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Dieser Artikel erläutert, wie die PPWR die Rollen der Wirtschaftsakteure zuweist, und bietet einen allgemeinen Überblick über die Kategorien Erzeuger, Importeur, Vertreiber und Hersteller. Er behandelt nicht jede Ausnahme oder jeden Spezialfall der Verordnung. Die Rollenbestimmung kann komplex sein – die korrekte Einstufung hängt von den spezifischen Gegebenheiten Ihrer Verpackung und Lieferkette ab. Wenn Sie unsicher sind, welche Rolle auf Sie zutrifft, konsultieren Sie den Rechtstext der Verordnung (EU) 2025/40 oder wenden Sie sich direkt an das PAQR-Team.
Jede Anforderung der Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Verordnung (EU) 2025/40, ist an eine konkrete Rolle geknüpft. Ob Ihr Unternehmen eine Konformitätserklärung ausstellen, sich in einem Herstellerregister eintragen oder vorgelagerte Konformitätsdokumente prüfen muss, beginnt mit einer einzigen Frage: Welche Rolle als Wirtschaftsakteur nehmen Sie für diese Verpackung ein?
Die PPWR-Rollenbestimmung bildet den Ausgangspunkt für jede weitere Compliance-Entscheidung. Liegen Sie hier von Anfang an falsch, betrifft das in der Regel jedes nachfolgende Dokument, jede Frist und jede Verpflichtung.
Dieser Beitrag erläutert die Rollen, die die PPWR entlang der Lieferkette zuweist, das maßgebliche Prinzip für deren Zuordnung sowie einen Schritt-für-Schritt-Weg, wie Sie Ihre Rolle für eine bestimmte Verpackung ermitteln.
PPWR-Rollen werden pro Verpackung zugewiesen, nicht pro Unternehmen
Die PPWR stuft keine Unternehmen ein. Sie stuft Verpackungen ein – Einheit für Einheit.
In der Verordnung ist „Wirtschaftsakteur“ der allgemeine Oberbegriff für Rollen wie Erzeuger, Importeure, Vertreiber und Fulfilment-Dienstleister. „Hersteller“ hingegen ist ein separater, spezialisierter Compliance-Status, der gemäß Artikel 3 für die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) zugewiesen wird. Er gilt für denjenigen Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der ein verpacktes Produkt als Erster auf dem Gebiet eines bestimmten Mitgliedstaats bereitstellt.
Aus diesem Grund kann ein und dasselbe Unternehmen innerhalb seines Portfolios problemlos mehrere Rollen gleichzeitig einnehmen. Ein Betrieb agiert beispielsweise als Erzeuger für seine eigene Markenproduktlinie, als Importeur für eine zweite Produktlinie von außerhalb der EU und zeitgleich als Vertreiber für das Produkt eines Zulieferers aus der EU.
Deshalb müssen Sie die PPWR-Rollenbestimmung für jede einzelne Verpackung durchführen – und für den EPR-Herstellerstatus speziell für jeden Mitgliedstaat. Eine einzige, unternehmensweite Antwort auf die Frage „Was sind wir unter der PPWR?“ gibt es schlichtweg nicht.
Die PPWR-Rollen auf einen Blick
Jede Rolle bringt unterschiedliche Pflichten mit sich. Dies ist ein erster Überblick, keine vollständige Liste. Detaillierte Analysen zu jeder Rolle finden Sie unten verlinkt.
Erzeuger
- Definition: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 13 diejenige Partei, die Verpackungen herstellt oder entwickeln bzw. herstellen lässt und sie unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet. Dazu gehören auch Markeninhaber, die verpackte Produkte unter ihrer eigenen Marke verkaufen. Pro Verpackung gibt es nur einen Erzeuger, dessen Unternehmens- und Kontaktdetails auf der Verpackung gemäß Artikel 15 Absatz 5 und 6 angegeben sein müssen.
- Das erfordert die Rolle: Die Konformitätsbewertung durchführen, die technische Dokumentation nach Anhang VII erstellen, die EU-Konformitätserklärung (DoC) unterzeichnen und diese Unterlagen nach dem Inverkehrbringen der Verpackung 5 Jahre lang (Einwegverpackungen) bzw. 10 Jahre lang (wiederverwendbare Verpackungen) aufbewahren.
Importeur
- Definition: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 17 jede in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die Verpackungen aus einem Nicht-EU-Land („Drittland“) auf dem Unionsmarkt in Verkehr bringt.
