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Eines der häufigsten Missverständnisse im Zusammenhang mit der PPWR-Konformität ist die Definition des Begriffs „Herstellers“. Unter der neuen Verordnung hat dieser Status nichts damit zu tun, wer die Verpackung physisch herstellt. Es handelt sich um einen rechtlichen Status, der fest mit der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verknüpft ist – und er betrifft einen weitaus größeren Kreis von Unternehmen, als die meisten erwarten.
Dieser Beitrag zeigt auf, was der Status bedeutet, wie Sie feststellen, ob er für Sie gilt, und welche Meilensteine Sie in der Umsetzung beachten müssen.
Was ein „Hersteller“ tatsächlich ist
Ein Hersteller ist der Wirtschaftsakteur, der verpackte Produkte erstmals innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats auf dem Markt bereitstellt. Das kann ein Erzeuger sein, aber ebenso ein Importeur oder ein Händler. Der entscheidende Faktor ist, wer in einem bestimmten Staatsgebiet „den ersten Schritt“ macht. Die physische Produktion spielt dabei keine Rolle.
Sind Sie ein Hersteller?
Sie gelten in einem Mitgliedstaat als Hersteller, wenn einer der folgenden Punkte auf Ihr Unternehmen zutrifft:
- Sie importieren verpackte Waren. Wenn Sie verpackte Produkte aus einem anderen Mitgliedstaat oder einem Drittland kaufen und sie in Ihrem eigenen Mitgliedstaat bereitstellen, sind Sie der Hersteller in diesem Gebiet.
- Sie verkaufen grenzüberschreitend via E-Commerce. Wenn Sie direkt an Endnutzer in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, sind Sie der Hersteller im Bestimmungsland – unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen ansässig ist.
- Sie packen Waren gewerblich aus. Wenn Ihr Unternehmen verpackte Produkte auspackt und Sie nicht der Endabnehmer sind, übernehmen Sie die Herstellerrolle für diese Verpackung.
- Eine wichtige Ausnahme: “Verkaufsstellen-Verpackungen”. Wenn Transport-, Verkaufs- oder Serviceverpackungen erst an der Verkaufsstelle befüllt werden (z. B. in einem lokalen Geschäft bereitgestellte Kunststofftragetaschen für Obst und Gemüse, oder eine Pommesbude, die ihr Produkt in Spitztüten aus Papier ausgibt), gilt der Hersteller, Importeur oder Händler, der die leere Verpackung ursprünglich geliefert hat, als Hersteller. Diese Ausnahme dient dazu, den Verwaltungsaufwand für kleine Betriebe zu reduzieren.
Eine wichtige Ausnahme: “Verkaufsstellen-Verpackungen”. Wenn Transport-, Verkaufs- oder Serviceverpackungen erst an der Verkaufsstelle befüllt werden (z. B. in einem lokalen Geschäft bereitgestellte Kunststofftragetaschen für Obst und Gemüse, oder eine Pommesbude, die ihr Produkt in Spitztüten aus Papier ausgibt), gilt der Hersteller, Importeur oder Händler, der die leere Verpackung ursprünglich geliefert hat, als Hersteller. Diese Ausnahme dient dazu, den Verwaltungsaufwand für kleine Betriebe zu reduzieren.
Was Hersteller tun müssen
Registrierung in jedem Mitgliedstaat: Hersteller müssen sich in jedem Land, in dem sie Verpackungen erstmals bereitstellen, im nationalen Herstellerregister anmelden. Ein Betrieb ohne Registrierung ist gesetzlich untersagt und kann zu einem Verkaufsverbot führen.
Benennung eines Bevollmächtigten: Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist und Sie verpackte Waren in einen EU-Mitgliedstaat verkaufen, müssen Sie einen lokalen Bevollmächtigten (AR) durch schriftliche Vollmacht benennen, um Ihren EPR-Verpflichtungen nachzukommen. Wenn Ihr Unternehmen innerhalb der EU ansässig ist, schreibt die Basis-PPWR einen lokalen AR vor, wenn Sie grenzüberschreitend in einen anderen Mitgliedstaat verkaufen. Ein derzeit anhängiger EU-Gesetzesvorschlag (COM(2025) 982) zielt jedoch darauf ab, diese Anforderung an einen lokalen AR für in der EU ansässige Unternehmen bis 2035 auszusetzen. Unternehmen sollten die endgültige Verabschiedung dieses „Omnibus“-Pakets im Auge behalten, da stattdessen möglicherweise eine direkte nationale Registrierung gelten könnte.Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Hersteller tragen die finanzielle und organisatorische Verantwortung für das Ende des Lebenszyklus von Verpackungen (Sammlung, Sortierung und Recycling). Meist erfolgt dies durch den Beitritt zu einer Organisation für Herstellerverantwortung (PRO).
Finanzielle Garantie: Wenn Hersteller nicht einer Organisation für Herstellerverantwortung beitreten, sondern Ihre Verpflichtungen individuell erfüllen, müssen sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen und eine angemessene finanzielle Sicherheit vorhalten, um die Kosten der Abfallbewirtschaftung abzudecken.
Jährliche Berichterstattung: Hersteller müssen jährlich Berichte einreichen, in denen die Mengen und Kategorien der erstmals auf dem Markt bereitgestellten Verpackungen detailliert aufgeführt sind.
Verbraucherinformation: Sie sind verpflichtet, Endnutzer über Abfallvermeidung, Mehrwegsysteme und die korrekte Entsorgung zu informieren.
Wie PAQR Sie unterstützt
Die Erfüllung Ihrer Pflichten als Hersteller beginnt damit, dass Sie genau wissen, welche Verpackungen Sie in welchen Kategorien und Märkten in Verkehr gebracht haben.
PAQR begleitet Sie bei diesem Prozess: Unser System bietet Ihnen einen zentralen Arbeitsbereich, um diese Daten nach Verpackungsformat und Markt zu organisieren. Wenn die jährliche Berichterstattung oder ein Audit ansteht, sind alle Informationen bereits strukturiert, revisionssicher und abrufbereit hinterlegt. So verwandeln Sie komplexe regulatorische Anforderungen in einen effizienten, digitalen Prozess.
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