulationen, die auf Netzlaufwerken gespeichert sind, E-Mail-Anhänge und persönliche Ordner gehen häufig verloren, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, Systeme geändert werden und Dateien neu organisiert werden.
Datenerfassung bei Lieferanten. Bei zehn oder mehr Verpackungslieferanten ist die Erfassung und Organisation ihrer Daten per E-Mail zeitaufwändig und fehleranfällig. Ein strukturiertes Anfrage- und Antwortsystem reduziert den E-Mail-Verkehr erheblich.
Laufende Aktualisierung. Eine Konformitätserklärung (DoC) muss den aktuellen Zustand Ihrer Verpackung widerspiegeln. Wenn ein Lieferant ein Material ändert oder Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen, muss die Dokumentation aktualisiert und eine neue Konformitätserklärung erstellt werden. In einer Tabellenkalkulation bedeutet dies, manuell nachzuverfolgen, welche Dateien aktuell und welche veraltet sind. In einem dedizierten System sind Ihre Daten strukturiert und nach Versionen geordnet an einem zentralen Ort.
Schnelligkeit. Die Erstellung einer Konformitätserklärung aus strukturierten Daten dauert nur Minuten. Das Zusammenstellen desselben Dokuments aus verstreuten Dateien und E-Mails kann Stunden oder Tage dauern.
Genauigkeit. Strukturierte Dateneingabe reduziert Fehler, die durch das Kopieren zwischen Tabellenkalkulationen, das falsche Lesen von PDF-Spezifikationen und das Arbeiten mit veralteten Dateien entstehen.
Rückverfolgbarkeit. Ein spezielles System protokolliert jeden Datenpunkt, jede Lieferantenmeldung und jede Dokumentenversion. Fragt ein Prüfer nach der Herkunft einer bestimmten Zahl, haben Sie die Antwort parat.
Lieferantenkoordination. Anstatt für jeden Lieferanten individuelle E-Mails mit der Bitte um unterschiedliche Datenpunkte zu verfassen, senden Sie eine standardisierte Anfrage und erhalten strukturierte Daten zurück.
Skalierbarkeit. Das Hinzufügen einer neuen Produktlinie, die Expansion in einen neuen Markt oder die Einarbeitung eines neuen Teammitglieds geht deutlich schneller, wenn die Verpackungsdaten zentralisiert und nicht über persönliche Dateien verteilt sind.
PAQR nutzt ein flexibles, gestaffeltes Preismodell, das auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten ist – von globalen Konzernen bis hin zu lokalen Startups.
Unsere Preisphilosophie basiert auf inklusiver Zugänglichkeit und bietet spezielle Tarife für Kleinstunternehmen, die wichtige Tools zur Einhaltung der PPWR-Richtlinien zu erschwinglichen Preisen bereitstellen. Die Plattform ist skalierbar und ermöglicht auch größeren Organisationen die effiziente Verwaltung großer Datenmengen und komplexer Lieferketten.
Die Investition in PAQR steigert die betriebliche Effizienz, indem Daten in einer einzigen Anwendung gesammelt werden, der manuelle Aufwand reduziert und die hohen Kosten von Nichteinhaltung und uneinheitlichen Strategien vermieden werden.
Flexible Pläne gewährleisten, dass Unternehmen jederzeit rechtssicher und zukunftsfähig bleiben, ohne ihre Rentabilität zu beeinträchtigen.
PAQR bietet Beratungsleistungen mit Schwerpunkt auf dem Datenmanagement im Bereich der Verpackungskonformität an. Dies umfasst Unterstützung bei der Bewertungen von Recyclingfähigkeit, EPR-Erklärungen und der Erstellung verpflichtenden technischer Dokumentationen.
Diese Dienstleistungen sind speziell auf Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, in Amerika und Asien zugeschnitten, die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen müssen, um Zugang zum europäischen Markt zu erhalten.
Für nähere Informationen zur Verfügbarkeit von Beratungsleistungen und zu den Preisen wenden Sie sich bitte direkt an das PAQR-Team.
Häufig gestellte Fragen FAQ
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine EU Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die die vorherige Verpackungsrichtlinie durch ein einheitliches Regelwerk ersetzt, das in allen 27 Mitgliedstaaten direkt Anwendung findet.
