PPWR-Konformitätserklärung: Der vollständige Leitfaden

PPWR-Konformitätserklärung: Der vollständige Leitfaden

PPWR-Konformitätserklärung: Der vollständige Leitfaden

Lesezeit: 10 Minuten

Eine PPWR-Konformitätserklärung ist das Dokument, mit dem Verpackungen legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden dürfen. Ab dem 12. August 2026 benötigt jede Verpackungsart eine solche Erklärung. Die Verordnung gibt dabei exakt vor, wer sie ausstellt, was sie enthalten muss und wie lange sie aufzubewahren ist.

Dieser Leitfaden erklärt, was die Erklärung genau beinhaltet, wie sie sich von der dahinterliegenden technischen Dokumentation unterscheidet, was Anhang VIII Punkt für Punkt fordert und wie ein fertiges Dokument in der Praxis aussieht.

Was ist die PPWR-Konformitätserklärung?

Die PPWR-Konformitätserklärung ist eine schriftliche, selbst ausgestellte Erklärung, in der der Erzeuger bestätigt, dass ein bestimmter Verpackungstyp die geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt. Ihre Rechtsgrundlage ist Artikel 39, und ihre Musterstruktur ist in Anhang VIII festgelegt.

Die Erklärung deckt die Konformität mit den Artikeln 5 bis 12 ab – den materiellen Anforderungen an besorgniserregende Stoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteil, Minimierung und Kennzeichnung –, soweit diese zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens der Verpackung bereits gelten. Nicht jeder Artikel in diesem Bereich ist bereits verbindlich; die Erklärung gibt daher an, was heute gilt, und nicht, was nach Ablauf späterer Fristen gelten wird.

Wer stellt die PPWR-Konformitätserklärung aus?

Der Erzeuger stellt die Konformitätserklärung unter seiner alleinigen Verantwortung für jeden einzelnen Verpackungstyp aus, den er auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Sie sind der Erzeuger, wenn Sie die Verpackung herstellen oder für sich entwerfen bzw. herstellen lassen und sie unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke in Verkehr bringen. Sie sind sich nicht sicher, welche Rolle auf Sie zutrifft? Unser Leitfaden zur Bestimmung der PPWR-Rolle führt Sie Schritt für Schritt hindurch.

Es gibt eine Ausnahme: Ist ein Markeninhaber ein Kleinstunternehmen und sein Verpackungslieferant im selben Mitgliedstaat ansässig, gilt der Lieferant als Erzeuger und stellt die Erklärung aus.

Eine Erklärung auszustellen ist nicht dasselbe wie sie vorzuhalten. Importeure erstellen die Erklärung nicht – das bleibt Aufgabe des Erzeugers. Aber ein Importeur, der Verpackungen von außerhalb der EU einführt, muss prüfen, ob eine gültige Erklärung vorliegt, eine Kopie aufbewahren und diese einer nationalen Behörde innerhalb von 10 Tagen nach einer begründeten Aufforderung vorgelegen. Alle Details dazu behandeln wir ausführlich in unserem Beitrag zu den Pflichten von Importeuren unter der PPWR.

PPWR-Konformitätserklärung vs. Technische Dokumentation

KonformitätserklärungTechnische Dokumentation
Was es istEine unterzeichnete Erklärung, dass die Verpackung konform istDie Nachweisakte, die diese Erklärung stützt
RechtsgrundlageArtikel 39, Anhang VIIIAnhang VII
Wer sie unterzeichnetDer ErzeugerNicht unterzeichnet; sie wird zusammengestellt und aufbewahrt
Was sie enthältEine feste Struktur: Identifizierung, Verantwortlichkeitserklärung, Konformitätserklärung, UnterschriftKonstruktionszeichnungen, Materialspezifikationen, Prüfberichte, Aufzeichnungen zur  Bewertung, Referenzen zu Vorschriften und Standards
Wer sie einsehen kannWird intern aufbewahrt und Behörden auf Anfrage vorgelegt. Teilweise auf freiwilliger Basis in der Lieferkette weitergegeben Wird intern aufbewahrt und Behörden auf Anfrage vorgelegt

Die Erklärung ist das Fazit. Die technische Dokumentation liefert die dahinterliegenden Nachweise. Ein Erzeuger kann keine gültige Erklärung unterzeichnen, solange diese Dokumentation nicht bereits vorliegt.

