Klarheit im PPWR-Zeitplan: Materialkennzeichnung vs. digitale EPR-Kennung

Klarheit im PPWR-Zeitplan: Materialkennzeichnung vs. digitale EPR-Kennung

Klarheit im PPWR-Zeitplan: Materialkennzeichnung vs. digitale EPR-Kennung

Lesezeit: 4 Minuten

Der Zeitplan der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) enthält mehrere Übergangsfristen, die sich überschneiden. Eine Unterscheidung, nach der uns Erzeuger und Lieferanten immer wieder fragen, betrifft das genaue Auslaufdatum bisheriger Verpackungskennzeichnungen: Symbole zur Materialidentifikation – wie die Möbius-Schleife mit Materialnummern – folgen einem anderen Zeitplan als die digitale EPR-Kennung, die physische EPR-Logos wie den Grünen Punkt ersetzt.

Die beiden Fristen liegen 18 Monate auseinander – genau hier beginnt die Verwirrung. Wir zeigen Ihnen, was die Verordnung besagt, inklusive der Bestimmungen und offiziellen Quellen hinter jedem Datum.

Materialidentifikation: Sie haben Zeit bis zum 12. August 2028

Es gab ausführliche Diskussionen darüber, ob traditionelle Kennzeichnungen zur Materialidentifikation bereits ab Februar 2027 verboten sein könnten. Dem ist nicht so.

Die Entscheidung 97/129/EC der Kommission, die 1997 das Nummern- und Abkürzungssystem hinter der Möbius-Schleife festlegte, bleibt gemäß Artikel 70 Abs. 2 der EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40) bis zum 12. August 2028 gültig. Die offiziellen Leitlinien der Europäischen Kommission zur EU-Verpackungsverordnung, veröffentlicht über EUR-Lex, bestätigen genau dieses Datum.

Wichtig zu wissen: Das ursprüngliche System von 1997 war freiwillig und wurde in den EU-Mitgliedstaaten uneinheitlich angewendet. Die EU-Verpackungsverordnung wandelt es in ein verbindliches, harmonisiertes System um. Auch deshalb benötigt die Kommission Zeit, um die genauen Piktogramm-Spezifikationen fertigzustellen.

  • Was das für Sie bedeutet: Sie können traditionelle Symbole zur Materialidentifikation (Möbius-Schleife plus Materialcode) bis zum 12. August 2028 weiterverwenden.
  • Was danach kommt: Ein neues, harmonisiertes Kennzeichnungssystem löst die bisherigen Codes in allen EU-Mitgliedstaaten ab, sobald der Durchführungsrechtsakt der Kommission zur Methodik vorliegt. Das JRC (Gemeinsame Forschungsstelle) der EU hat bereits zu Beginn des Jahres einen technischen Vorschlag für diese Kennzeichnung veröffentlicht.
  • Der Haken dabei: Dieser Durchführungsrechtsakt war eigentlich bis zum 12. August 2026 fällig, jedoch hat die Kommission signalisiert, dass sie dieses Thema nicht prioritär behandelt. Da die Verpflichtung zur harmonisierten Kennzeichnung ab dem 12. August 2028 gilt oder 24 Monate nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts – je nachdem, was später eintritt –, könnte sich die praktische Frist bei Verzögerungen über 2028 hinaus verschieben.

Physische EPR-Kennzeichnungen: Die digitale EPR-Kennung übernimmt ab dem 12. Februar 2027

Während die Materialidentifikation eine längere Übergangsfrist hat, stehen physische Kennzeichnungen für die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) – allen voran der Grüne Punkt – vor einer deutlich kürzeren Frist.

Gemäß Artikel 12 Abs. 9 der EU-Verpackungsverordnung ist die Anbringung physischer Symbole zur EPR-Konformität auf Verpackungen ab dem 12. Februar 2027 verboten.

  • Die Regel: Physische Symbole auf der Verpackung, die eine EPR-Konformität oder die Mitgliedschaft in einem System anzeigen, sind ab diesem Datum auf Standardverpackungen nicht mehr zulässig.
  • Die Lösung: Freiwillige EPR-Informationen verlagern sich stattdessen auf eine digitale EPR-Kennung. Diese wird über einen QR-Code oder eine andere standardisierte, offene digitale Kennzeichnungstechnologie bereitgestellt, um zu belegen, dass der Hersteller seine Pflichten zur Erweiterten Herstellerverantwortung erfüllt.