Ziel ist die Reduzierung von Verpackungsabfällen durch verbindliche Anforderungen in Bezug auf Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil, Chemikaliensicherheit, Wiederverwendung, Abfallvermeidung und Kennzeichnung. Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie, die in den einzelnen Ländern unterschiedlich umgesetzt wurde, gilt die PPWR EU-weit einheitlich.
Die erste wichtige Frist ist der 12. August 2026. Ab diesem Datum müssen Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, eine Konformitätserklärung und die dazugehörige technische Dokumentation anfertigen. Neue PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen treten ebenfalls ab diesem Datum in Kraft.
Weitere Meilensteine folgen bis 2030 (Klassen zur Recyclingfähigkeit, Ziele für den Recyclinganteil), 2035 (Nachweis der Recyclingfähigkeit im großen Maßstab) und 2040 (höhere Ziele). Die Verordnung wird also schrittweise eingeführt, so dass nicht alle Verpflichtungen zu einem einzigen Stichtag erfüllt werden müssen.
Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig von ihrer Größe. Dies umfasst Hersteller, Importeure, Händler und Markeninhaber.
Es gibt spezifische Ausnahmen, beispielsweise für bestimmte Verpackungen von Medizinprodukten. Die allgemeine Regel ist jedoch weit gefasst: Wer verpackte Waren in der EU verkauft, fällt wahrscheinlich unter die Vorschriften.
Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sind betroffen, wenn sie verpackte Produkte in den EU-Markt exportieren. In diesem Fall trägt der in der EU ansässige Importeur die Verantwortung, die Vorgaben einzuhalten.
Der „Erzeuger“ ist der Wirtschaftsakteur, der rechtlich dafür verantwortlich ist, dass die Verpackung alle Nachhaltigkeits- und Kennzeichnungsanforderungen erfüllt (wie Recyclingfähigkeit, Minimierung und Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe), bevor sie auf dem EU-Markt bereitgestellt wird.
Sie gelten als Erzeuger, wenn die Verpackung oder das verpackte Produkt unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke entworfen oder hergestellt wird – selbst wenn ein Dritter die physische Produktion übernimmt. Wenn Sie zudem als Importeur oder Vertreiber Verpackungen so verändern, dass dies die Konformität beeinflusst, oder wenn Sie diese unter Ihrer eigenen Marke auf den Markt bringen, stuft die Verordnung Sie ebenfalls als Erzeuger ein.
Für Kleinstunternehmen gilt jedoch eine Ausnahme: Hier kann der Lieferant die Rolle des Erzeugers übernehmen, vorausgesetzt, beide Parteien sind im selben Mitgliedstaat ansässig.
Unter der PPWR ist der „Hersteller“ jenes Unternehmen, das rechtlich für die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zuständig ist.
Das bedeutet konkret: Sie müssen sich in den nationalen Registern registrieren und die Sammlung sowie das Recycling von Verpackungsabfällen finanziell mittragen.
Im Gegensatz zur Rolle des Erzeugers ist die Herstellereigenschaft strikt territorial gebunden.
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie als Erzeuger, Importeur oder Vertreiber Verpackungen oder verpackte Waren zum ersten Mal auf dem Markt eines bestimmten EU-Mitgliedstaats bereitstellen.
Ein Beispiel: Wenn Sie verpackte Waren von außerhalb der EU oder aus einem anderen Mitgliedstaat importieren und diese als Erster in diesem spezifischen Land bereitstellen, übernehmen Sie dort die rechtlichen Pflichten des Herstellers. Sie gelten ebenfalls als Hersteller, wenn Sie verpackte Produkte auspacken, ohne selbst der Endabnehmer zu sein.
Die PPWR definiert den „Hersteller“ als die Stelle, die rechtlich für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. Dies ist häufig nicht das Unternehmen, das die Verpackung physisch herstellt.
Sie gelten als Hersteller, wenn Sie Verpackungen oder verpackte Waren herstellen und auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Sie gelten auch dann als Hersteller, wenn die Verpackung unter Ihrer Marke oder Ihrem Warenzeichen entworfen, hergestellt oder verkauft wird – selbst wenn die physische Produktion von einem Dritten übernommen wird.
Importieren Sie Verpackungen von außerhalb der EU, übernehmen Sie die gesetzlichen Pflichten des Herstellers. Verändern Sie die Verpackung so, dass die Einhaltung der Vorschriften beeinträchtigt wird, gelten Sie gemäß der Verordnung als Hersteller.
