Klarheit bei den PPWR-Wiederverwendungsquoten: Neue Ausnahme für Palettenumhüllungen und Umreifungsbänder wurde am 6. Mai 2026 veröffentlicht

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Der Übergang zur Verpackungsverordnung (PPWR) wird von Herstellern und Lieferanten oft als große Hürde wahrgenommen. Das neueste Update aus Brüssel sorgt jedoch für eine deutliche Entlastung in der Logistik.

Mit dem in dieser Woche veröffentlichten Delegierten Beschluss (EU) 2026/429 führt die Kommission eine entscheidende Ausnahme für die Wiederverwendung von Palettenumhüllungen und Umreifungsbändern ein.


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Der Hintergrund: Die 100%-Wiederverwendungsquote

Im ursprünglichen PPWR-Rahmen (Artikel 29) unterlagen Transportverpackungen, die für Lieferungen innerhalb desselben Unternehmens oder zwischen Partnerstandorten in der EU verwendet wurden, einer strengen Wiederverwendungsquote von 100 %. Für viele von Ihnen bedeutete dies die drohende Pflicht, sämtliche Stretchfolien, Schrumpffolien sowie Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Metall bis zum Stichtag 12. August 2026 auf Mehrwegalternativen umzustellen.

Die Änderung: Eine praxisnahe Ausnahme

Die EU-Kommission hat erkannt, dass die Umstellung auf 100 % wiederverwendbare Umwicklungen für viele Verpackungslinien technisch schwierig und finanziell unverhältnismäßig ist. Hohe Investitionskosten für automatisierte Anlagen und ein Mangel an marktreifen, skalierbaren Mehrweglösungen für diese spezifischen Formate hätten zu erheblichen Störungen in der Lieferkette geführt.


Die Entscheidung: Wirtschaftsbeteiligte sind nun von der 100%-Wiederverwendungsquote befreit für:

1. Palettenumhüllungen (z. B. Stretch- und Schrumpffolien)
2. Umreifungsbänder (zur Stabilisierung und zum Schutz während des Transports)



Dies gilt speziell für die Vorgaben bei unternehmensinternen Transfers und inländischen B2B-Transporten.

Marketingteams können digitale Inhalte aktualisieren, ohne Verpackungen neu drucken zu müssen. Rückrufe können präzise auf einzelne Einheiten ausgerichtet werden. Länderspezifische Informationen lassen sich dynamisch bereitstellen. Nachhaltigkeitsgeschichten werden im Moment der Kundeninteraktion präsentiert, ohne das Design zu überladen.

Was das für Ihren Betrieb bedeutet

  • Geringerer Investitionsdruck: Sie sind rechtlich nicht mehr dazu verpflichtet, Ihre Verpackungslinien kurzfristig auf Mehrwegsysteme für die Palettensicherung im internen oder inländischen Transport umzurüsten.
  • Fokus auf Recyclingfähigkeit: Während die Pflicht zur Wiederverwendung für diese Formate aufgehoben wurde, bleiben die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und die Zielvorgaben für den Rezyklatanteil im Rahmen der PPWR bestehen. Ihr Fokus sollte daher weiterhin auf der Beschaffung hochwertiger, recycelbarer Folien liegen.
  • Reporting bleibt entscheidend: Trotz der Ausnahmen ist eine solide Datenbasis das Rückgrat Ihrer Compliance. Sie müssen weiterhin die Mengen dieser Materialien genau erfassen, um Ihren jährlichen Berichterstattungspflichten und den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachzukommen.

Wie PAQR Sie unterstützt

Wir bei PAQR sind überzeugt, dass Compliance ein Wettbewerbsvorteil sein sollte, kein Hindernis. Unsere Plattform ist bereits aktualisiert und bildet diese regulatorischen Änderungen ab.

Wir helfen Ihnen, Ihre Verpackungsformate präzise zu kategorisieren, damit Sie von jeder verfügbaren Ausnahme profitieren und gleichzeitig die verbleibenden Ziele voll erfüllen.

Fazit: Sie können Ihre Paletten vorerst weiterhin mit herkömmlichen Folien sichern – stellen Sie nur sicher, dass Ihre Daten genauso sicher sind wie Ihre Fracht.

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