Ein praktischer Hinweis für Ihre Planung: Ein einziger QR-Code wird im Laufe der Zeit voraussichtlich mehrere Informationsschichten beinhalten (jetzt den EPR-Nachweis, später Materialzusammensetzung und Sortierdaten). Es lohnt sich daher, den digitalen Datenträger von Anfang an entsprechend zu gestalten, anstatt für jede neue Anforderung einen eigenen Code zu erstellen. Dasselbe Prinzip eines zentralen Codes haben wir bereits für die Kennzeichnungs- und Kontaktdatenpflichten nach Artikel 15 behandelt, die ab 2026 gelten und auch direkt mit gelöst werden können.

Diese Fristen gelten generell für Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Einige Kategorien, wie etwa Verpackungen für Medizinprodukte, unterliegen an anderer Stelle in Artikel 12 abweichenden Kennzeichnungspflichten. Prüfen Sie daher die spezifischen Ausnahmeregelungen für Ihre Produkte, bevor Sie Ihren Zeitplan für das Artwork-Redesign festlegen.

Was Sie jetzt tun sollten

FokusbereichDerzeitige PraxisFristRechtsgrundlageHandlungsbedarf
EPR-Kennzeichnungen (z. B. Grüner Punkt)Physische Anbringung auf der Verpackung12. Februar 2027Artikel 12 Abs. 9, EU-VerpackungsverordnungArtwork überprüfen und den Umstieg auf eine digitale EPR-Kennung (QR-Code) vorbereiten.
MaterialidentifikationMöbius-Schleife + Materialcode12. August 2028 (oder später, falls sich der Durchführungsrechtsakt verzögert)Artikel 70 Abs. 2, EU-Verpackungsverordnung; Entscheidung 97/129/EG der KommissionFahrplan für Artwork-Updates zur Anpassung an den kommenden harmonisierten EU-Kennzeichnungsstandard erstellen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich die Möbius-Schleife und den Materialcode auch nach 2027 noch anbringen?
Ja. Kennzeichnungen zur Materialidentifikation gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission bleiben laut Artikel 70 Abs. 2 der EU-Verpackungsverordnung bis zum 12. August 2028 gültig. Die Frist im Februar 2027 betrifft ausschließlich physische EPR-Kennzeichnungen, nicht die Materialidentifikation.

Was ersetzt den Grünen Punkt ab Februar 2027?
Eine digitale EPR-Kennung. Artikel 12 Abs. 9 der EU-Verpackungsverordnung schreibt vor, dass diese Informationen von einem gedruckten Symbol auf einen QR-Code oder eine andere standardisierte, offene digitale Kennzeichnungstechnologie verlagert werden.

Kann dieselbe Verpackung beide Kennzeichnungen gleichzeitig tragen?
Ja. Eine Verpackung kann sowohl ein Symbol zur Materialidentifikation (gültig bis August 2028) als auch eine digitale EPR-Kennung (ab Februar 2027) tragen, da beide unterschiedliche Zwecke unter verschiedenen Artikeln der EU-Verpackungsverordnung erfüllen.

Ist das Datum August 2028 garantiert?
Nicht vollkommen. Das Datum im Jahr 2028 ist an den Durchführungsrechtsakt der Kommission zur harmonisierten Kennzeichnung gebunden. Wichtig: Wird dieser Rechtsakt verspätet verabschiedet, beginnt der 24-Monate-Countdown erst mit seinem Inkrafttreten. Das könnte die praktische Frist über den August 2028 hinaus verschieben.

Wie PAQR Sie unterstützt

Die Verwaltung dieser sich überschneidenden Fristen über ein großes SKU-Portfolio hinweg erfordert saubere, strukturierte Verpackungsdaten. PAQR unterstützt Erzeuger und Lieferanten dabei, Materialzusammensetzungen zu erfassen und digitale Kennzeichnungsanforderungen an einem zentralen Ort zu verwalten. So wird die Einführung von QR-Codes oder das Aktualisieren von Artworks nicht zu einem hektischen Nachdruck in letzter Minute.

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