Bei Kleinstunternehmen kann der Lieferant die Rolle des Herstellers übernehmen – vorausgesetzt, beide Parteien befinden sich im selben Mitgliedstaat.
Ja. Die PPWR umfasst alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, einschließlich Transportverpackungen, Umverpackungen und Industrieverpackungen, die ausschließlich im B2B-Bereich verwendet werden.
Dies umfasst auch Paletten, Kisten, Fässer, Schrumpffolie und andere Logistikverpackungen.
Für Transportverpackungen gelten eigene Wiederverwendungsziele: 40 % bis 2030, 70 % bis 2040. Transportverpackungen, die zwischen Standorten desselben Unternehmens oder innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats verwendet werden, müssen zu 100 % wiederverwendbar sein, wobei kürzlich einige Erleichterungen in diesem Bereich von der EU-Kommission verabschiedet wurden.
Die Verordnung führt Anforderungen in mehreren Bereichen ein:
Chemikaliensicherheit. PFAS-Beschränkungen für Lebensmittelverpackungen ab August 2026. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom) auf 100 mg/kg begrenzt.
Recyclingfähigkeit. Bis 2030 müssen Verpackungen eine Recyclingfähigkeitsklasse von A, B oder C erreichen. Verpackungen mit einer Klasse unter C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig.
Recyclinganteil. Verbindliche Mindestquoten für recycelten Kunststoff aus Verbraucherabfällen ab Januar 2030: 30 % für kontaktempfindliche PET-Verpackungen, 10 % für kontaktempfindliche Nicht-PET-Verpackungen, 30 % für Einweg-Getränkeflaschen, 35 % für sonstige Kunststoffverpackungen.
Minimierung. Verpackungsgewicht und -volumen müssen auf das unbedingt notwendige Minimum beschränkt sein. Der Leerraum in Transport- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt.
Wiederverwendung. Ziele für wiederverwendbare Verpackungen in den Bereichen Transport, Getränke und Gastronomie (HORECA), beginnend mit 2027-2030.
Kennzeichnung. Harmonisierte Piktogramm-Etiketten bis August 2028. QR-Codes auf Mehrwegverpackungen bis Februar 2029.
Dokumentation. Konformitätserklärung erforderlich, bevor die Verpackung in Verkehr gebracht wird. Technische Dokumentation ist 5 Jahre (Einwegverpackung) bzw. 10 Jahre (Wiederverwendbarkeit) aufzubewahren.
Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten:
25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS.
Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss das Unternehmen nachweisen, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt.
PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) werden in der Natur praktisch nicht abgebaut und daher auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichnet. Sie sind häufig in Beschichtungen, Druckfarben und behandeltem Papier enthalten, das für Lebensmittelverpackungen verwendet wird.
Für diese Beschränkung gibt es keine Übergangsfrist!
Verpackungen, die nach dem 12. August 2026 hergestellt werden, müssen den Vorgaben entsprechen.
Bereits vor dem Stichtag im Handel befindliche Lagerbestände sind ausgenommen, neu Produktionen und Distribution müssen die Schwellenwerte jedoch vom ersten Tag an erfüllen.
Das deutsche Verpackungsgesetz ( VerpackG) ist ein nationales Gesetz, das die Pflichten rund um Verpackungen in Deutschland regelt. Es verpflichtet Hersteller zur Teilnahme an einer Organisation zur Herstellerverantwortung (PRO, „Duales System“), zur Registrierung beim Zentralen Verpackungsregister (ZSVR/LUCID) und zur regelmäßigen Berichterstattung.
Im Gegensatz dazu ist die PPWR eine EU-weite Verordnung, die in allen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, unmittelbar gilt. Sie ersetzt das VerpackG nicht vollständig, sondern führt eine neue Ebene von Anforderungen ein.
Wesentliche Unterschiede: Das VerpackG konzentriert sich primär auf die Herstellerregistrierung und die Mitgliedschaft in deutschen PROs.
Die PPWR ergänzt diese um EU-weite Anforderungen zur Klassifizierung von Recyclingfähigkeit, zum Recyklatanteil, zu Beschränkungen von Chemikalien, zur Reduktion von Verpackungsmaterial, zu Konformitätsbewertungen und zu Konformitätserklärungen.