Was eine PPWR-DoC enthalten muss: Die Struktur von Anhang VIII

Anhang VIII legt die Musterstruktur für die Erklärung in acht nummerierten Punkten fest, gefolgt von einem Unterschriftenblock. Im Allgemeinen erfordert er die eindeutige Identifizierung der Verpackung, Name und Anschrift des Erzeugers, falls zutreffend, Daten des Bevollmächtigten, eine Erklärung zur alleinigen Verantwortung, eine für die Rückverfolgbarkeit ausreichend präzise Beschreibung der Verpackung, eine Angabe dazu, mit welchen Teilen der Verordnung die Verpackung konform ist, einen Verweis auf etwaige angewendete Normen oder Spezifikationen, einen Hinweis auf die Einbindung einer notifizierten Stelle sowie Raum für zusätzliche relevante Informationen. Das gesamte Dokument ist mit einer Identifikationsnummer zu versehen, die als Referenz dient.

Die Punkte 4 bis 6 greifen auf die technische Dokumentation des Erzeugers gemäß Anhang VII zurück, die Konstruktion, Materialien und Prüfergebnisse abdeckt. Für Erzeuger, die ihre Materialien nicht selbst herstellen, stützt sich diese Dokumentation auf Daten von Lieferanten gemäß Artikel 16, was wir in unserem Beitrag zu den Lieferantenpflichten unter der PPWR behandeln.

Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung: Ein Praxisbeispiel

Hier erfahren Sie, was in jedem der acht Punkte konkret gefordert wird – veranschaulicht am Beispiel des fiktiven Unternehmens Nordhaven Foods, das die Konformität eines Lebensmittelbehälters aus Kunststoff erklärt. Die nachfolgenden Inhalte dienen lediglich der Veranschaulichung und stellen weder ein reales Unternehmen noch eine echte Erklärung dar. Der Wortlaut der Verordnung für Punkt 3 sollte exakt übernommen und nicht paraphrasiert werden.

  1. Eindeutige Identifizierung der Verpackung. Eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Element, das diese spezifische Verpackung identifizierbar macht. Beispiel: NH-PT-250ML-V2.
  2. Name und Anschrift des Erzeugers. Der Name des Erzeugers, sein eingetragener Handelsname oder seine eingetragene Marke und seine Postanschrift sowie die Angaben des Bevollmächtigten, falls ein solcher benannt wurde. Beispiel: Nordhaven Foods GmbH, Hafenstraße 12, 20457 Hamburg, Deutschland.
  3. Erklärung der alleinigen Verantwortung. Eine direkte Erklärung, dass die Konformitätserklärung unter der alleinigen Verantwortung des Erzeugers ausgestellt wird. Beispiel: „Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser Konformitätserklärung trägt der Erzeuger.“
  4. Gegenstand der Erklärung. Eine Beschreibung der Verpackung, die präzise genug ist, um eine Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen: Verpackungstyp, Verpackungsebene, Verpackungskomponenten und Material. Beispiel: Starre 250-ml-PET-Lebensmittelverpackung mit Polypropylen-Deckel, Einweg.
  5. Erfüllung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Harmonisierung. Der in Punkt 4 beschriebene Gegenstand der Erklärung erfüllt die einschlägigen Rechtsvorschriften der Union über die Harmonisierung:
    • Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
  6. Angewendete harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder technische Spezifikationen. Bislang wurden für diese Anforderungen weder harmonisierte Normen gemäß Artikel 36 noch gemeinsame Spezifikationen gemäß Artikel 37 veröffentlicht. Bis dies geschieht, kann dieser Punkt auf die in der technischen Dokumentation festgehaltenen Analysemethoden und internen Bewertungen anstelle einer veröffentlichten Norm verweisen.
  7. Die notifizierte Stelle, falls zutreffend. Die PPWR nutzt Modul A (interne Fertigungskontrolle), weshalb keine notifizierte Stelle beteiligt ist. Dieser Punkt lautet daher meist: „nicht zutreffend“.
  8. Zusatzangaben. Alle weiteren für die Erklärung relevanten Angaben: Funktion der unterzeichnenden Person, Querverweise auf verwandte Erklärungen oder Hinweise zu separat bewerteten Verpackungskomponenten.

