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Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) ersetzt ein Flickwerk nationaler Regelungen durch ein einheitliches Regelwerk, das in allen 27 Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Sie umfasst jede Verpackung, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wird – von der einzelnen Papierhülle bis zur Industriepalette.
Wenn Sie in der EU verpackte Waren herstellen, vermarkten, abfüllen, importieren oder im Einzelhandel vertreiben, bedeutet dies eine grundlegende Veränderung Ihrer Geschäftsprozesse. Im folgenden Compliance Leitfaden finden Sie sechs strategische Maßnahmen, mit denen Sie die PPWR von einer Compliance-Herausforderung in einen operativen Vorteil verwandeln können.
1. Überprüfung und Neugestaltung im Hinblick auf Recyclingfähigkeit
Bis 2030 muss jede Verpackung eine Klassifizierung zur Recyclingfähigkeit von A, B oder C aufweisen. Verpackungen unterhalb von C sind verboten. Ab 2038 sind nur noch die Klassen A und B zulässig.
Was zu tun ist: Überprüfen Sie jetzt Ihr Produktportfolio. Vermeiden Sie Mehrkomponentenlaminate, stark gefärbte Kunststoffe und Klebstoffe, die den Recyclingprozess behindern. Erstellen Sie eine zentrale Datenquelle für alle Komponentendaten, einschließlich der Lieferantenspezifikationen. Die Gebühren für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) richten sich nach Ihrer Recyclingfähigkeitsklasse. Eine Verpackung der Klasse A senkt daher Ihre Steuerlast pro ausgelieferter Einheit.
2. Verpackungsgrößen reduzieren und Leerraum einschränken
Gewicht und Volumen der Verpackung müssen auf das für Funktion, Hygiene und Sicherheit notwendige Minimum reduziert werden. Doppelwände und doppelte Böden sind verboten. Der Leerraumanteil in Transport-, Sammel- und E-Commerce-Verpackungen ist auf 50 % begrenzt; Füllmaterialien wie Luftpolsterfolie und Papier zählen als Leerraum.
Was zu tun ist: Investieren Sie in bedarfsgerechte Verpackungstechnologie oder intelligente Verpackungsalgorithmen. Dokumentieren Sie Ihre Minimierungsstrategie in technischen Dokumentationen für jede Primärverpackung.
3. Versorgung mit recyceltem Kunststoff sicherstellen
Ab dem 1. Januar 2030 gilt eine verbindliche Mindestquote für recyceltes Material (Post-Consumer Recycled, PCR).
- 30 % für PET-Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
- 10 % für andere Kunststoffe mit Lebensmittelkontakt
- 30 % für Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff
- 35 % für alle anderen Kunststoffverpackungen.
Die Zielvorgaben für den Rezyklat-Anteil steigen bis 2040 erneut und erreichen 65 % für Getränkeflaschen und andere Kunststoffe ohne Lebensmittelkontakt.
Was zu tun ist: Nehmen Sie jetzt Kontakt zu Recyclingunternehmen auf. Langfristige Verträge sind besser als kurzfristige Vereinbarungen. Stellen Sie sicher, dass die recycelten Materialien der Verordnung (EU) 2022/1616 über die Sicherheit von Lebensmittelverpackungen entsprechen.
4. Wiederverwendung in die Kernprozesse integrieren
Bis 2030 müssen mindestens 40 % der Transportverpackungen wiederverwendbar sein, bis 2040 sollen es 70 % sein. Transportverpackungen zwischen Standorten und innerhalb der Mitgliedstaaten müssen zu 100 % wiederverwendbar sein. Getränkevertriebe müssen mindestens 10 % ihrer Produkte in Mehrwegverpackungen anbieten. Bis 2027 müssen Gastronomiebetriebe ihren Kunden die Möglichkeit geben, ihre eigenen Behälter kostenlos mitzubringen.
Was zu tun ist: Behandeln Sie die Wiederverwendung als integralen Bestandteil Ihrer Logistik, nicht als separates Nachhaltigkeitsprojekt. Investieren Sie in Rückwärtslogistik, langlebige Verpackungen und Reinigungsanlagen. Die Verordnung schützt Gastronomiebetriebe rechtlich vor Haftungsansprüchen im Zusammenhang mit Lebensmittelsicherheit, wenn Verbraucherbehälter verwendet werden.
5. Gefährliche Chemikalien und nicht-konforme Verpackungsformate eingrenzen
Ab dem 12. August 2026 dürfen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt folgende Grenzwerte nicht überschreiten: 25 ppb für spezifische PFAS, 250 ppb für die Summe der PFAS und 50 ppm für die Gesamtmenge an PFAS. Liegt der Gesamtfluorgehalt über 50 mg/kg, muss nachgewiesen werden, dass das Fluor nicht aus PFAS stammt. Schwermetalle (Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom zusammen) dürfen einen Grenzwert von 100 mg/kg nicht überschreiten. Ab 2030 sind Einweggeschirr für Gastronomiebetriebe, Hotelverpackungen und Schrumpffolien für den Einzelhandel verboten.
Was zu tun ist: Testen Sie Ihre Verpackungen jetzt auf PFAS und Schwermetalle. Können Ihre Lieferanten keine Zusammensetzungsdeklarationen vorlegen, beheben Sie dieses Problem umgehend. Beschränken Sie kompostierbare Materialien auf die in der Verordnung festgelegten Kategorien, um die Recyclingströme nicht zu verunreinigen.
6. Modernisieren Sie Ihre Compliance-Dokumentation
Jede Verpackung benötigt vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung. Die Aufzeichnungen müssen 5 Jahre (Einwegverpackungen) bzw. 10 Jahre (Mehrwegverpackungen) aufbewahrt werden. Die Registrierung gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) ist in jedem Mitgliedstaat, in den Sie Ihre Produkte verkaufen, erforderlich. Ab dem 12. August 2028 müssen Verpackungen mit einem harmonisierten Piktogramm zur Sortierung gekennzeichnet sein. Darüber hinaus müssen Mehrwegverpackungen ab dem 12. Februar 2029 einen QR-Code oder einen digitalen Datenträger zur Nachverfolgung von Transporten und Rotationen tragen.
Was zu tun ist: Digitalisieren Sie die Konformitätsverfolgung. Entwickeln Sie ein System, das Konformitätserklärungen automatisch erstellt und speichert, Sie bei Änderungen von Lieferantendaten benachrichtigt und auf Anfrage prüfungsfertige Dateien bereitstellt. Importeure tragen die gleichen rechtlichen Verpflichtungen wie inländische Hersteller. Daher muss die Dokumentenprüfung vor der Zollabfertigung erfolgen.
Fazit
Unternehmen, die PPWR als bloße Compliance-Hürde betrachten, werden mit steigenden Gebühren für erweiterte Herstellerverantwortung (EPR), Engpässen in der Lieferkette und Produktrückrufen zu kämpfen haben. Unternehmen, die jetzt ihre Produktportfolios prüfen, Verträge für recycelten Kunststoff abschließen, ihre Verpackungen optimieren und ihre Dokumentation digitalisieren, werden sich vom bloßen Erfüllen der Vorschriften einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt zum Handeln.
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