Deutsche Unternehmen müssen beide Regelungen einhalten. In Bereichen, in denen sich PPWR und VerpackG überschneiden (z. B. bei der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)), wird die PPWR nationale Regelungen schrittweise ersetzen.
Um einen rechtlich einwandfreien Übergang zu gewährleisten, befindet sich Deutschland derzeit im Gesetzgebungsverfahren zur Ablösung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) durch ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG).
Dieses neue nationale Gesetz dient als „Betriebsanleitung“ und nutzt den nationalen Spielraum der PPWR, um das ZSVR/LUCID beizubehalten, die deutsche Sprache für Konformitätsdokumente vorzuschreiben und die etablierte PRO-Struktur in Deutschland zu sichern.
Der digitale Produktpass der EU (DPP) ist eine weiter gefasste Initiative im Rahmen der Verordnung über Ökodesign für nachhaltige Produkte (ESPR). Er sieht vor, dass Produkte, die in der EU verkauft werden, einen digitalen Datensatz ihrer Umwelt- und Konformitätsdaten enthalten müssen.
Die Kennzeichnungsvorschriften der PPWR, insbesondere die bis Februar 2029 auf Mehrwegverpackungen vorgeschriebenen QR-Codes, sind auf den DPP-Rahmen abgestimmt. Die für die PPWR-Konformität erhobenen Daten (Materialzusammensetzung, Recyclingfähigkeit, Recyklatanteil, Chemikaliensicherheit) entsprechen den Daten, die die DPP letztendlich vorschreiben wird.
Unternehmen, die jetzt strukturierte Verpackungsdatensysteme für PPWR aufbauen, schaffen damit die Grundlage für die spätere Einhaltung der DPP-Vorschriften.
Bevor Sie Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, müssen Sie Folgendes beachten:
Führen Sie eine Konformitätsprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob Ihre Verpackung die geltenden PPWR-Anforderungen hinsichtlich Material, Format und Verwendungszweck erfüllt.
Stellen Sie die technische Dokumentation zusammen. Diese umfasst Daten zur Materialzusammensetzung, Informationen zur Recyclingfähigkeit, Testergebnisse oder -erklärungen zu PFAS und Schwermetallen, Lieferantenzertifizierungen und alle anderen Nachweise, die Ihre Konformitätsprüfung unterstützen.
Stellen Sie eine Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC) aus. Dies ist das formelle Dokument, das bestätigt, dass Ihre Verpackung die geltenden Anforderungen erfüllt. Es muss auf den Nachweisen in Ihrer technischen Dokumentation basieren.
Aufbewahrung von Unterlagen. Die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung müssen ab dem Datum des Inverkehrbringens von Einwegverpackungen 5 Jahre lang, bei Mehrwegverpackungen 10 Jahre lang aufbewahrt werden. Diese Unterlagen müssen den Marktüberwachungsbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Unterschätzen Sie nicht die Durchsetzung: Nationale Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der PPWR streng. Mögliche Sanktionen sind:
Marktzugangsbeschränkungen: Nicht-konforme Verpackungen können vom EU-Markt ausgeschlossen werden.
Das bedeutet im Ernstfall: Lieferungen werden an der Grenze gestoppt oder Produkte direkt aus den Regalen genommen.
Hohe Bußgelder: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Strafen festzulegen, die „wirksam, angemessen und abschreckend“ sind. Die genaue Höhe der Bußgelder wird dabei auf nationaler Ebene bestimmt.
Produktrückrufe: Wird eine Nichteinhaltung der Vorschriften festgestellt, nachdem die Verpackung bereits im Handel ist, können die Behörden Korrekturmaßnahmen, einschließlich Rückrufe, anordnen.
Integritätsrisiko: Einzelhändler und Großabnehmer fordern zunehmend von ihren Lieferanten die Dokumentation zur Einhaltung der PPWR-Vorschriften. Die Nichtvorlage dieser Dokumente kann zum Verlust von Aufträgen und zum Ausschluss aus Lieferketten führen.
Fehlt eine Konformitätserklärung oder ist sie unvollständig, entspricht die Verpackung nicht den technischen Anforderungen und darf nicht auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Marktüberwachungsbehörden Ihre Konformitätserklärung jederzeit anfordern können. Können Sie diese nicht vorlegen oder fehlen die erforderlichen Begleitdokumente, drohen Ihnen die oben beschriebenen Sanktionsmaßnahmen.