Unterschriftenblock. Ort und Datum der Ausstellung sowie Name, Funktion und Unterschrift der Person, die im Namen des Erzeugers zeichnet.

Wie lange eine PPWR-Konformitätserklärung aufzubewahren ist

Die Konformitätserklärung und die dahinterliegende technische Dokumentation müssen für Einwegverpackungen 5 Jahre und für Mehrwegverpackungen 10 Jahre lang bereitgehalten werden – gerechnet ab dem Datum, an dem die Verpackung in Verkehr gebracht wurde.

Die Erklärung ist kein einmaliges Dokument. Ändert sich die Verpackung oder verändern sich die Anforderungen, nach denen sie bewertet wurde, muss die Verpackungskonformität neu bewertet und aktualisiert werden. Zudem muss sie in der bzw. den Sprachen verfasst oder in diese übersetzt werden, die von jedem Mitgliedstaat gefordert werden, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird – eine reine englische Fassung reicht somit nicht für jeden Markt aus.

Häufige Fehler bei der PPWR-Konformitätserklärung

Qualitätszertifikate als Ersatz betrachten: Ein ISO-9001-Zertifikat oder eine Konformitätserklärung für Lebensmittelkontakt ersetzt keine PPWR-Konformitätserklärung. Die Erklärung muss sich ausdrücklich auf die Verordnung (EU) 2025/40 beziehen.

Eine einzige Erklärung für das gesamte Portfolio ausstellen: Anhang VIII verlangt, dass jede Erklärung einen spezifischen Verpackungstyp identifiziert. Eine pauschale Aussage wie „alle unsere Verpackungen“ erfüllt diese Anforderung nicht.

Die Erklärung bei Änderungen nicht aktualisieren: Eine zum Zeitpunkt der Ausstellung korrekte Erklärung kann veralten, wenn sich die Verpackung ändert oder die darin genannten Normen aktualisiert werden. Da keine automatische Überprüfung ausgelöst wird, müssen Sie dies selbst im Blick behalten.

Unterzeichnung in der falschen Rolle: Die Verantwortung verlagert sich in klar definierten Situationen. Der Lieferant eines Kleinstunternehmens wird zum Erzeuger, und ein Vertreiber nimmt diese Rolle ein, sobald er Verpackungen unter seiner eigenen Marke in Verkehr bringt. Wenn Sie hier einen Fehler machen, unterzeichnet die falsche Partei – oder gar niemand. Was passiert, wenn solche Dokumentationslücken bei einem Audit aufgedeckt werden, behandeln wir in unserem Beitrag über PPWR-Non-Compliance.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist eine PPWR-Konformitätserklärung?
Eine schriftliche, selbst ausgestellte Erklärung des Erzeugers, die bestätigt, dass ein bestimmter Verpackungstyp die geltenden Anforderungen der Verordnung (EU) 2025/40 erfüllt – strukturiert gemäß Anhang VIII.

Was ist der Unterschied zwischen der Konformitätserklärung und der technischen Dokumentation?
Die Erklärung ist das unterzeichnete Ergebnis. Die gemäß Anhang VII erforderliche technische Dokumentation bildet die Nachweisgrundlage – inklusive Konstruktionszeichnungen, Materialspezifikationen und Prüfberichten.

Wer unterzeichnet die PPWR-Konformitätserklärung?
Der Erzeuger unter seiner alleinigen Verantwortung.

Wie lange muss ich eine PPWR-Konformitätserklärung aufbewahren?
5 Jahre für Einwegverpackungen und 10 Jahre für Mehrwegverpackungen, ab dem Datum, an dem die Verpackung in Verkehr gebracht wurde.

Gibt es eine offizielle Vorlage für die PPWR-Konformitätserklärung?
Nein, die Europäische Kommission stellt kein Formular zum Download bereit. Stattdessen gibt Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40 die verbindliche 8-Punkte-Struktur direkt vor.

Wie PAQR Ihnen helfen kann

PAQR unterstützt Sie dabei, die Daten hinter jedem Punkt der Anhang-VIII-Struktur zu erfassen, die Vollständigkeit Ihrer unterstützenden technischen Dokumentation zu überprüfen und die Konformitätserklärung zu erstellen. Sie können die DoC mit Partnern teilen und in 24 offiziellen EU-Sprachen herunterladen.

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