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Ab dem 12. August 2026 müssen Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, spezifische PFAS-Konzentrationsgrenzwerte gemäß der EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40, auch “PPWR” genannt, einhalten. Die Schwellenwerte sind präzise definiert, die Datenanforderungen anspruchsvoll – und die Dokumentationspflicht liegt direkt bei Ihrem Unternehmen und Ihrer Lieferkette als Erzeuger.
Dieser Beitrag beleuchtet die PFAS-Beschränkungen, auf die sich Ihr Team vorbereiten muss, welche Lieferantendaten Sie sichern müssen und wie Sie Ihre technische Dokumentation vor dem Meilenstein im August strukturiert aufbauen.
1. Wie die PPWR PFAS definiert
Bevor Sie Daten bei Ihren Zulieferern anfragen, ist ein gemeinsames Verständnis der Zielsetzung entscheidend. Unter Artikel 5 der PPWR wird PFAS als jede Substanz definiert, die mindestens ein vollfluoriertes Methyl- (CF3-) oder Methylen- (-CF2-) Kohlenstoffatom enthält, ohne dass Wasserstoff, Chlor, Brom oder Jod daran gebunden sind.
Die Definition enthält spezifische Ausnahmen. Ihr Verpackungseam sollte die genauen chemischen Strukturen Ihrer Materialien mit diesen Ausnahmen abgleichen, bevor Sie finale Schlüsse ziehen.
2. Die drei kritischen PFAS-Schwellenwerte
Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontakt-Verpackungen nicht mehr in Verkehr gebracht werden, wenn die PFAS-Konzentrationen einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:
- 25 ppb für jedes einzelne PFAS, gemessen mittels gezielter PFAS-Analyse. Polymere PFAS sind von dieser Messung ausgenommen.
- 250 ppb für die Summe der PFAS, gemessen als Summe der gezielten PFAS-Analyse. Auch hier sind polymere PFAS ausgenommen.
- 50 ppm für Gesamt-PFAS. Dieser Schwellenwert ist breiter gefasst und schließt polymere PFAS explizit ein.es polymeric PFAS.
Die Unterscheidung ist wichtig: Während die gezielte Analyse spezifische Verbindungen abdeckt, erfasst die Gesamt-PFAS-Analyse auch Materialien, die bei einer rein gezielten Prüfung fälschlicherweise als konform erscheinen könnten. Ihre technische Dokumentation muss alle drei Ebenen rechtssicher abdecken.
3. Die „Gesamtfluor-Falle“
Dies ist der Punkt, an dem viele Teams vor Herausforderungen stehen. Wenn der Gesamtfluorgehalt eines Verpackungsmaterials 50 mg/kg überschreitet, kann nicht automatisch von Konformität ausgegangen werden.
An diesem Punkt ist der Hersteller oder Importeur gesetzlich verpflichtet nachzuweisen, welcher Anteil dieses Fluors aus PFAS stammt und welcher nicht.
In der Praxis bedeutet das: Eine Standard-Materialerklärung Ihres Zulieferers reicht nicht aus. Sie benötigen eine Dokumentation, die präzise zwischen PFAS-basiertem Fluor und fluorhaltigen Quellen ohne PFAS-Bezug differenziert. Diese Aufschlüsselung muss integraler Bestandteil Ihrer technischen Unterlagen nach Anhang VII sein.
4. Weitere chemische Beschränkungen im Blick
PFAS ist technisch am anspruchsvollsten, doch Ihr Compliance-Dossier muss zwei weitere Bereiche abdecken:
- Schwermetalle: Die kombinierte Konzentration von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom darf 100 mg/kg nicht überschreiten. Dieser Grenzwert gilt für die Summe aller vier Metalle.
- Bisphenol A (BPA): Für Lebensmittelverpackungen und Materialien mit Lebensmittelkontakt gilt ein umfassendes Verbot von BPA. Unter Berücksichtigung der 18-monatigen allgemeinen Übergangsfrist ist die Gestaltung BPA-freier Lieferketten unter Einhaltung der neuen chemischen Grenzwerte der PPWR eine weitere vorrangige Aufgabe im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften für das Jahr 2026. Falls BPA in Ihrer technischen Dokumentation noch nicht berücksichtigt wurde, sollte dies nachträglich erfolgen.
5. Was Sie von Ihren Lieferanten fordern müssen
Da viele Lieferanten diese Detailtiefe noch nicht gewohnt sind, benötigen sie klare Vorgaben. Ihre technischen Unterlagen müssen für jedes Material mit Lebensmittelkontakt Folgendes enthalten:
Für PFAS:
- Ergebnisse gezielter PFAS-Analysen (einzelne Verbindungen in ppb).
- Summe der PFAS-Konzentrationen.
- Gesamt-PFAS-Messung in ppm (inkl. polymerer PFAS).
- Bei Gesamtfluor über 50 mg/kg: Eine detaillierte Aufschlüsselung der Fluor-Quellen.
Für Schwermetalle:
- Bestätigungen oder Testergebnisse, die eine kombinierte Konzentration unter 100 mg/kg belegen.
Für BPA:
- Konformitätserklärung gemäß Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 2024/3190 der Kommission, in der die BPA-freie Zusammensetzung bestätigt wird oder die Verwendung von BPA innerhalb der zulässigen Grenzwerte dokumentiert wird.
Bitte fordern Sie diese in einem strukturierten Format an, das als Teil Ihrer formalen technischen Dokumentation gespeichert und abgerufen werden kann.
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Die PFAS-Dokumentation ist vor allem eine Herausforderung in der Datenorganisation. Lieferanten müssen wissen, was sie senden sollen, und Sie benötigen einen strukturierten Ort für die revisionssichere Speicherung.
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