Importeure haben hier eine besondere Pflicht: Sie müssen sich vergewissern, dass der Hersteller die Konformitätsbewertung abgeschlossen hat und die Konformitätserklärung vorlegen kann, bevor die Waren den Zoll passieren. Ein Importeur, der nicht konforme Verpackungen in die EU einführt, trägt die rechtliche Verantwortung.
Für Unternehmen, die bereits Verpackungen ohne Konformitätsbescheinigung (DoC) auf dem Markt haben, hat es Priorität, den Konformitätsbewertungsprozess jetzt zu starten! Die nachträgliche Erstellung einer Dokumentation ist deutlich aufwendiger als deren Erstellung parallel zum Prozess.
PAQR ist eine ganzheitliche Plattform für Verpackungsdaten, die alle Informationen, die Sie für die Einhaltung der PPWR-Vorschriften benötigen, in einem zentralen Arbeitsbereich zusammenfasst.
PAQR KI unterstützt Sie beim Erfassen der Daten Ihrer Verpackungskomponenten (Materialien, Abmessungen, Recyclingfähigkeit, bedenkliche Stoffe) und beim Hinzufügen von Dokumenten und Zertifikaten Ihrer Lieferanten. Damit erstellt PAQR eine Konformitätserklärung (DoC) auf Basis der gesammelten Daten.
Falls Ihnen Daten von einem Lieferanten fehlen, können Sie mit PAQR eine strukturierte Anfrage direkt über die Plattform senden. Ihr Lieferant erhält eine übersichtliche Liste der benötigten Daten, füllt diese in einem standardisierten Format aus, und die Daten werden direkt Ihrer Verpackungskomponente zugeordnet.
Wenn Ihr Lieferant im Lieferantenkatalog von PAQR gelistet ist, werden die Daten von dessen Verpackungskomponenten automatisch importiert. Eine manuelle Eingabe entfällt dann.
PAQR ermittelt außerdem, welche EU-Rechtsvorschriften und -Normen für Ihre Verpackung auf Grundlage ihres Materials, ihrer Verwendung und ihrer Kategorie gelten, und kennzeichnet Stellen, an denen Ihre Dokumentation unvollständig ist.
PAQR ist für jedes Unternehmen, das verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringt und Daten zur Einhaltung der Verpackungsvorschriften verwalten muss.
Kleinunternehmen und Einzelunternehmer. Wenn Sie verpackte Waren verkaufen, aber keine Verpackungsabteilung haben, unterstützt PAQR Sie bei der Erfassung Ihrer Verpackungskomponenten, der Datenerhebung bei Ihren Lieferanten und der Erstellung einer Konformitätserklärung (DoC).
Mittelständische Marken und Verpackungsspezialisten. Wenn Sie Dutzende von Verpackungskomponenten verschiedener Lieferanten verwalten und ein zentrales System benötigen, das Tabellenkalkulationen ersetzt, bietet PAQR einen strukturierten Arbeitsbereich, auf den sich Ihr gesamtes Team verlassen kann.
Compliance-Teams in Unternehmen. Wenn Sie mehr als 100 Verpackungskomponenten über mehrere Marken, Standorte oder Geschäftsbereiche hinweg verwalten, unterstützt PAQR organisationsübergreifende Setups und skaliert mit Ihrem Portfolio.
Verpackungshersteller. Wenn Sie Verpackungskomponenten herstellen und regelmäßig Datenanfragen von Ihren Kunden erhalten, können Sie Ihren Katalog auf PAQR eintragen. Ihre Kunden importieren Ihre Daten automatisch, anstatt Sie für jede Anfrage per E-Mail zu kontaktieren.
Die Einhaltung der PPWR-Vorschriften lässt sich technisch mit Tabellenkalkulationen und Textverarbeitungsprogrammen verwalten. Viele Unternehmen beginnen so. Die Frage ist, ob dieser Ansatz skalierbar und langfristig tragfähig ist. Drei Gründe sprechen dafür, eine spezialisierte Software in Betracht zu ziehen:
Aufbewahrungspflichten. Ihre Dokumentation muss 5 bis 10 Jahre lang abrufbar sein. Tabellenkalkulationen, die auf Netzlaufwerken gespeichert sind, E-Mail-Anhänge und persönliche Ordner gehen häufig verloren, wenn Mitarbeiter das Unternehmen verlassen, Systeme geändert werden und Dateien neu organisiert werden.