- Das erfordert die Rolle: Vor dem Inverkehrbringen der Verpackung sicherstellen, dass der Erzeuger die Konformitätsbewertung und die technische Dokumentation abgeschlossen hat und eine Kopie der DoC 5 Jahre (Einweg) bzw. 10 Jahre (wiederverwendbar) aufbewahren. Die korrekte Kennzeichnung der Verpackung überprüfen, inklusive der Angaben des Erzeugers und der eigenen Unternehmens- und Kontaktinformationen gemäß Artikel 18 Absatz 3..
- Besuchen Sie unseren Importeur-Spotlight für eine vollständige Übersicht der Importeurspflichten.
Vertreiber
- Definition: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 18 jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette (wie Groß- oder Einzelhändler) außer dem Erzeuger oder Importeur, die Verpackungen auf dem EU-Markt bereitstellt.
- Das erfordert die Rolle: Vor dem Verkauf überprüfen, ob die Verpackung korrekt gekennzeichnet ist, ob Erzeuger und Importeur ihre Kontakt- und Identifikationsdaten auf der Verpackung angebracht haben und ob der Hersteller im nationalen EPR-Register des Bestimmungsortes eingetragen ist.
Hersteller (EPR)
- Definition: Gemäß Artikel 3 Absatz 1 Ziffer 15 keine separate operative Rolle, sondern ein rechtlicher Status im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dieser gilt für denjenigen Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen (oder verpackte Produkte) als Erster auf dem Gebiet eines bestimmten Mitgliedstaats bereitstellt.
- Das erfordert die Rolle: Sich gemäß Artikel 44 im nationalen Herstellerregister des jeweiligen Landes registrieren, jährlich Verpackungsmengen melden und nationale EPR-Recyclinggebühren gemäß Artikel 45 entrichten.
- Erfahren Sie mehr darüber, was es bedeutet, Hersteller zu sein – werfen Sie einen Blick in unseren Hersteller-Spotlight.
So bestimmen Sie Ihre PPWR-Rolle
Gehen Sie dabei für jede Verpackungsart einzeln vor. Verkaufs- und Umverpackungen folgen einem gemeinsamen Pfad. Für Transportverpackungen wird der Erzeuger anders bestimmt, weshalb diese unten einen eigenen Pfad erhalten.
Für Verkaufs- und Umverpackungen
Erzeuger: Stellen Sie diese Verpackung physisch her oder lassen Sie sie unter Ihrer eigenen Marke entwerfen und fertigen? Wenn ja, sind Sie der Erzeuger und müssen gemäß Artikel 15 die Konformitätsbewertung durchführen sowie die Konformitätserklärung (DoC) ausstellen. (Hinweis: Wenn Sie die Verpackung eines anderen Anbieters mit Ihrer eigenen Marke versehen oder verändern, übernehmen Sie gemäß Artikel 21 ebenfalls die Pflichten des Erzeugers).
Importeur: Führen Sie diese Verpackung zum ersten Mal aus einem Nicht-EU-Land in die EU ein? Wenn ja, sind Sie der Importeur und müssen sicherstellen, dass der Erzeuger seine Compliance-Unterlagen vollständig erstellt hat, sowie eine Kopie der DoC gemäß Artikel 18 in Ihren eigenen Unternehmensunterlagen aufbewahren.
Lieferant: Liefern Sie leere Verpackungen oder Verpackungsmaterial oder -komponenten (wie Rohstoffe, Verschlüsse, Flaschen, Etiketten oder Farben) an einen Erzeuger? Wenn ja, sind Sie Lieferant und müssen dem Erzeuger gemäß Artikel 16 die technischen und Materialdaten bereitstellen, die er zum Nachweis der Konformität benötigt.
Vertreiber: Kaufen und verkaufen Sie verpackte Produkte innerhalb der EU, ohne sie umzubenennen oder zu verändern? Wenn ja, sind Sie Vertreiber und müssen gemäß Artikel 19 überprüfen, ob die Verpackung korrekt gekennzeichnet ist, die Kontaktdaten von Erzeuger und Importeur trägt und der Hersteller für die EPR registriert ist.
Fulfilment-Dienstleister: Lagern, verpacken oder versenden Sie Verpackungen oder verpackte Produkte für Dritte, ohne Eigentümer der Ware zu werden? Wenn ja, sind Sie Fulfilment-Dienstleister und müssen gemäß Artikel 20 sicherstellen, dass Ihre Lager- und Handhabungsbedingungen die Konformität nicht beeinträchtigen.
Trifft keines davon zu, gelten Sie für diese Verpackung nicht als Wirtschaftsakteur – und es greifen keine PPWR-Pflichten.
Für Transportverpackungen
Trägt diese Transportverpackung (wie Paletten oder Kisten) Ihr Logo bzw. Ihre Marke oder wurde sie speziell für Ihre Marke oder ihr Produkt gestaltet? Trifft eines von beiden zu, gelten Sie rechtlich als Erzeuger dieser Transportverpackung. Wenn nicht, ist Ihr Verpackungslieferant der Erzeuger.