Datenerfassung bei Lieferanten. Bei zehn oder mehr Verpackungslieferanten ist die Erfassung und Organisation ihrer Daten per E-Mail zeitaufwändig und fehleranfällig. Ein strukturiertes Anfrage- und Antwortsystem reduziert den E-Mail-Verkehr erheblich.
Laufende Aktualisierung. Eine Konformitätserklärung (DoC) muss den aktuellen Zustand Ihrer Verpackung widerspiegeln. Wenn ein Lieferant ein Material ändert oder Sie ein neues Produkt auf den Markt bringen, muss die Dokumentation aktualisiert und eine neue Konformitätserklärung erstellt werden. In einer Tabellenkalkulation bedeutet dies, manuell nachzuverfolgen, welche Dateien aktuell und welche veraltet sind. In einem dedizierten System sind Ihre Daten strukturiert und nach Versionen geordnet an einem zentralen Ort.
Schnelligkeit. Die Erstellung einer Konformitätserklärung aus strukturierten Daten dauert nur Minuten. Das Zusammenstellen desselben Dokuments aus verstreuten Dateien und E-Mails kann Stunden oder Tage dauern.
Genauigkeit. Strukturierte Dateneingabe reduziert Fehler, die durch das Kopieren zwischen Tabellenkalkulationen, das falsche Lesen von PDF-Spezifikationen und das Arbeiten mit veralteten Dateien entstehen.
Rückverfolgbarkeit. Ein spezielles System protokolliert jeden Datenpunkt, jede Lieferantenmeldung und jede Dokumentenversion. Fragt ein Prüfer nach der Herkunft einer bestimmten Zahl, haben Sie die Antwort parat.
Lieferantenkoordination. Anstatt für jeden Lieferanten individuelle E-Mails mit der Bitte um unterschiedliche Datenpunkte zu verfassen, senden Sie eine standardisierte Anfrage und erhalten strukturierte Daten zurück.
Skalierbarkeit. Das Hinzufügen einer neuen Produktlinie, die Expansion in einen neuen Markt oder die Einarbeitung eines neuen Teammitglieds geht deutlich schneller, wenn die Verpackungsdaten zentralisiert und nicht über persönliche Dateien verteilt sind.
PAQR nutzt ein flexibles, gestaffeltes Preismodell, das auf die Bedürfnisse von Unternehmen jeder Größe zugeschnitten ist – von globalen Konzernen bis hin zu lokalen Startups.
Unsere Preisphilosophie basiert auf inklusiver Zugänglichkeit und bietet spezielle Tarife für Kleinstunternehmen, die wichtige Tools zur Einhaltung der PPWR-Richtlinien zu erschwinglichen Preisen bereitstellen. Die Plattform ist skalierbar und ermöglicht auch größeren Organisationen die effiziente Verwaltung großer Datenmengen und komplexer Lieferketten.
Die Investition in PAQR steigert die betriebliche Effizienz, indem Daten in einer einzigen Anwendung gesammelt werden, der manuelle Aufwand reduziert und die hohen Kosten von Nichteinhaltung und uneinheitlichen Strategien vermieden werden.
Flexible Pläne gewährleisten, dass Unternehmen jederzeit rechtssicher und zukunftsfähig bleiben, ohne ihre Rentabilität zu beeinträchtigen.
PAQR bietet Beratungsleistungen mit Schwerpunkt auf dem Datenmanagement im Bereich der Verpackungskonformität an. Dies umfasst Unterstützung bei der Bewertungen von Recyclingfähigkeit, EPR-Erklärungen und der Erstellung verpflichtenden technischer Dokumentationen.
Diese Dienstleistungen sind speziell auf Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, in Amerika und Asien zugeschnitten, die die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen müssen, um Zugang zum europäischen Markt zu erhalten.
Für nähere Informationen zur Verfügbarkeit von Beratungsleistungen und zu den Preisen wenden Sie sich bitte direkt an das PAQR-Team.
Einblicke in die Verpackungsindustrie
Tiefgehende Einblicke in die Bereiche Verpackungskonformität und
Best Practices im Datenmanagement.
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Die Grauzonen des PPWR: Was die Leitlinien der Europäischen Kommission vom März 2026 tatsächlich klären (und was nicht)
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