Vollständige Übersicht: PPWR-Transportverpackungen: Wer ist verantwortlich für die Konformitätserklärung?
Separat zu prüfen: Sind Sie auch Hersteller?
Egal welche der obigen Rollen zutrifft: Stellen Sie sich für jeden Mitgliedstaat eine weitere Frage: Bin ich der Erste, der dieses verpackte Produkt auf dem Markt dieses konkreten Landes bereitstellt? Wenn ja (auch wenn Sie B2C über einen Webshop aus einem anderen Land verkaufen oder importierte Waren auspacken), gelten Sie im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) zusätzlich als „Hersteller“ – und müssen sich in diesem Mitgliedstaat registrieren sowie Verpackungsgewichte melden.
Warum die richtige Rollenbestimmung entscheidend ist
Eine klare Rollenbestimmung schafft ein solides Fundament für Ihre gesamte Compliance-Strategie. Sie stellt sicher, dass Konformitätserklärungen von den jeweils Verantwortlichen ausgestellt werden, EPR-Registrierungen in jedem Zielmarkt abgeschlossen sind und sich Ihre Produkte ohne rechtliche Hürden reibungslos durch die Lieferkette bewegen. Eine vollständige Übersicht über rollenspezifische Haftungsrisiken und regulatorische Anforderungen finden Sie in unserem Leitfaden zur PPWR-Nichtkonformität: Rechtliche Konsequenzen in der Lieferkette.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Wirtschaftsakteur nach der PPWR?
„Wirtschaftsakteur“ ist der regulatorische Oberbegriff für die Unternehmen in der Lieferkette. Unter der PPWR umfasst dies offiziell Erzeuger, Lieferanten, Importeure, Vertreiber, bevollmächtigte Vertreter und Fulfilment-Dienstleister. (Hinweis: „Hersteller“ ist ein separater, zusätzlicher Status im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung).
Ist eine PPWR-Rolle an ein Unternehmen oder an einen konkreten Verpackungsartikel gebunden?
An den Verpackungsartikel. Ein und dasselbe Unternehmen kann gleichzeitig Erzeuger für einen Verpackungstyp, Importeur für einen zweiten und Vertreiber für einen dritten sein – und sogar für dieselbe Verpackung in verschiedenen Mitgliedstaaten einen unterschiedlichen Herstellerstatus haben.
Wer ist Erzeuger nach der PPWR?
Erzeuger ist in der Regel die Partei, die eine Verpackung unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke herstellt oder deren Herstellung maßgeblich steuert. Bei Verkaufs- und Umverpackungen ist dies üblicherweise der Markeninhaber. Bei Transport-, Service- und Primärproduktionsverpackungen ist es normalerweise der Akteur, der die Verpackung fertigt – es sei denn, sie trägt das Branding oder entspricht den Spezifikationen des Nutzers.
Wann wird ein Importeur nach der PPWR zum Erzeuger?
Gemäß Artikel 21 gilt ein Importeur, der eine Verpackung unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder diese so verändert, dass die Konformität beeinträchtigt wird, als Erzeuger und übernimmt die sämtlichen Pflichten eines Erzeugers für diese Verpackung.
Was ist der Unterschied zwischen Erzeuger und Hersteller nach der PPWR?
Der Erzeuger trägt die Konformitätspflichten (die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation) und wird einmalig pro Verpackungsartikel für den EU-Binnenmarkt bestimmt. Der Hersteller trägt die EPR-Pflichten (Registrierung, Meldung, EPR-Gebühren) und wird für jeden Mitgliedstaat separat bestimmt – je nachdem, wer die Verpackung dort als Erster bereitstellt. Oft vereint dasselbe Unternehmen beide Rollen, aber nicht immer.
Kann ein Vertreiber nach der PPWR auch Hersteller sein?
Ja. Wenn ein Vertreiber eine bestimmte Verpackung oder ein verpacktes Produkt als Erster innerhalb eines bestimmten Mitgliedstaats bereitstellt, übernimmt er dort neben seiner Vertreiberrolle auch den Herstellerstatus.
Wie PAQR Sie unterstützt
Sobald Ihre Rolle feststeht, verlagert sich die tägliche Arbeit auf die jeweiligen Dokumentationspflichten: Konformitätsdaten für Erzeuger, Prüfnachweise für Importeure und Vertreiber. PAQR bietet Ihnen einen zentralen Arbeitsbereich, um diese Dokumentation nach Verpackung und Markt zu organisieren. So liegen die Nachweise darüber, was für welchen Verpackungsartikel gilt, nicht mehr verstreut im E-Mail-Posteingang.
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